24. Januar 2007 |
zurück
|
Personalentwicklung / Interkommunale Zusammenarbeit |
Anfrage nach § 13 GeschO
Sehr geehrter Herr Roland,
wie der Presse zu entnehmen war
(u.a. WAZ vom 22.01.2007), übernimmt der Kreis Recklinghausen seit dem 1. Januar auf
Grund einer Gesetzesänderung der Landesregierung die Bearbeitung von Anträgen auf
Wohnungsbauförderung. Laut Information des Kreises bot die Kreisverwaltung den Städten
an, das Personal, welches diese Aufgabe in den Kommunen bisher bearbeitet hat, zumindest
zum Teil zu übernehmen. Davon hätten die Städte aber kaum Gebrauch gemacht, weshalb der
Kreis die Stellen extern ausschreiben musste und zusätzliches Personal einstellen musste.
Das Personal wird über die Kreisumlage finanziert, weswegen auch die Stadt Gladbeck
hiervon betroffen ist. In diesem Zusammenhang wäre ich um Beantwortung folgender Fragen
dankbar:
1. Wieviele Beschäftigte (halbe bzw. ganze Stellen) waren mit der Wohnungsbauförderung
in Gladbeck befasst?
2. Wieviele dieser Beschäftigten haben das Angebot des Kreises wahrgenommen und ihre
bisherige Arbeit dort fortgesetzt?
Falls ein Wechsel nicht stattfand, welche Gründe gab es hierfür und wie werden diese
Beschäftigten jetzt eingesetzt? Im Falle eines Verbleibs in der Gladbecker 1. Verwaltung:
Warum war der Aufgabenbereich, in dem die Beschäftigten ggf. wechselten frei und
erforderte zusätzliches Personal?
Darüber hinaus habe ich Fragen zur Bildung des interkommunalen Gutachterausschusses mit
den Städten Dorsten und Marl. Hierzu hatten wir uns bereits am 22. Januar kurz
ausgetauscht und Sie sagten freundlicherweise eine Klärung zu.
Nachdem durch den Todesfall eines Beschäftigten in der Vermessungsabteilung über die
Neubesetzung der Stelle beraten wurde, einigte sich der Rat darauf, lediglich zwei
befristete Stellen einzurichten und mit der interkommunalen Zusammenarbeit zu
Effizienzgewinnen zu kommen. In der Vorlage des Haupt- und Finanzausschusses vom
17.08.2006 heißt es hierzu: Durch den Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss
können in der Vermessungsabteilung 2,5 Planstellen mit rd. 200.000 an
Personal-/Sachkosten eingespart werden. Das damals errechnete Einsparungspotential von ca.
100.000 erhöht sich auf rd. 107.000 jährlich.
2. Soweit ich richtig informiert bin, war kein(e) Beschäftigte der Stadt Gladbeck bereit,
in den gemeinsamen Gutachterausschuss zu wechseln. Dadurch wurden 2 neue Stellen extern
ausgeschrieben. Welche Gründe gibt es hierfür und welchen alternativen Tätigkeiten
gehen die Betroffen nun nach?
3. Wie engagieren Sie sich als Bürgermeister, um für interkommunale Zusammenarbeit bei
Ihren Mitarbeitern zu werben und einen Wechsel zu anderen Behörden zu werben (z.B.
Ermöglichung der Rückkehr bzw. Entleihung von Personal etc.)?
Für Ihre Auskünfte bedanke ich mich bereits jetzt recht herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

Links zu diesem Thema:
Antwort
der Verwaltung vom 24.02.2007 (pdf, 230 KB)
Mitteilung vom 2.03.2007: :
"Bürgermeister bestätigt 'grüne' Einsparung"
Verwaltungsvorlage für
den Haupt- und Finanzausschuss am 4.09.2006 (pdf, 52 KB)
unsere Änderungsvorschläge
für den Haushalt mit Begründung, 02.12.2005 (pdf, 154 KB)
Haushaltsrede von
Ratsherrn Mario Herrmann



Diskutieren Sie mit uns über dieses
Thema! Gelegenheit zur Meinungsäußerung haben Sie in unserem Forum.
Oder treten Sie direkt persönlich mit uns in Kontakt! Ihr Ansprechpartner in dieser
Angelegenheit ist Mario Herrmann.

|