09. November 2005 |
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Schon 1987 durch GRÜNE geklärt |
Bevor 1988 das
OVG Münster in einem Grundsatzurteil das Recht der kleinen Fraktionen stärkte, hatte die
Fraktion der GRÜNEN in Gladbeck schon gehandelt. Vor knapp 18 Jahren war es so - was die
DKP vielleicht schon verdrängt hat - dass tatsächlich so gut wie jeder Antrag der
kleineren Fraktionen von der Tagesordnung gesetzt wurde.
"Nach dem immer
gleichen Ritual: 'Ayatollah' Manfred Braun schritt zum Rednerpult und beantragte die
Absetzung der GRÜNEN-Anträge. Danach war eine sogenannte formale - also eben nicht
inhaltliche Gegenrede möglich. "Sobald es dem damaligen Vorsitzenden des Rates BM
Röken 'zu inhaltlich' wurde, rief er mich permament zur Ordnung und entzog mir auch mal
das Wort", so Georg Laacks, damaliger Fraktionsvorsitzender der Fraktion.
Gegen dieses undemokratische Gebaren der SPD klagte die Fraktion DIE GRÜNEN 1985 vor dem
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. "Genau das haben wir dann auch schon im Februar
1987 erreicht: Wir bekamen das Recht zugesprochen, zu unseren Anträgen inhaltlich
Stellung zu nehmen", so Mario Herrmann, heute Fraktionsvorsitzender, schon damals
Ratsherr der GRÜNEN und einer der drei Kläger. Dass damit nicht das Recht verbunden ist,
den Antrag auf der Tagesordnung zu belassen, sei klar. "Jede Versammlung, jeder
Ausschuß und jeder Rat hat die Entscheidungsfreiheit, die Tagesordnung zu
beschließen", so Georg Laacks. Und Mario Herrmann fügt lächelnd hinzu: "Das
Absetzen von der Tagesordung hat doch nach dem Verlust der absoluten Mehrheit der SPD 1994
deutlich nachgelassen". Und weiter: "Mit dem heutigen Zustand können wir ganz
gut leben".

Links zu diesem Thema:
Urteilsbegründung vom 20.02.1987 (pdf, 1,8
MB)
Mitteilung
vom 24.08.2005: "GRÜNE: Doppelmoral á la DKP und BIG"



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Angelegenheit ist Georg Laacks.

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