![]() |
||||||
![]() |
||||||
Antrag nach § 7 GeschO Nach Ansicht von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollte sich die Stadt auf diesen Erfolgen jedoch nicht ausruhen, sondern entsprechend der Vereinbarung der Gütesiegelgemeinschaft selbst neue ehrgeizige Ziele setzen, um ihrem serviceorientierten Anspruch gerecht zu werden und eine weitere Optimierung der Prozesse zu erreichen. In der Vereinbarung heißt es: Dazu werden regelmäßig neue Erkenntnisse und Möglichkeiten, die dem Bemühen um eine mittelstandsfreundliche Verwaltung dienlich sein können, in die Serviceversprechen einfließen. Eine neue Möglichkeit stellt in diesem Zusammenhang beispielsweise der digitale Bauantrag dar. Er bietet die Chance, Verfahrens- und Beteiligungszeiten weiter zu reduzieren. Fachämter und -behörden können parallel zur Stellungnahme aufgefordert werden. Ein Formularassistent kann Fehler schon bei der Antragsstellung vermeiden. Das Antragsverfahren gewinnt an Transparenz, indem beispielsweise Bauherrn und Architekten die Möglichkeit gegeben wird, jederzeit den Sachstand der Antragsbearbeitung abzurufen. Eine Online-Bauberatung kann in diesem Zusammenhang ein zusätzlicher Service für Bauherren und Investoren darstellen, mit dem viele Fragen rund ums Thema Bauen in Gladbeck schon im Vorfeld geklärt werden könnten. Auch der Zugriff auf digitale Plangrundlagen kann die Antragsstellung für Bauherren und Architekten erleichtern. Neben der Einführung des
digitalen Bauantrages bietet auf der Ebene der Bebauungsplanung der Aufbau
eines Träger- und Beteiligungsservers die Möglichkeit,
Kosten zu reduzieren und den Zugang zu Informationen für die interessierte
Öffentlichkeit zu erhöhen. In diesem Fall werden Träger öffentlicher Belange und die
interessierte Öffentlichkeit in den Bauleitplanverfahren digital beteiligt. Dies
reduziert den Arbeitsaufwand und die Sachkosten (u. a. Vervielfältigung, Porto etc.). Die
Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN schlägt daher vor, dass die Verwaltung mit einem
groben Konzept Digitales Bauamt die Möglichkeiten, den
Aufwand und den Nutzen einer Einführung digitaler Kommunikationstechniken im Baubereich
(auch im interkommunalen Verbund, z. B. innerhalb der Gütesiegelgemeinschaft) darstellt
und zeitliche Umsetzungsperspektiven skizziert.
![]() Oder treten Sie direkt
persönlich mit uns in Kontakt! Ihr Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist |
||||||
|