08. Oktober 2004 |
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Schreiben an Stadtbaurat Michael Stojan
Nutzung von
Solarenergie beim Verwaltungsneubau |
Sehr geehrter Herr
Stojan,
in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit dem Stadtplanungs- und
Bauausschusses am 20 Oktober bestätigte mir Herr Bürgermeister Schwerhoff auf meine
Nachfrage, dass die Vorgaben des Runderlasses ökologischen Bauens durch die
Bietergemeinschaft verbindlich anzuwenden seien. Die Umsetzung hänge selbstverständlich
auch von einem gründlichen und verantwortungsbewussten Controlling vor und während der
Bauphase ab.
Diese deutliche Aussage habe ich mit Freude zur Kenntnis genommen und bin mir sicher, dass
Ihr Dezernat die notwendige Sorgfalt bei der Bauüberwachung walten lässt. Auch die
Bauüberwachung wird im Runderlass unter Punkt 5 wie folgt geregelt: "Im Rahmen
der Bauüberwachung ist insbesondere darauf zu achten, ob die verwendeten Baustoffe und
Bauteile und die angewandten Bauverfahren mit den Anforderungen an umweltschonendes Bauen
der Leistungsbeschreibung übereinstimmen."
Auf einen Punkt möchte ich jedoch zusätzlich hinweisen. Bereits im Vorfeld der
Leistungsausschreibung wurde über die Möglichkeit des Einsatzes von Solarkollektoren
bzw. von Photovoltaikanlagen diskutiert. Die Verwendung regenerativer Energien fand zwar
nicht explizit Einzug in den Leistungskatalog, es gab aber durchaus eine Willensbekundung
den Einsatz von Solaranlagen innerhalb der Ausführungsplanungen zu prüfen. Auch dies
deckt sich mit den Vorgaben des Runderlasses, welche gemäß der Zusage von Herrn
Schwerhoff bindend sind. Dort wird die Nutzung von Solarenergie unter 3.1.2.2 als ein
stadtökologisches Ziel aufgeführt und unter 3.5.4 heißt es: "Die
Möglichkeiten der Eigenstromversorgung durch ein Blockheizkraftwerk oder ein
Netzersatzaggregat oder durch die Nutzung erneuerbarer Energien mit Photovoltaik-, Wind-
oder Wasserkraftanlagen sind zu untersuchen. Auf den Runderlass zur Nutzung regenerativer
Energiequellen (Anlage 1 Nr. 9) wird verwiesen."
Insbesondere die Ausführung des Satteldachs mit einem Doppelfirst im Entwurf der
Bietergemeinschaft Hochtief ermöglicht es, eine durchgängige, nach Süden ausgerichtete
Solaranlage anzubringen, die vom Parkplatz aus nicht zu sehen ist. Da die Verwaltung auch
eine Vorbildfunktion ausübt, sollte die aktuelle Stromgewinnung aus den Solaranlagen
über eine Anzeige (beispielsweise im Bürgerbüro) visualisiert werden.
Für eine kurze Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar. Bei der weiteren Projektumsetzung
wünsche ich Ihnen viel Erfolg und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Bernd Lehmann
Stadtverbandssprecher |
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Links zu diesem Thema:
Antwortschreiben
der Verwaltung vom 23.11.2004
Themenseite zum Verwaltungsneubau
Greenplease 15/04
mit dem Schwerpunkt Verwaltungsneubau (pdf, 168 KB)
Runderlass "Umweltschonendes Bauen"
des Landes NRW
Solarrechner



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