09. November 2005

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Schon 1987 durch GRÜNE geklärt

Bevor 1988 das OVG Münster in einem Grundsatzurteil das Recht der kleinen Fraktionen stärkte, hatte die Fraktion der GRÜNEN in Gladbeck schon gehandelt. Vor knapp 18 Jahren war es so - was die DKP vielleicht schon verdrängt hat - dass tatsächlich so gut wie jeder Antrag der kleineren Fraktionen von der Tagesordnung gesetzt wurde.

"Nach dem immer gleichen Ritual: 'Ayatollah' Manfred Braun schritt zum Rednerpult und beantragte die Absetzung der GRÜNEN-Anträge. Danach war eine sogenannte formale - also eben nicht inhaltliche Gegenrede möglich. "Sobald es dem damaligen Vorsitzenden des Rates BM Röken 'zu inhaltlich' wurde, rief er mich permament zur Ordnung und entzog mir auch mal das Wort", so Georg Laacks, damaliger Fraktionsvorsitzender der Fraktion.

Gegen dieses undemokratische Gebaren der SPD klagte die Fraktion DIE GRÜNEN 1985 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. "Genau das haben wir dann auch schon im Februar 1987 erreicht: Wir bekamen das Recht zugesprochen, zu unseren Anträgen inhaltlich Stellung zu nehmen", so Mario Herrmann, heute Fraktionsvorsitzender, schon damals Ratsherr der GRÜNEN und einer der drei Kläger. Dass damit nicht das Recht verbunden ist, den Antrag auf der Tagesordnung zu belassen, sei klar. "Jede Versammlung, jeder Ausschuß und jeder Rat hat die Entscheidungsfreiheit, die Tagesordnung zu beschließen", so Georg Laacks. Und Mario Herrmann fügt lächelnd hinzu: "Das Absetzen von der Tagesordung hat doch nach dem Verlust der absoluten Mehrheit der SPD 1994 deutlich nachgelassen". Und weiter: "Mit dem heutigen Zustand können wir ganz gut leben".

Links zu diesem Thema:

Urteilsbegründung vom 20.02.1987 (pdf, 1,8 MB)

3eck-li.gif (855 Byte) Mitteilung vom 24.08.2005: "GRÜNE: Doppelmoral á la DKP und BIG"



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