10. Juni 2007

3eck-li.gif (855 Byte)zurück

Ausschreibung des Stromliefervertrages

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Roland,

der Umweltausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 14. Mai mit dem Thema „Klimafreundliche Ausschreibung von Stromlieferverträgen“. Wie in der Niederschrift festgehalten, machte der Umweltdezernent, Herr Dr. Andriske, das Angebot, das Thema für die nächste Sitzung des Umweltausschusses aufzubereiten und dann ausführlich zu berichten. Im Glauben, dass mit der europaweiten Ausschreibung des Stromliefervertrages, welche in der Vergangenheit immerhin mit einer erheblichen Haushaltssumme von rd. 700.000 Euro verbunden war, gewartet wird, bis der Politik die Gelegenheit gegeben wurde, über die Form und den Inhalt der Ausschreibung zu beraten, hatte ich für meine Fraktion das Angebot der Verwaltung angenommen und auf eine Beschlussfassung verzichtet.

Bereits mit Schreiben vom 22. Mai ergänzte Herr Dr. Andriske zum Thema Stromliefervertrag, dass für eine zeitgerechte Vergabe die Ausschreibung im EU Amtsblatt im Juni erscheinen muss. Hierzu bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Frage: Wann wurde die Ausschreibung des Stromliefervertrages vorbereitet?

2. Mit Schreiben vom 6. Juli 2006 antworten Sie auf eine Anfrage meiner Fraktion zum gleichen Thema, dass „ein Erfahrungsaustausch mit anderen Kreisstädten [..] verdeutlicht [hat], dass sich eine gemeinsame Ausschreibung mit anderen Kommunen nicht rentiert. Die zu erzielenden Strompreise wären bei gemeinsamer Ausschreibung durch einen erhöhten Arbeitsaufwand des Stromanbieters (z.B. bei der Ablesung des Zählerstandes) höher als bei der Einzelausschreibung.“

Wie der regionalen Presse zu entnehmen ist, haben die Stadt Recklinghausen und der Kreis Recklinghausen sich entschlossen, Ihren Stromlieferbedarf gemeinsam auszuschreiben. In der Berichterstattung heißt es, dass man durch die Volumenerhöhung von deutlichen Preisabschlägen ausginge. Anders als in Gladbeck beteiligten sich an der Ausschreibung nicht nur ein Anbieter, sondern mehrere. Bisheriger Stromlieferant war ein Unternehmen aus Herzogenrath (Kreis Aachen).

Frage: Mit welchen Städten hatte damals der oben zitierte „Erfahrungsaustausch“ stattgefunden? Warum rechnen die Stadt Recklinghausen und der Kreis Recklinghausen durch die gemeinsame Ausschreibung mit Preisabschlägen, während Sie (u.a. durch den erhöhten Aufwand bei „Ablesung des Zählerstandes“) mit Mehrkosten rechnen?

3. Laut Presseberichterstattung müssen über die letztendliche Vergabe des Stromliefervertrages in der Stadt Recklinghausen und im Kreis Recklinghausen die entsprechenden politischen Gremien entscheiden. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck entscheidet die Politik über Vergaben ab 50.000,- Euro. In einem Gespräch mit Herrn Dr. Andriske vertrat dieser jedoch die Auffassung, dass die Vergabe des Stromliefervertrages ein laufendes Geschäft der Verwaltung und eine Beteiligung der Ausschüsse nicht notwendig sei.

Frage: Mit welcher Begründung wurden und werden die Ausschüsse bei der Vergabe von Stromlieferverträgen nicht beteiligt?

4. Herr Dr. Andriske teilt mit Schreiben vom 22.05.2007 mit, dass die aktuelle Ausschreibung „auch die Alternativen 25% und 50% Anteil Elektrizität aus regenerativen Energien“ beinhaltet.

Im Zusammenhang mit der damaligen Ausschreibung des Verwaltungsneubaus und des Wunsches unserer Fraktion, optional auch ein Passivhausmodell auszuschreiben, teilte uns die Verwaltung mit, dass die Rechtsanwaltssozietät Bird & Bird eine „Variantenausschreibung“ für unzulässig hielt.

Frage: Welche Entscheidungskriterien werden der alternativen Ausschreibung von Strom aus regenerativen Energien für die spätere Vergabe zu Grunde gelegt? Ist eine Vergabe zum Beispiel auch dann möglich, wenn der Strom aus regenerativen Energien etwas teurer ist, als der übliche Strom aus fossiler Energie zzgl. des Pflichtanteils gemäß EEG?

5. Auf die Ausschreibung von 100% Strom aus regenerativen Energien verzichten Sie gänzlich, weil Sie mit Mehrkosten von 60.000 Euro im Jahr rechnen.

Frage: Wie kommt die Verwaltung bereits vor der europaweiten Ausschreibung zu der Ermittlung der vermeintlichen Mehrkosten? Fand eine Marktabfrage statt? Welche Stromanbieter wurden abgefragt und welche Vergabebedingungen wurden unterstellt?

6. Der ggf. parlamentarisch beschlossene Bezug von 100% Ökostrom (mein Beschlussantrag für die Umweltausschusssitzung vom 14. Mai wurde aufgrund der von der Verwaltung angebotenen Vertagung ja zurückgezogen) wird von dem Umweltdezernenten mit Verweis auf das Nothaushaltsrecht als „nicht darstellbar“ verworfen. In vielen anderen Bereichen entscheiden sich der Rat und die Verwaltung wissentlich und berechtigt für Qualitätsstandards die gegenüber von Normalstandards teurer sind (z.B. vierreihige Allee Horster Straße, bestimmte architektonische Kriterien bei Hochbauten, Limousinen als Dienstwagen etc.).

Frage: Wie begründet die Verwaltung Ihre Einschätzung, dass der Bezug von klimafreundlichem Strom durch eine Stadt, die dem Klimabündnis angehört und entsprechende Appelle unterzeichnet hat, als freiwillige Aufgabe zu werten ist, die „nicht darstellbar“ sei?

7. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2006 bat die Verwaltung aufgrund gestiegener Energiekosten um die Erteilung einer Zustimmung zur Leistung einer außer-/überplanmäßigen Ausgabe.

Nach Angaben der Verwaltung hatten sich u. a. die Kosten für den ELE-Strom um 15,6% erhöht. Und dies, obwohl das Hochbauamt bereits eine Preiserhöhung von 5% gegenüber dem Ansatz 2004 eingeplant hatte.

Frage: Unter welchen Bedingungen und in welchem Rahmen kann der Stromanbieter von den dem Vergabeangebot zugrundliegenden Preisen des Stromliefervertrages abweichen? Welche Mengen Strom (kWh) wurden im Abrechnungszeitraum zu welchem Preis (in Euro) bezogen? Soweit hieraus nicht der Preis je kWh errechnet werden kann, möchte ich Sie bitten auch diesen Wert anzugeben.

In welcher Höhe weichen die Strommenge und der Strompreis gegenüber der Ausschreibung (Sonderverträge ca. 3300 MWh, Allgemeinstrom ca. 1500 MWh, Heizstrom ca. 300 MWh) und dem Angebot durch die ELE GmbH (688.320,96 Euro) ab?

Soweit es sich trotz der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe dennoch um nichtöffentliche Geschäftsdaten handelt, bitte ich Sie, mir diese Auskünfte in einem gesonderten, nichtöffentlichen Schreiben mitzuteilen.

Für Ihre Auskünfte bedanke ich mich bereits jetzt recht herzlich. Ich möchte Sie darüber hinaus bitten, mir die Ausschreibungsunterlagen für die Strombelieferung (gerne auch digital) zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lehmann
Ratsherr

Links zu diesem Thema:

Antwort der Verwaltung vom 12.07.2006 (pdf, 375 KB)

3eck-li.gif (855 Byte) Mitteilung vom 11.06.2007: "Grüne haken bei Stromverträgen nach"

Schreiben von Dezernent Herrn Dr. Andriske zum Thema Ökostrom (pdf, 52 KB)

3eck-li.gif (855 Byte) Broschüre "Beschaffung von Ökostrom", Bundesumweltministerium

Ausschreibung des Stromliefervertrages 2007 im EU-Amtsblatt (pdf, 66 KB)

3eck-li.gif (855 Byte)Antrag vom 21.03.2007: "Klimafreundliche Ausschreibung des Stromliefervertrages"

3eck-li.gif (855 Byte)Anfrage zum Stromliefervertrag der Stadtverwaltung vom 17.05.2006

Antwort der Verwaltung vom 06.07.2006 (pdf, 84 KB)

Home | Aktuelles | Themen | Team | Gremien
Forum | Links | Kontakt | Impessum

3eck-li.gif (855 Byte)zurück