21. März 2005

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Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Roland,

gemäß § 45 der Landesbauordnung (BauO NRW) müssen bestehende private Abwasserleitungen spätestens bis 2015 auf Dichtheit durch die GrundstückseigentümerInnen geprüft werden. In Wasserschutzgebieten endet die Frist bereits 2005. Für neue Leitungen ist die Dichtheitsprüfung vor Inbetriebnahme durchzuführen. Öffentliche Kanäle müssen bereits bis 2005 auf Dichtigkeit geprüft werden.

Aus Umweltschutzgesichtspunkten ist es wichtig, die Verbreitung von Schadstoffen im Boden und Grundwasser zu vermeiden. Für Betreiber öffentlicher Kanalnetze ist es zudem aus betriebswirtschaftlichen Gründen ein Ziel, den Fremdwasserzufluss aus den Hausanschlussleitungen zu verringern. Denn durch den Eintrag von Fremdwasser steigt der Stickstoffanteil im Abwasser, was die Klärleistungen der Kläranlagen stark beeinträchtigt. Dies kann sich unter anderem in einer Erhöhung der Abwassergebühren niederschlagen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Gladbeck um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch ist der Anteil der bereits geprüften Hausanschlüsse im Stadtgebiet?

2. Wie hoch ist der Anteil der nicht geprüften Hausanschlüsse im Stadtgebiet?

3. Sind Gefährdungen des Grundwasser in Gladbeck erkennbar bzw. bei Kanaluntersuchungen identifiziert worden?

4. Hat die Stadt ihrerseits als Gebäudeeigentümerin im Sinne einer Vorbildsfunktion die Dichtheitsprüfung ihrer eigenen Anschlusskanäle durchgeführt? Wie ist der Kenntnisstand über andere öffentliche Gebäude in Bezug auf die genannte Fragestellung?

5. Hat die Stadt Fremdwasserschwerpunkte ermittelt bzw. zur Sanierung Fremdwasserkonzepte aufgestellt?

6. Wie weit untersucht die Stadt systematisch, in welchen Stadtbezirken bei anstehenden Sanierungen städtischer Kanäle eine integrierte Sanierung auch der Hausanschlüsse sichergestellt werden kann?

7. Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden verpflichtet, die Dichtigkeit ihrer privaten Abwasserleitungen bis spätestens 2015 bzw. 2005 prüfen und ggf. sanieren zu lassen. Sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer von der Stadt bereits darüber informiert worden? Wenn ja, welche Informationswege wurden gewählt? Stehen Informationen dazu auch im Internet?

8. Wie soll das Ziel dichter Anschlusskanäle bis 2005 bzw. 2015 in Gladbeck erreicht werden?

9. Gibt es von Seiten der Stadt ein Konzept zur Unterstützung der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer? Wenn ja, was sieht dieses Konzept vor?

Wir bedanken uns für Ihre Mühe im voraus.

Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte)Mitteilung "Alles dicht? - Grundwasser schützen!" vom 30.05.2005

Antwort der Verwaltung vom 09.05.2005 (pdf, 46 KB)

3eck-li.gif (855 Byte)Gemeinsamer Landtagsantrag von SPD / GRÜNE vom 29.06.2004



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