28. Juni 2006 |
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Schreiben an Herrn Landrat Jochen Welt
Gammelfleisch in
Gladbeck / Bitte um Auskünfte gemäß IFG NRW
Schreiben Ihrer Behörde vom 17.09.2003 |
Sehr geehrter Herr
Welt,
aktuellen Meldungen zufolge haben die Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen gegen mehrere
Firmen aufgenommen, die im Zusammenhang mit dem Gelsenkirchener Gammelfleischskandal
verbotenerweise sogenanntes Stichfleisch gekauft und in den Handel gebracht haben sollen.
Stichfleisch gehöre zu der Kategorie von Schlachtabfällen, die nicht als Lebensmittel
verkauft werden dürften. Das Fleisch werde beim Schlachten stark durchblutet und könne
deshalb hoch mit Keimen belastet sein. Bei einer dieser Firmen soll es sich um ein
Gladbecker Unternehmen handeln. Aufgrund der Geschäftsbeziehungen zu dem unter
Gammelfleisch-Verdacht stehenden Großhändler aus Gelsenkirchen seien die betroffenen
Fleischfirmen bereits gezielt nach Unterlagen über die Stichfleischlieferungen durchsucht
worden. Es sei Beweismaterial sichergestellt worden. Die Gladbecker Firma habe 3,1
Tonnen des beanstandeten Fleisches laut Auskunft des Westfalen-Blatts
abgenommen.
Es war immer die Auffassung meiner Partei, dass Verbraucherinnen und Verbraucher
schnellstmöglich und umfassend über Lebensmittelskandale informiert werden sollen und
damit für die notwendige Transparenz gesorgt werden soll.
Bereits vor drei Jahren hatte ich mich auf Grundlage von Greenpease-Stichproben, welche
bedenkliche Pestizidrückstände auf Obst und Gemüse in deutschen Supermärkten zu Tage
brachten, an Ihre Lebensmittelüberwachung gewandt. In diesem Zusammenhang erkundigte
ich mich, welche Möglichkeiten die Verbraucherinnen und Verbraucher in Gladbeck haben, um
sich über die Qualität der Lebensmittel in ihrem Supermarkt zu informieren
zu können und ob die Bürger Ergebnisse über Stichproben bei Ihnen abfragen können?
In Abstimmung mit den Fachleuten in Ihrem Haus, Herrn Dr. Schneider und Frau Dr. Pfender,
verwies Ihr Amtsvorgänger, Herr Schnipper, in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom
17.09.2003 auf das Informationsfreiheitsgesetz: Verbraucherinnen und Verbraucher
haben als natürliche Personen Zugang zu allen Informationen nach Maßgabe des
Informations- freiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen [...]. Fragen zu den Ergebnissen
über Kontrollen und Stichproben können Bürgerinnen und Bürger an den Kreis
Recklinghausen, insbesondere an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-amt sowie an
das Chemische und Lebensmitteluntersuchungsamt richten.
Von der von Ihren Fachleuten freundlicher Weise aufgezeigten Möglichkeiten möchte ich im
Zusammenhang mit dem oben angesprochenen Gammelfleischskandal Gebrauch machen. Mit Bezug
auf das IFG NRW bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1) Wurde sogenanntes Gammelfleisch bzw. Stichfleisch durch Ihre Lebensmittelbehörden in
Gladbeck oder sonstwo im Kreis Recklinghausen sicher gestellt bzw. ist Ihnen eine
Sicherstellung bekannt? In welchen Unternehmen bzw. bei welchen Händlern wurde das
Fleisch entdeckt?
2) Wieviel von dem zu beanstandenden Fleisch gelangte an den Endverbraucher (ggf. auch
Schätzwerte)?
3) Wieviele Betriebe und Supermärkte in Gladbeck wurden seit Bekanntwerden des
Gammelfleischskandals in 2005 durch Ihre Lebensmittelüberwachung auf die Qualität von
Fleischprodukten kontrolliert? Um welche Betriebe, Händler und Supermärkte handelte es
sich und welches Ergebnis hatten die Kontrollen der einzelnen Betriebe?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich - auch im Sinne der
Verbraucherinnen und Verbraucher - bereits jetzt recht herzlich und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender |
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Links zu diesem Thema:
Antwort des Landrates vom 12.07.2006 (217 KB,
pdf)
Mitteilung vom 29.08.2006:
"Name des Gladbecker Gammelfleisch-Händlers..."
"Stichfleisch aus NRW",
taz-Bericht vom 21.06.2006
Themenspecial
"Verbraucherschutz" der grünen Bundestagsfraktion
"Lebensmittelskandale in
Deutschland", Wikipedia-Info
Anfrage und Antwort zu Pestiziden auf Obst und Gemüse
(September 2003)



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