15. Juni 2005

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Bahnhofaus- und Neubauten in Gladbeck
hier: behindertengerechter Umbau des Bahnhofs West

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Stojan,

vor nunmehr knapp einem Jahr beriet der Stadtplanungs- und Bauausschuss am 26.06.2004 zuletzt aufgrund eines Antrages meiner Fraktion über das Thema „Bahn­hofaus- und Neubauten in Gladbeck“ (Vorlage Nr. 04/0511). Vertreter der Deutschen Bahn AG mussten damals kleinlaut eingestehen, dass trotz wiederholter Zusagen sowohl durch die Bahn als auch durch den Landtagsabgeordneten Herrn Röken weder am Bahnhof West noch an den Bahnhöfen Ost und Zweckel kurzfristig mit Investitionen zu rechnen sei.

Insbesondere der Bahnsteig am Bahnhof West ist damit nach wie vor nicht oder nur schwer von behinderten Menschen, von Seniorinnen und Senioren oder auch Eltern mit Kinderwagen zu erreichen. Gleiches trifft für den Bahnhof Zweckel zu. Nach dem Ein­geständnis durch die Deutsche Bahn AG mobilisierten der Seniorenbeirat und die Ar­beitsgemeinschaft zur Integration behinderter Menschen zu einer Demonstration gegen die Untätigkeit der Bahn und sammelten knapp 10.000 Unterschriften, um die Bahn endlich dazu zu bewegen, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Obwohl die Verwaltung mehrfach berichtete, dass sie bezüglich des behindertenge­rechten Ausbaus unserer drei Bahnhöfe in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG stünde, erfahren der Rat und seine VertreterInnen den Verhandlungssachstand lediglich aus die Presse. Eine Behandlung des Themas in den Ratsgremien fand seit knapp einem Jahr trotz des beachtlichen Protestes der Senioren- und Behindertenver­bände nicht statt. Auch unser Antrag für die Sitzung des Stadtplanungs- und Bauaus­schusses am 24. Februar 2005 (Vorlage Nr. 05/0100) veranlasste Sie bis heute nicht, den inzwischen ein­jährigen, neuen Planungsstand genauer zu skizzieren.

Der Presse war zu entnehmen, dass für den Bahnhof West gegenüber der ur­sprünglichen Planung, die einen Zugang über Aufzüge und Treppen von der Europa­brücke vorsah, nun eine „abgespeckte“ Variante verfolgt werden soll (WAZ vom 25.02.2005 und RN vom 26.02.2005). Demnach solle ohne Eingriff in die Gleisstruktur ein behindertengerechter Aufzug am Bahnsteig errichtet, samt entsprechender Aus­stattung und Zugangsrampe am Empfangsgebäude.

Mit dieser Variante würde der Blick allein auf die Frage des Bahnsteigzugangs fokus­siert. Die behindertengerechte Zuwegung des Bahnhofes und die Verknüpfung mit dem Linienbusverkehr bliebe dabei ausgeblendet. Dies, obwohl gerade die Bus/Bahn-Ver­knüpfung aufgrund der Lage des Bahnhofes abseits der Innenstadt von großer Be­deutung ist. Behinderte bzw. mobilitätseingeschränkte Menschen blieben dabei weiter von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen, was nicht im Interesse der Senioren- und Behindertenvertreter sein kann.

Zur Entscheidungsvorbereitung bitte ich Sie hierzu um Beantwortung folgender Fragen:

1) Welche Steigung (in Prozent) haben die Rampen an der Europabrücke, die die Bushaltestellen an den unten liegenden Weg zum Bahnhof anbinden?

2) Wie groß ist die Fußwege-Entfernung von den Bushaltestellen bis zur Mitte des Bahnsteiges bei Nutzung der Rampen?

3) Sind die Rampen behindertengerecht? Wenn nicht, wie groß ist die Entfernung von den Bushaltestellen bis zur Mitte des Bahnsteiges bei Nutzung einer be­hindertengerechten Wegebeziehung?

4) Wie lang ist die minimale und die maximale Umstiegszeit von den Buslinien an der Europabrücke in die Züge bzw. von den Zügen in die Buslinien (direkter Um­stieg)?

5) Wie bewerten Sie die Bus/Bahn-Verknüpfung bezüglich der Behindertenfreundlich­keit? Ist der Fußweg zumutbar und sind die Umstiegs­zeiten im Hinblick auf die Fußwege ausreichend, damit auch behinderte und ältere Menschen unbeschwerlich ihren Zug bzw. Bus erreichen?

6) Wird eine Ausbauplanung, die sich nur auf eine verbesserte Bahnsteigver­knüpfung beschränkt, aber die Verknüpfung mit dem Linienbusverkehr außer acht lässt, den Anforderungen der Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Land gerecht?

7) Im 3. Ausführungsvertrag zum Ausbau der S-Bahn-Linie 9 vom 8. Juli 1993 werden u.a. auf Seite 5 Infrastrukturmaßnahmen vereinbart. Hierzu gehören die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke, der Neubau eines 150 m langen Inselbahnsteiges, die Ausrüstung der Bahnsteige nach S-Bahn-Standard, der Einbau von Zugzielanzeigern, der Neubau von zwei behindertengerechten Bahnsteigzugängen, die Verknüpfung mit dem regionalen Bussystem, die Ein­führung eines 20-Minuten-Taktes zwischen Bottrop und Gladbeck und die Her­stellung von B+R- und P+R-Anlagen. Auf Seite 10 wird dargestellt, wer die Kosten der Einzelmaßnahmen trägt. Welche dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und wer war hierfür Kostenträger? Welche Maßnahmen sollen in ab­sehbarer Zeit umgesetzt werden und wer wird hierfür die Kosten tragen?

8) Wie bewerten Sie die Vertragserfüllung durch die unterschiedlichen Vertrags­partner (Bahn, Land, Stadt)?

Ich bedanke mich für Ihre freundlichen Auskünfte: Eine Kopie meiner Anfrage werde ich dem Seniorenbeirat, der Arbeitsgemeinschaft zur Integration behinderter Menschen sowie dem Fahrgastverband Pro Bahn Ruhr zur Information zusenden.

Wir bedanken uns für Ihre Mühe im voraus.

Bernd Lehmann
Ratsherr

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte) Mitteilung "Planung nicht auf Bahnsteig reduzieren!", vom 15.06.2005

3eck-li.gif (855 Byte) Antrag "Bahnverkehr in Gladbeck" vom 26.01.2005

3eck-li.gif (855 Byte) Antrag "Bahnhofsaus- und Neubauten in Gladbeck" vom 19.06.2005

3eck-li.gif (855 Byte) Themenseite: Bahnhof



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