15. Januar 2004

3eck-li.gif (855 Byte)zurück

GRÜNE stellen Anfrage zum Kündigungsschutz

Die von dem Verkauf der 2.128 Wohnungen betroffenen Mieter haben Glück, denn sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz von 10 Jahren. Was aber passiert bei weiteren Veräußerungen nach dem 31.08.2004? Dann nämlich läuft die entsprechende Sperrfrist-Verordnung des Landes aus.

"Die auslaufende Mieterschutz-Verordnung soll nach dem Willen unserer rot-grünen Landesregierung nahtlos durch eine neue Verordnung ersetzt werden", berichtet Ratsherr Theodor Schulte aus den Abstimmungsgesprächen mit seiner Landtagsfraktion. Der Referentenentwurf für die sogenannte Sperrfrist-Verordnung zum § 577a BGB liegt bereits vor. Ihr Geltungsbereich soll sich über die Ballungsräume und die großen Städte des Landes erstrecken. Überrascht zeigten sich die Grünen jedoch darüber, dass Gladbeck nicht zu den 57 Städten gehören soll, in denen der ausgedehnte Mieterschutz auch zukünftig gelten wird. Bei Wohnungsverkäufen durch die Viterra AG wären die Bürgerinnen und Bürger dann nur noch drei Jahre vor Kündigung geschützt.

Wie der wohnungspolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Dr. Thomas Rommelspacher, seinen Gladbecker Parteifreunden mitteilte, hätte die Stadtverwaltung keinen Bedarf an einer Verlängerung der Sperrverordnung gesehen. Die Stellungnahme aus Gladbeck sei im Abstimmungsverfahren negativ ausgefallen.

Für die Grünen wirft dieses Votum Fragen auf. "Der aktuelle Fall zeigt, wie schnell sich die Wohnungsunternehmen im Ruhrgebiet von ihren Beständen trennen – gerade auch in Gladbeck", gibt Schulte zu bedenken. Ein angemessener Kündigungsschutz sei für die betroffenen Mieter von großem Interesse. In einer Anfrage wollen die Grünen daher jetzt von Bürgermeister Eckhard Schwerhoff (CDU) die Gründe für die Lockerung des Kündigungsschutzes in Gladbeck erfahren. Anders als in Gladbeck werde in Nachbarstädten wie Essen auch nach August durch die neue Verordnung noch eine Kündigungssperre von 8 Jahren gelten.

3eck-li.gif (855 Byte)Anfrage vom 12.01.2003 zur Sperrfristverordnung des Landes

3eck-li.gif (855 Byte)Hintergrundinfo: § 577a des Bürgerlichen Gesetzbuches

 

 

Home | Aktuelles | Themen | Team | Gremien
Forum | Links | Kontakt | Impessum

3eck-li.gif (855 Byte)zurück