19. Juli 2006

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Antrag für den Stadtplanungs- und Bauausschuss:
Serviceversprechen Bauaufsicht weiterentwickeln -
Der Schritt zum digitalen Bauamt!

Antrag nach § 7 GeschO

Sehr geehrter Herr Fischbach,

ich möchte Sie bitten das Thema „Serviceversprechen Bauaufsicht weiterentwickeln - Der Schritt zum digitalen Bauamt!“ auf die Tagesordnung des nächsten Stadtplanungs- und Bauausschuss zu setzen.

Begründung:

In seiner Sitzung vom 11. Mai 2006 informierte sich der Ausschuss über das Serviceversprechen der Bauaufsicht, wonach eine Genehmigungsentscheidung über Bauvorhaben in der Regel innerhalb von sechs Wochen, spätestens jedoch nach acht Wochen getroffen werden soll. Durch die Optimierung der Bearbeitungszeiten wird Bauherren und Investoren eine verlässliche Planungsperspektive geboten und Kosten gesenkt. Die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung fanden die breite Anerkennung des Ausschusses.

Nach Ansicht von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollte sich die Stadt auf diesen Erfolgen jedoch nicht ausruhen, sondern entsprechend der Vereinbarung der Gütesiegelgemeinschaft selbst neue ehrgeizige Ziele setzen, um ihrem serviceorientierten An­spruch gerecht zu werden und eine weitere Optimierung der Prozesse zu erreichen. In der Vereinbarung heißt es: „Dazu werden regelmäßig neue Erkenntnisse und Möglichkeiten, die dem Bemühen um eine mittelstandsfreundliche Verwaltung dienlich sein können, in die Serviceversprechen einfließen.

Eine neue Möglichkeit stellt in diesem Zusammenhang beispielsweise der „digitale Bauantrag“ dar. Er bietet die Chance, Verfahrens- und Beteiligungszeiten weiter zu reduzieren. Fachämter und -behörden können parallel zur Stellungnahme aufgefordert werden. Ein Formularassistent kann Fehler schon bei der Antragsstellung vermeiden. Das Antragsverfahren gewinnt an Transparenz, indem beispielsweise Bauherrn und Architekten die Möglichkeit gegeben wird, jederzeit den Sachstand der Antragsbear­beitung abzurufen. Eine Online-Bauberatung kann in diesem Zusammenhang ein zusätzlicher Service für Bauherren und Investoren darstellen, mit dem viele Fragen rund ums Thema Bauen in Gladbeck schon im Vorfeld geklärt werden könnten. Auch der Zugriff auf digitale Plangrundlagen kann die Antragsstellung für Bauherren und Archi­tekten erleichtern.

Neben der Einführung des „digitalen Bauantrages“ bietet auf der Ebene der Bebauungsplanung der Aufbau eines „Träger- und Beteiligungsservers“ die Möglichkeit, Kosten zu reduzieren und den Zugang zu Informationen für die interessierte Öffentlichkeit zu erhöhen. In diesem Fall werden Träger öffentlicher Belange und die interessierte Öffentlichkeit in den Bauleitplanverfahren digital beteiligt. Dies reduziert den Arbeitsaufwand und die Sachkosten (u. a. Vervielfältigung, Porto etc.). Die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN schlägt daher vor, dass die Verwaltung mit einem groben Konzept „Digitales Bauamt“ die Möglichkeiten, den Aufwand und den Nutzen einer Einführung digitaler Kommunikationstechniken im Baubereich (auch im interkommunalen Verbund, z. B. innerhalb der Gütesiegelgemeinschaft) darstellt und zeitliche Umsetzungsperspektiven skizziert.

Beschlussentwurf:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Konzeptentwurf „Digitales Bauamt“ zu erarbeiten, in dem die Möglichkeiten, der Aufwand und der Nutzen von weiteren Prozessoptimierungen durch den Einsatz digitaler Medien in Gladbeck dargestellt wird. Hierbei sind unter anderem die Potenziale des „digitalen Bauantrages“ sowie des „Träger- und Beteiligungsservers“ zu analysieren. Dem Ausschuss ist über das Ergebnis zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lehmann
Ratsherr

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte)Mitteilung vom 20.07.2006: "GRÜNE wollen Service weiter ausbauen..."

Nutzen des digitalen Bauantrages (562 KB, pdf)

Gütesiegelgemeinschaft Serviceversprechen Mittelstand (pdf)



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