15. Juni 2005 |
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Bahnhofaus- und Neubauten in Gladbeck
hier: behindertengerechter Umbau des Bahnhofs West |
Anfrage nach § 13 GeschO
Sehr geehrter Herr Stojan,
vor nunmehr knapp einem Jahr beriet
der Stadtplanungs- und Bauausschuss am 26.06.2004 zuletzt aufgrund eines Antrages meiner
Fraktion über das Thema Bahnhofaus- und Neubauten in Gladbeck (Vorlage Nr.
04/0511). Vertreter der Deutschen Bahn AG mussten damals kleinlaut eingestehen, dass trotz
wiederholter Zusagen sowohl durch die Bahn als auch durch den Landtagsabgeordneten Herrn
Röken weder am Bahnhof West noch an den Bahnhöfen Ost und Zweckel kurzfristig mit
Investitionen zu rechnen sei.
Insbesondere der Bahnsteig am Bahnhof West ist damit nach wie vor nicht oder nur schwer
von behinderten Menschen, von Seniorinnen und Senioren oder auch Eltern mit Kinderwagen zu
erreichen. Gleiches trifft für den Bahnhof Zweckel zu. Nach dem Eingeständnis durch
die Deutsche Bahn AG mobilisierten der Seniorenbeirat und die Arbeitsgemeinschaft zur
Integration behinderter Menschen zu einer Demonstration gegen die Untätigkeit der Bahn
und sammelten knapp 10.000 Unterschriften, um die Bahn endlich dazu zu bewegen, ihren
Verpflichtungen nachzukommen.
Obwohl die Verwaltung mehrfach berichtete, dass sie bezüglich des behindertengerechten
Ausbaus unserer drei Bahnhöfe in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG stünde,
erfahren der Rat und seine VertreterInnen den Verhandlungssachstand lediglich aus die
Presse. Eine Behandlung des Themas in den Ratsgremien fand seit knapp einem Jahr trotz des
beachtlichen Protestes der Senioren- und Behindertenverbände nicht statt. Auch unser
Antrag für die Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 24. Februar 2005
(Vorlage Nr. 05/0100) veranlasste Sie bis heute nicht, den inzwischen einjährigen,
neuen Planungsstand genauer zu skizzieren.
Der Presse war zu entnehmen, dass für den Bahnhof West gegenüber der ursprünglichen
Planung, die einen Zugang über Aufzüge und Treppen von der Europabrücke vorsah, nun
eine abgespeckte Variante verfolgt werden soll (WAZ vom 25.02.2005 und RN vom
26.02.2005). Demnach solle ohne Eingriff in die Gleisstruktur ein behindertengerechter
Aufzug am Bahnsteig errichtet, samt entsprechender Ausstattung und Zugangsrampe am
Empfangsgebäude.
Mit dieser Variante würde der Blick allein auf die Frage des Bahnsteigzugangs
fokussiert. Die behindertengerechte Zuwegung des Bahnhofes und die Verknüpfung mit dem
Linienbusverkehr bliebe dabei ausgeblendet. Dies, obwohl gerade die
Bus/Bahn-Verknüpfung aufgrund der Lage des Bahnhofes abseits der Innenstadt von großer
Bedeutung ist. Behinderte bzw. mobilitätseingeschränkte Menschen blieben dabei weiter
von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen, was nicht im Interesse der Senioren- und
Behindertenvertreter sein kann.
Zur Entscheidungsvorbereitung bitte ich Sie hierzu um Beantwortung folgender Fragen:
1) Welche Steigung (in Prozent) haben die Rampen an der Europabrücke, die die
Bushaltestellen an den unten liegenden Weg zum Bahnhof anbinden?
2) Wie groß ist die Fußwege-Entfernung von den Bushaltestellen bis zur Mitte des
Bahnsteiges bei Nutzung der Rampen?
3) Sind die Rampen behindertengerecht? Wenn nicht, wie groß ist die Entfernung von den
Bushaltestellen bis zur Mitte des Bahnsteiges bei Nutzung einer behindertengerechten
Wegebeziehung?
4) Wie lang ist die minimale und die maximale Umstiegszeit von den Buslinien an der
Europabrücke in die Züge bzw. von den Zügen in die Buslinien (direkter Umstieg)?
5) Wie bewerten Sie die Bus/Bahn-Verknüpfung bezüglich der Behindertenfreundlichkeit?
Ist der Fußweg zumutbar und sind die Umstiegszeiten im Hinblick auf die Fußwege
ausreichend, damit auch behinderte und ältere Menschen unbeschwerlich ihren Zug bzw. Bus
erreichen?
6) Wird eine Ausbauplanung, die sich nur auf eine verbesserte Bahnsteigverknüpfung
beschränkt, aber die Verknüpfung mit dem Linienbusverkehr außer acht lässt, den
Anforderungen der Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Land gerecht?
7) Im 3. Ausführungsvertrag zum Ausbau der S-Bahn-Linie 9 vom 8. Juli 1993 werden u.a.
auf Seite 5 Infrastrukturmaßnahmen vereinbart. Hierzu gehören die Erhöhung der
Leistungsfähigkeit der Strecke, der Neubau eines 150 m langen Inselbahnsteiges, die
Ausrüstung der Bahnsteige nach S-Bahn-Standard, der Einbau von Zugzielanzeigern, der
Neubau von zwei behindertengerechten Bahnsteigzugängen, die Verknüpfung mit dem
regionalen Bussystem, die Einführung eines 20-Minuten-Taktes zwischen Bottrop und
Gladbeck und die Herstellung von B+R- und P+R-Anlagen. Auf Seite 10 wird dargestellt,
wer die Kosten der Einzelmaßnahmen trägt. Welche dieser Maßnahmen wurden bereits
umgesetzt und wer war hierfür Kostenträger? Welche Maßnahmen sollen in absehbarer
Zeit umgesetzt werden und wer wird hierfür die Kosten tragen?
8) Wie bewerten Sie die Vertragserfüllung durch die unterschiedlichen Vertragspartner
(Bahn, Land, Stadt)?
Ich bedanke mich für Ihre freundlichen Auskünfte: Eine Kopie meiner Anfrage werde ich
dem Seniorenbeirat, der Arbeitsgemeinschaft zur Integration behinderter Menschen sowie dem
Fahrgastverband Pro Bahn Ruhr zur Information zusenden.
Wir bedanken uns für Ihre Mühe im voraus.
Bernd Lehmann
Ratsherr

Links zu diesem Thema:
Mitteilung "Planung nicht auf Bahnsteig reduzieren!", vom 15.06.2005
Antrag
"Bahnverkehr in Gladbeck" vom 26.01.2005
Antrag "Bahnhofsaus- und Neubauten in
Gladbeck" vom 19.06.2005
Themenseite: Bahnhof



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