19. Mai 2004

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Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassungsleitung Bochum
B224 / A52 in Gladbeck - Ihre Präsentation der Planungsvarianten

Sehr geehrter Herr Gebert,

für die Vorstellung der untersuchten Planungsvarianten der A52 in Gladbeck möchte ich mich nochmals bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern bedanken. Ihre Bereitschaft offen in den Dialog mit der Kommunalverwaltung, dem Kommunalparlament und der Bürgerschaft zu treten, begrüße ich sehr. Dies trägt hoffentlich dazu bei, dass wir trotz der Spannweite an unterschiedlichen Interessenslagen gemeinsam zu tragfähige Kompromisse gelangen.

Dennoch ist es schwierig, die Fülle der Informationen aus ihrem Vortrag in der kürze der Zeit so zu erfassen, dass eine verantwortungsbewusste Bewertung ermöglicht wird. Bereits nach den Ausschussberatungen vor knapp einem Jahr, bat ich Sie daher, mir die Unterlagen, die Sie in der öffentlichen Sitzung präsentiert hatten, zur Verfügung zu stellen. Damals lehnten Sie diese Bitte mit dem Hinweis auf das laufende Planungsverfahren ab. Und auch den Zugang zu den aktuell vorgestellten Planungsuntersuchungen lehnten Sie bedauerlicher Weise zunächst während der Ausschusssitzung am 13. Mai ab.

Dennoch möchte ich meine Bitte wiederholen, den Fraktionen, der Verwaltung und ggf. der interessierten Öffentlichkeit die Präsentationsunterlagen, die Sie während der öffentlichen Ausschusssitzung erläutert haben, zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es sich hierbei lediglich um Entwürfe und Zwischenergebnisse handelt. Dies haben sowohl Sie als auch Herr Pauly mehrfach deutlich gemacht. Dennoch besteht an den Grundzügen der Planungsvarianten, auf die Sie sich festgelegt haben, ein hohes öffentliches Interesse. Meine Fraktion hat wie bereits nach der letzten Sitzung am 26.06.2003 den Versuch unternommen, die Ergebnisse Ihres Vortrages in einem kurzen Protokoll festzuhalten. Die Stichpunkte können Sie auf unseren Internetseiten abrufen. Mit einer kooperativen Informationsbereitschaft würden Sie eventuellen Missverständnisse ausräumen und den Entscheidungsträgern eine verlässlichere Bewertungsbasis bieten. Behördliche Entscheidungsbildungsprozesse würden durch die Freigabe der Präsentation keineswegs gefährdet, da diese bereits Bestandteil einer öffentlichen Beratung und Grundlage einer parlamentarischen Beschlussfassung waren.

Ich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihre Haltung bezüglich der Informationsfreigabe überdenken. Ich bekräftige meinen Wunsch mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, indem ich persönlich hiermit den Zugang zu den Informationen gemäß § 5 IFG NRW beantrage. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang, mir die in der Ausschusssitzung am 13.05.2004 vorgeführte Präsentation (vermutlich Power-Point) in digitaler Form zugänglich zu machen.

Zu einem offenen Umgang mit Informationen wirbt das Innenministerium wie folgt: "Zu einer lebendigen Demokratie gehört die Teilhabe am Wissen der öffentlichen Verwaltung. Machen Sie daher von Ihrem Recht auf Information Gebrauch. Es ist ein Teil demokratischer Kontrolle. Die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihnen die gewünschten Informationen zu geben.

Sie können als Bürgerin und Bürger mit dem neuen Recht der öffentlichen Verwaltung über die Schulter blicken. Der Gesetzgeber hat das einstimmig so beschlossen. Er setzt damit ein deutliches Signal und demonstriert seinen politischen Willen zur Demokratisierung der öffentlichen Verwaltung."

Wie bereits zuvor angeführt, liegt ein Ablehnungsgrund für meinen Antrag mit Bezug auf § 7 IFG NRW nicht vor, da es sich um Informationen handelt, die bereits öffentlich erörtert und vorgetragen wurden und damit eine zusätzliche Beeinträchtigung der Entscheidungsbildungsprozesse durch Bekanntwerden des Inhalts der Information nicht zu erwarten ist.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Kpoien dieses Schreibens gehen an Herrn Bürgermeister Schwerhoff sowie unsere Landtagsfraktion in Düsseldorf.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

3eck-li.gif (855 Byte)Antwort des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 02.06.2004

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte)Infoseiten zur geplanten A52

3eck-li.gif (855 Byte)Protokoll der Ausschussberatungen am 13. Mai 2004

Broschüre "Informationen - Ihr gutes Recht" (pdf, 213 KB)

Broschüre "Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz" (pdf, 105 KB)



Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema: was halten Sie von Kinder- und Jugendbeteiligung? Gelegenheit zur Meinungsäußerung haben Sie in unserem 3eck-li.gif (855 Byte)Forum. Oder treten Sie direkt persönlich mit uns in Kontakt! Ihr Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist 3eck-li.gif (855 Byte)Mario Herrmann.

 

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