08. Januar 2004

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Schulte: Viterra-Mieter genießen nach Verkauf 10-jährigen Kündigungsschutz

Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat die Sperrfrist zum Schutz der Mieter vor Kündigungen bei Wohnungsverkäufen deutlich gegenüber den Regelungen des Bundesrechtes ausgeweitet. Darauf weisen die Grünen im Zusammenhang mit der Veräußerung von 2.128 Viterra Wohnungen in Gladbeck hin.

"Die Schutzinteressen der Mieterinnen und Mieter haben für uns einen höheren Stellenwert als die Interessen der Wohnungsunternehmen an einer Verwertung der Wohnung", macht Bürgermeisterkandidat Theodor Schulte für seine Partei deutlich. Nach dem Verkaufes der 27.000 Wohnungen durch die Viterra AG, wovon auch Gladbecker Bürger betroffen sind, haben sich die Grünen daher an ihre Landtagsfraktion gewandt. Dr. Thomas Rommelspacher, MdL, wohnungspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, versteht die deutliche Verunsicherung der Mieter, die sich nun fragen, ob sie noch morgen in ihrer Wohnung wohnen.

"Wir sagen klar und deutlich, dass bei Wohnungsverkäufen eine Kündigung des bestehenden Mietvertrages für zehn Jahre ausgeschlossen ist", so der Landtagsabgeordnete. Aufgrund einer ergänzenden Rechtsverordnung des Landes NRW zu den Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht noch bis zum 31.08.2004 , somit auch für die obengenannten Mieter/innen eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren.

"Mit der Rechtsverordnung ging unsere rot-grüne Landesregierung weit über das bestehende Bundesrecht hinaus, das nur eine dreijährige Sperrfrist vorsieht und stellt in NRW den Mieterschutz in den Vordergrund", zeigt sich Schulte erfreut über die deutliche Klarstellung seines Landtagsabgeordneten.

3eck-li.gif (855 Byte)Anfrage vom 12.01.2003 zur Sperrfristverordnung des Landes

3eck-li.gif (855 Byte)"Grüne stellen Anfrage zum Kündigungsschutz", 15.01.2003

3eck-li.gif (855 Byte)Hintergrundinfo: § 577a des Bürgerlichen Gesetzbuches 

 

 

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