19. Mai 2004 |
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Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassungsleitung
Bochum
B224 / A52 in Gladbeck
- Ihre Präsentation der Planungsvarianten |
Sehr geehrter Herr
Gebert,
für die Vorstellung der untersuchten Planungsvarianten der A52 in Gladbeck möchte ich
mich nochmals bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern bedanken. Ihre Bereitschaft offen in den
Dialog mit der Kommunalverwaltung, dem Kommunalparlament und der Bürgerschaft zu treten,
begrüße ich sehr. Dies trägt hoffentlich dazu bei, dass wir trotz der Spannweite an
unterschiedlichen Interessenslagen gemeinsam zu tragfähige Kompromisse gelangen.
Dennoch ist es schwierig, die Fülle der Informationen aus ihrem Vortrag in der kürze der
Zeit so zu erfassen, dass eine verantwortungsbewusste Bewertung ermöglicht wird. Bereits
nach den Ausschussberatungen vor knapp einem Jahr, bat ich Sie daher, mir die Unterlagen,
die Sie in der öffentlichen Sitzung präsentiert hatten, zur Verfügung zu stellen.
Damals lehnten Sie diese Bitte mit dem Hinweis auf das laufende Planungsverfahren ab. Und
auch den Zugang zu den aktuell vorgestellten Planungsuntersuchungen lehnten Sie
bedauerlicher Weise zunächst während der Ausschusssitzung am 13. Mai ab.
Dennoch möchte ich meine Bitte wiederholen, den Fraktionen, der Verwaltung und ggf. der
interessierten Öffentlichkeit die Präsentationsunterlagen, die Sie während der
öffentlichen Ausschusssitzung erläutert haben, zur Verfügung zu stellen.
Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es sich hierbei lediglich um Entwürfe und
Zwischenergebnisse handelt. Dies haben sowohl Sie als auch Herr Pauly mehrfach deutlich
gemacht. Dennoch besteht an den Grundzügen der Planungsvarianten, auf die Sie sich
festgelegt haben, ein hohes öffentliches Interesse. Meine Fraktion hat wie bereits nach
der letzten Sitzung am 26.06.2003 den Versuch unternommen, die Ergebnisse Ihres Vortrages
in einem kurzen Protokoll festzuhalten. Die Stichpunkte können Sie auf unseren
Internetseiten abrufen. Mit einer kooperativen Informationsbereitschaft würden Sie
eventuellen Missverständnisse ausräumen und den Entscheidungsträgern eine
verlässlichere Bewertungsbasis bieten. Behördliche Entscheidungsbildungsprozesse würden
durch die Freigabe der Präsentation keineswegs gefährdet, da diese bereits Bestandteil
einer öffentlichen Beratung und Grundlage einer parlamentarischen Beschlussfassung waren.
Ich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihre Haltung bezüglich der Informationsfreigabe
überdenken. Ich bekräftige meinen Wunsch mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz
Nordrhein-Westfalen, indem ich persönlich hiermit den Zugang zu den Informationen gemäß
§ 5 IFG NRW beantrage. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang, mir die in der
Ausschusssitzung am 13.05.2004 vorgeführte Präsentation (vermutlich Power-Point) in
digitaler Form zugänglich zu machen.
Zu einem offenen Umgang mit Informationen wirbt das Innenministerium wie folgt: "Zu
einer lebendigen Demokratie gehört die Teilhabe am Wissen der öffentlichen Verwaltung.
Machen Sie daher von Ihrem Recht auf Information Gebrauch. Es ist ein Teil demokratischer
Kontrolle. Die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich dazu
verpflichtet, Ihnen die gewünschten Informationen zu geben.
Sie können als Bürgerin und Bürger mit dem neuen Recht der öffentlichen Verwaltung
über die Schulter blicken. Der Gesetzgeber hat das einstimmig so beschlossen. Er setzt
damit ein deutliches Signal und demonstriert seinen politischen Willen zur
Demokratisierung der öffentlichen Verwaltung."
Wie bereits zuvor angeführt, liegt ein Ablehnungsgrund für meinen Antrag mit Bezug auf
§ 7 IFG NRW nicht vor, da es sich um Informationen handelt, die bereits öffentlich
erörtert und vorgetragen wurden und damit eine zusätzliche Beeinträchtigung der
Entscheidungsbildungsprozesse durch Bekanntwerden des Inhalts der Information nicht zu
erwarten ist.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Kpoien dieses Schreibens gehen an Herrn
Bürgermeister Schwerhoff sowie unsere Landtagsfraktion in Düsseldorf.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender |
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Antwort des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 02.06.2004

Links zu diesem Thema:
Infoseiten zur geplanten A52
Protokoll der Ausschussberatungen am 13. Mai
2004
Broschüre
"Informationen - Ihr gutes Recht" (pdf, 213 KB)
Broschüre
"Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz" (pdf, 105 KB)



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Angelegenheit ist Mario Herrmann.


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