24. Januar 2003
Architekturwettbewerb
zum Galerieanbau:
Ergebnis der GRÜNEN-Anfrage Am 18 November
stellte die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage zum Galerie-Wettbewerb
mit folgender Begründung (siehe auch Anfrage):
"...im Rahmen der Haushaltsberatung wurden innerhalb unserer Fraktion erneut
Fragen zu dem von Ihnen mit "Ikonen der Architektur durchgeführten
Ideenwettbewerb für den Galerieanbau aufgeworfen. Vor dem Hintergrund der äußerst
angespannten Haushaltslage erscheinen die Ergebnisse des Wettbewerbs, die den
ursprünglich im Haushalt vorgesehenen Investitionsrahmen um das doppelte überschreiten,
völlig abwegig und inakzeptabel. Wie sich aktuell zeigt, scheiden die eingereichten
Wettbewerbsbeiträge zur weiteren Bearbeitung bzw. Umsetzung aus, so dass
verwaltungsintern eigene Planungen aufgestellt werden. Um den Verdacht der
Steuerverschwendung auszuräumen, bitten wir Sie zur Klärung der Vorgänge um
Beantwortung unser Fragen..."
Die Antwort der Verwaltung liegt nun vor:
Pressemitteilung
vom 24.01.2002:
"Ratsmitglieder von SPD und CDU mitverantwortlich!"
Antwort von
Bürgermeister Eckhard Schwerhoff (CDU) vom 07.01.2002:

An den
Vorsitzenden der Ratsfraktion
"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN"
Ratsherrn Mario Herrmann
Herrn Bernd Lehmann
Rentforter Straße 43a
45964 Gladbeck

Anfrage gem. § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine
Ausschüsse;
hier: Durchführung des begrenzten Wettbewerbs für die Erweiterung der Städtischen
Galerie
Sehr geehrter Herr Herrmann,
sehr geehrter Herr Lehmann,
Sie stellen mit Schreiben vom 18.11.2002 eine sehr umfangreiche und ins Detail gehende
Anfrage gem. § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine
Ausschüsse im Zusammenhang mit der Durchführung des begrenzten Wettbewerbs für die
Erweiterung der Städtischen Galerie. Ich will Ihre Fragen gern beantworten.
Bei aller Berechtigung der Kritik am Schlussergebnis bitte ich, die besondere
städtebauliche Situation im Quartier Rathaus, Rathauspark und Galeriegebäude und
Notwendigkeit der Quartiersaufwertung mit zu sehen. Die verständliche planerische
Grundidee hatte daher das Ziel, die Chancen zur Qualitätsverbesserung auf jeden Fall zu
erhöhen. Dieser Denkansatz rechtfertigte auch die Mobilisierung externen Sachverstandes.
Gleichwohl bleibt: Rückwirkend betrachtet ist die Abwicklung dieses Wettbewerbs in
Teilbereichen kritikwürdig.
Dies gilt zum einen mit Blick auf die Festschreibung der maximalen Bau- und
Investitionskosten von 250.000,- . Im Zuge des Wettbewerbes hätte dies deutlich
konsequenter weiterverfolgt werden sollen.
Auch die Kommunikation im Rahmen des Wettbewerbes hätte transparenter gestaltet werden
können. Die Mitwirkung und Beteiligung der Ratstraktionen, insbesondere einer kleineren
Ratsfraktion, insgesamt ist so nicht nachvollziehbar.
Sie bitten um Übersendung der Ausschreibungstexte und der Anschreiben an die
Architekturbüros. Diese Unterlagen sind in Kopie beigefügt. Von bestimmten im
Anschreiben gewählten Zitaten mit entsprechender abwertender Aussagekraft hinsichtlich
der Quartiersbeschreibung distanziere ich mich. Ich teile die hier dargelegte Bewertung
zur städtebaulichen Qualität dieses zentralen Innenstadtbereiches so nicht.
Die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wer hat die Wettbewerbsausschreibung veranlasst? Warum war hierfür kein Beschluss der
politischen Gremien nötig?
Antwort:
Die Entscheidung zur Ausschreibung eines begrenzten Wettbewerbes wurde im Baudezernat
getroffen. Die Zustimmung der Fraktionen wurde i. R. der Abfrage zur Bereitschaft an der
Teilnahme als Preisrichter eingeholt. Lt. Hauptsatzung der Stadt Gladbeck § 8 kann der
Bürgermeister, oder seine Vertreter, Vergaben aus dem Bereich des Baudezernates bis zu
einer Höhe von 50.000,- erteilen.

Frage 2:
Wie hoch war das Preisgeld?
Antwort:
Das Preisgeld betrug 10.000,00 .

Frage 3:
Wie viele und welche Bieter wurden zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert? Wie viele und
welche Bieter haben sich an dem Wettbewerb beteiligt?
Antwort:
6 Architekten wurden vom Baudezernenten angefragt und die Gladbecker Architekten e.V.
wurden um die Benennung von Büros gebeten:
Prof. Dipl.-Ing. Gottfried Böhm, Auf dem Römerweg 25, 50968 Köln
Prof. Dipl.-Ing. Gisberth Hülsmann, Landgrabenweg 9, 53343 Wachtberg
Prof. Josef Kleihues, Holsterbrink 1, 48249 Dülmen
Prof. Rob Krier, Mommsenstraße 5,10629 Berlin
Architekten Niermann/Schicktanz GbR, Lukasstraße 15, 45968 Gladbeck
Pfeiffer-Ellermann-Preckel GmbH, Hintern Hagen 50, 59348 Lüdinghausen
Prof. O. M. Ungers, Belvederestraße 60, 50933 Köln
Dipl.-Ing. Peter Vollenberg, Horster Straße 6, 45964 Gladbeck
7 Teilnehmer haben sich am Wettbewerb beteiligt:
Prof. Dipl.-Ing. Gottfried Böhm, Auf dem Römerweg 25, 50968 Köln
Prof. Dipl.-Ing. Gisberth Hülsmann, Landgrabenweg 9, 53343 Wachtberg
Prof. Josef Kleihues, Holsterbrink 1, 48249 Dülmen
Architekten Niermann/Schicktanz GbR, Lukasstraße 15, 45968 Gladbeck
Pfeiffer-Ellermann-Preckel GmbH, Hintern Hagen 50, 59348 Lüdinghausen
Prof. O. M. Ungers, Belvederestraße 60, 50933 Köln
Dipl.-Ing. Peter Vollenberg, Horster Straße 6, 45964 Gladbeck

Frage 4:
Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Wettbewerbsdurchführung (inkl. Tagungskosten,
Aufwandsentschädigung der Jurymitglieder, Fahrtkostenerstattung, weitere Aufwendungen
für die am Wettbewerb teilnehmenden Architekten etc.)?
Antwort:
Die Gesamtkosten für die Wettbewerbsdurchführung betrugen 32.661,19 .

Frage 5:
Aus welcher Haushaltsstelle wurde der Wettbewerb finanziert?
Antwort:
Der Wettbewerb wurde aus der Haushaltsstelle 1.321.9400.9, Galerie, finanziert.

Frage 6:
War der zur Verfügung stehenden Investitionsrahmen von 250.000,- feste Vorgabe
bzw. Bestandteil der Wettbewerbsausschreibung? Wenn dies nicht der Fall war, warum hielt
man eine umsetzungsorientierte Festlegung des Investitionsrahmen nicht für erforderlich?
Antwort:
In der Anfrage an die 6 Architekten vom 20.03.2002 und im Rahmen des am 15.05.2002
durchgeführten Kolloquiums wurde der Kostenrahmen von 250.000 genannt.

Frage 7:
Auf welcher Grundlage wurde die Wettbewerbsjury zusammengesetzt? Wer war Mitglied der
Jury? Warum wurde die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN über die Einberufung der
Jury nicht informiert?
Antwort:
Die Besetzung des Preisgerichtes ist in den Regeln für Architektenwettbewerbe, RAW 2001,
festgelegt. Die Zahl der Mitglieder soll unter Berücksichtigung der Aufgabe möglichst
klein sein, und das Preisgericht ist zur Hälfte mit Fachpreisrichtern zu besetzen.
Daher wurde bei den kleineren Fraktionen angeregt, untereinander einen Vertreter für das
Preisgericht zu benennen.
Mitglied der Jury waren:
Fachpreisrichter:
Herr Prof. Dr. Lampugnani, Zürich/Mailand
Herr Dipl.-Ing. Kraemer, Köln
Herr Stojan, Stadtbaurat, Gladbeck
Stellv. Fachpreisrichterin:
Frau Weiß, Amtsleiterin
Sachpreisrichter:
Herr Schwerhoff, Bürgermeister
Frau Groß-Albenhausen, CDU
Frau Rösch-Schürmann, SPD
Stellv. Sachpreisrichter:
Herr Dr. Andriske, Erster Beigeordneter
Herr Zeller, CDU
Herr Drews, SPD
Frau Kurzeja, BIG

Frage 8:
Wie hoch waren die kalkulierten Investitionskosten für den ursprünglichen Entwurf der
prämierten Wettbewerbssieger (also nicht des nachträglich überarbeiteten Entwurfs)?
Antwort:
Die von der Bauverwaltung geschätzten Kosten für den ursprünglichen Entwurf der
prämierten Wettbewerbssieger belaufen sich auf ca. 790.000 .

Frage 9:
An welche Wettbewerbsteilnehmer wurde bzw. wird ein Preisgeld ausgezahlt und in welcher
Höhe? Wurde die Auszahlung bereits vorgenommen?
Antwort:
Das Preisgeld wurde an folgende Wettbewerbsteilnehmer ausgezahlt:
1. Preis, 4.000,00 an den Architekten Prof. Dipl.-Ing. Gisberth Hülsmann
1. Preis, 4.000,00 an die Architekten Pfeiffer - Ellermann - Preckel GmbH
Ankauf, 1.000,00 an die Architekten Niermann/Schicktanz GbR
Ankauf, 1.000,00 an den Architekten Prof. Josef Kleihues

Frage 10:
Entsprachen die prämierten Wettbewerbsbeiträge den Vorgaben der Wettbewerbsausschreibung
insbesondere hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Investitionsrahmens? Wenn dies
nicht der Fall war (z.B. aufgrund einer dreifachen Überschreitung des
Investitionsrahmens), wie wird dennoch die Auszahlung der Preisgelder gerechtfertigt -
dies auch vor dem Hintergrund, dass die bezahlten Entwürfe nicht verwendet werden
können?
Antwort:
Einige der prämierten Wettbewerbsbeiträge hatten ihren Unterlagen Kostenschätzungen
beigelegt, die reine Baukosten von ca. 250.000 aufzeigten.
Das Preisgeld wurde nach Rechnungsstellung durch die Teilnehmer im August/September 2002
ausgezahlt.
Zur Überprüfung der Kosten im Baudezernat war es erforderlich, den Vorentwurfsstand der
Wettbewerbsarbeiten zu verlassen, und erste Konzepte bezüglich der Statik, Haustechnik
(Lüftung, Beleuchtung, Sicherheitstechnik, etc.) und der Materialien zu erarbeiten. Die
im Zuge einer detaillierten Kostenschätzung ermittelten Zahlen wurden abschließend durch
Vorkalkulationen von drei Rohbauunternehmern bestätigt, die Mitte Oktober 2002 vorlagen.
Beigefügt erhalten Sie den Auslobungstext, die Anschreiben an die Architekten, die
Niederschrift über die Sitzung des Kolloquiums und das Rahmenprotokoll des Preisgerichts.
Mit freundlichen Grüßen

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