12. Januar 2004

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Sperrfristverordnung des Landes zu § 577a BGB

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Schwerhoff,

im Zusammenhang mit der Veräußerung von 2.128 Gladbecker Wohnungen durch die Viterra AG erfuhren wir durch unsere Landtagsfraktion, dass am 31.08.2004 die Sperrfrist- Verordnung des Landes NRW zum § 577a BGB ausläuft. Nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung soll die auslaufende Verordnung durch eine neue ersetzt und damit der besondere Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter in 57 Städten des Landes erhalten bleiben.

Wie uns der wohnungspolitische Sprecher unserer Landtagsfraktion, Herr Dr. Rommelspacher, mitteilte, findet die Stadt Gladbeck in dem Referentenentwurf der Landesverordnung keine Berücksichtigung. Alle Städte des Landes seien seinerzeit aufgefordert gewesen, eine Stellungnahme abzugeben, ob ein Bedarf für einen längeren Kündigungsschutz gegenüber den Regelungen des BGB gesehen würde. In dem entsprechenden Vermerk für die Stadt Gladbeck hieße es hierzu: "Votum der Kommune: contra".

Anders als Beispielsweise in der Nachbarstadt Essen, gelte somit ab September bei Wohnungsveräußerungen in Gladbeck ein Kündigungsschutz von 3 Jahren für Mieterinnen und Mieter. Die neue Verordnung hätte betroffenen Mietern einen Schutz vor Kündigung von 8 Jahren gewährt.

Insbesondere vor dem Hintergrund der weiteren Privatisierungsabsichten der Viterra AG wirft das Votum der Stadtverwaltung daher Fragen auf. Innerhalb des Privatisierungsprozesses in Zweckel und Schultendorf wurde das ausgeprägte und nachvollziehbare Interesse der Viterra- Mieter an einem ausreichendem Schutz vor Kündigung deutlich. Der Kündigungsschutz war eine der primären Fragen in den bisher durchgeführten Privatisierungen.

Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

(1) Wie begründet die Stadtverwaltung ihr Votum zur Erfordernis einer Sperrfristverordnung zum § 577a BGB für den Gladbecker Bereich?

(2) Sieht die Stadtverwaltung keine Konflikte bei weiterer Veräußerung von Viterra-Immobilien und gleichzeitiger Lockerung des Kündigungsschutzes?

Mit freundlichen Grüßen

Theodor Schulte
Ratsherr

3eck-li.gif (855 Byte)"Grüne stellen Anfrage zum Kündigungsschutz", 15.01.2003

3eck-li.gif (855 Byte)"Viterra-Mieter genießen nach Verkauf 10-jährigen Kündigungsschutz", 08.01.2003

3eck-li.gif (855 Byte)Hintergrundinfo: § 577a des Bürgerlichen Gesetzbuches 

 

 

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