24. Januar 2007

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Personalentwicklung / Interkommunale Zusammenarbeit

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Roland,

wie der Presse zu entnehmen war (u.a. WAZ vom 22.01.2007), übernimmt der Kreis Recklinghausen seit dem 1. Januar auf Grund einer Gesetzesänderung der Landesregierung die Bearbeitung von Anträgen auf Wohnungsbauförderung. Laut Information des Kreises bot die Kreisverwaltung den Städten an, das Personal, welches diese Aufgabe in den Kommunen bisher bearbeitet hat, zumindest zum Teil zu übernehmen. Davon hätten die Städte aber kaum Gebrauch gemacht, weshalb der Kreis die Stellen extern ausschreiben musste und zusätzliches Personal einstellen musste. Das Personal wird über die Kreisumlage finanziert, weswegen auch die Stadt Gladbeck hiervon betroffen ist. In diesem Zusammenhang wäre ich um Beantwortung folgender Fragen dankbar:

1. Wieviele Beschäftigte (halbe bzw. ganze Stellen) waren mit der Wohnungsbauförderung in Gladbeck befasst?

2. Wieviele dieser Beschäftigten haben das Angebot des Kreises wahrgenommen und ihre bisherige Arbeit dort fortgesetzt?

Falls ein Wechsel nicht stattfand, welche Gründe gab es hierfür und wie werden diese Beschäftigten jetzt eingesetzt? Im Falle eines Verbleibs in der Gladbecker 1. Verwaltung: Warum war der Aufgabenbereich, in dem die Beschäftigten ggf. wechselten frei und erforderte zusätzliches Personal?

Darüber hinaus habe ich Fragen zur Bildung des interkommunalen Gutachterausschusses mit den Städten Dorsten und Marl. Hierzu hatten wir uns bereits am 22. Januar kurz ausgetauscht und Sie sagten freundlicherweise eine Klärung zu.

Nachdem durch den Todesfall eines Beschäftigten in der Vermessungsabteilung über die Neubesetzung der Stelle beraten wurde, einigte sich der Rat darauf, lediglich zwei befristete Stellen einzurichten und mit der interkommunalen Zusammenarbeit zu Effizienzgewinnen zu kommen. In der Vorlage des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.08.2006 heißt es hierzu: „Durch den Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss können in der Vermessungsabteilung 2,5 Planstellen mit rd. 200.000 € an Personal-/Sachkosten eingespart werden. Das damals errechnete Einsparungspotential von ca. 100.000 € erhöht sich auf rd. 107.000 € jährlich.“

2. Soweit ich richtig informiert bin, war kein(e) Beschäftigte der Stadt Gladbeck bereit, in den gemeinsamen Gutachterausschuss zu wechseln. Dadurch wurden 2 neue Stellen extern ausgeschrieben. Welche Gründe gibt es hierfür und welchen alternativen Tätigkeiten gehen die Betroffen nun nach?

3. Wie engagieren Sie sich als Bürgermeister, um für interkommunale Zusammenarbeit bei Ihren Mitarbeitern zu werben und einen Wechsel zu anderen Behörden zu werben (z.B. Ermöglichung der Rückkehr bzw. Entleihung von Personal etc.)?

Für Ihre Auskünfte bedanke ich mich bereits jetzt recht herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

Links zu diesem Thema:

Antwort der Verwaltung vom 24.02.2007 (pdf, 230 KB)

3eck-li.gif (855 Byte) Mitteilung vom 2.03.2007: : "Bürgermeister bestätigt 'grüne' Einsparung"

pdflogo.jpg (868 Byte) Verwaltungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 4.09.2006 (pdf, 52 KB)

unsere Änderungsvorschläge für den Haushalt mit Begründung, 02.12.2005 (pdf, 154 KB)

3eck-li.gif (855 Byte) Haushaltsrede von Ratsherrn Mario Herrmann



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