21. März 2005 |
zurück
|
Prüfungspflicht für Abwasserleitungen |
Anfrage nach § 13 GeschO
Sehr geehrter Herr Roland,
gemäß § 45 der Landesbauordnung
(BauO NRW) müssen bestehende private Abwasserleitungen spätestens bis 2015 auf Dichtheit
durch die GrundstückseigentümerInnen geprüft werden. In Wasserschutzgebieten endet die
Frist bereits 2005. Für neue Leitungen ist die Dichtheitsprüfung vor Inbetriebnahme
durchzuführen. Öffentliche Kanäle müssen bereits bis 2005 auf Dichtigkeit geprüft
werden.
Aus Umweltschutzgesichtspunkten ist es wichtig, die Verbreitung von Schadstoffen im Boden
und Grundwasser zu vermeiden. Für Betreiber öffentlicher Kanalnetze ist es zudem aus
betriebswirtschaftlichen Gründen ein Ziel, den Fremdwasserzufluss aus den
Hausanschlussleitungen zu verringern. Denn durch den Eintrag von Fremdwasser steigt der
Stickstoffanteil im Abwasser, was die Klärleistungen der Kläranlagen stark
beeinträchtigt. Dies kann sich unter anderem in einer Erhöhung der Abwassergebühren
niederschlagen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Gladbeck um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch ist der Anteil der bereits geprüften Hausanschlüsse im Stadtgebiet?
2. Wie hoch ist der Anteil der nicht geprüften Hausanschlüsse im Stadtgebiet?
3. Sind Gefährdungen des Grundwasser in Gladbeck erkennbar bzw. bei Kanaluntersuchungen
identifiziert worden?
4. Hat die Stadt ihrerseits als Gebäudeeigentümerin im Sinne einer Vorbildsfunktion die
Dichtheitsprüfung ihrer eigenen Anschlusskanäle durchgeführt? Wie ist der Kenntnisstand
über andere öffentliche Gebäude in Bezug auf die genannte Fragestellung?
5. Hat die Stadt Fremdwasserschwerpunkte ermittelt bzw. zur Sanierung Fremdwasserkonzepte
aufgestellt?
6. Wie weit untersucht die Stadt systematisch, in welchen Stadtbezirken bei anstehenden
Sanierungen städtischer Kanäle eine integrierte Sanierung auch der Hausanschlüsse
sichergestellt werden kann?
7. Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden verpflichtet, die
Dichtigkeit ihrer privaten Abwasserleitungen bis spätestens 2015 bzw. 2005 prüfen und
ggf. sanieren zu lassen. Sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
von der Stadt bereits darüber informiert worden? Wenn ja, welche Informationswege wurden
gewählt? Stehen Informationen dazu auch im Internet?
8. Wie soll das Ziel dichter Anschlusskanäle bis 2005 bzw. 2015 in Gladbeck erreicht
werden?
9. Gibt es von Seiten der Stadt ein Konzept zur Unterstützung der Hausbesitzerinnen und
Hausbesitzer? Wenn ja, was sieht dieses Konzept vor?
Wir bedanken uns für Ihre Mühe im voraus.
Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

Links zu diesem Thema:
Mitteilung "Alles dicht? - Grundwasser
schützen!" vom 30.05.2005
Antwort der Verwaltung vom 09.05.2005 (pdf,
46 KB)
Gemeinsamer Landtagsantrag von SPD / GRÜNE
vom 29.06.2004



Diskutieren Sie mit uns über dieses
Thema! Gelegenheit zur Meinungsäußerung haben Sie in unserem Forum.
Oder treten Sie direkt persönlich mit uns in Kontakt! Ihr Ansprechpartner in dieser
Angelegenheit ist Mario Herrmann.

|