24. Januar 2003
Architekturwettbewerb zum Galerieanbau:
Ergebnis der GRÜNEN-Anfrage

Am 18 November stellte die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage zum Galerie-Wettbewerb mit folgender Begründung (siehe auch Anfrage):
"...im Rahmen der Haushaltsberatung wurden innerhalb unserer Fraktion erneut Fragen zu dem von Ihnen mit "Ikonen der Architektur“ durchgeführten Ideenwettbewerb für den Galerieanbau aufgeworfen. Vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushaltslage erscheinen die Ergebnisse des Wettbewerbs, die den ursprünglich im Haushalt vorgesehenen Investitionsrahmen um das doppelte überschreiten, völlig abwegig und inakzeptabel. Wie sich aktuell zeigt, scheiden die eingereichten Wettbewerbsbeiträge zur weiteren Bearbeitung bzw. Umsetzung aus, so dass verwaltungsintern eigene Planungen aufgestellt werden. Um den Verdacht der Steuerverschwendung auszuräumen, bitten wir Sie zur Klärung der Vorgänge um Beantwortung unser Fragen..."
Die Antwort der Verwaltung liegt nun vor:

Pressemitteilung vom 24.01.2002:
   "Ratsmitglieder von SPD und CDU mitverantwortlich!"

 

Antwort von Bürgermeister Eckhard Schwerhoff (CDU) vom 07.01.2002:

An den
Vorsitzenden der Ratsfraktion
"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN"
Ratsherrn Mario Herrmann
Herrn Bernd Lehmann
Rentforter Straße 43a

45964 Gladbeck


Anfrage gem. § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse;
hier: Durchführung des begrenzten Wettbewerbs für die Erweiterung der Städtischen Galerie


Sehr geehrter Herr Herrmann,
sehr geehrter Herr Lehmann,

Sie stellen mit Schreiben vom 18.11.2002 eine sehr umfangreiche und ins Detail gehende Anfrage gem. § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse im Zusammenhang mit der Durch­führung des begrenzten Wettbewerbs für die Erweiterung der Städtischen Galerie. Ich will Ihre Fragen gern beantworten.

Bei aller Berechtigung der Kritik am Schlussergebnis bitte ich, die besondere städtebauliche Situation im Quartier Rathaus, Rathauspark und Galeriegebäude und Notwendigkeit der Quartiersaufwertung mit zu sehen. Die verständliche planerische Grundidee hatte daher das Ziel, die Chancen zur Qualitätsverbesserung auf jeden Fall zu erhöhen. Dieser Denkansatz rechtfertigte auch die Mobilisierung externen Sachverstandes.

Gleichwohl bleibt: Rückwirkend betrachtet ist die Abwicklung dieses Wettbewerbs in Teilbereichen kritikwürdig.

Dies gilt zum einen mit Blick auf die Festschreibung der maximalen Bau- und Investitionskosten von 250.000,- €. Im Zuge des Wettbewerbes hätte dies deutlich konsequenter weiterverfolgt werden sollen.

Auch die Kommunikation im Rahmen des Wettbewerbes hätte transparenter gestaltet werden können. Die Mitwirkung und Beteiligung der Ratstraktionen, insbesondere einer kleineren Ratsfraktion, insgesamt ist so nicht nachvollziehbar.

Sie bitten um Übersendung der Ausschreibungstexte und der Anschreiben an die Architekturbüros. Diese Unterlagen sind in Kopie beigefügt. Von bestimmten im Anschreiben gewählten Zitaten mit entsprechender abwertender Aussagekraft hinsichtlich der Quartiersbeschreibung distanziere ich mich. Ich teile die hier dargelegte Bewertung zur städtebaulichen Qualität dieses zentralen Innenstadtbereiches so nicht.

Die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Wer hat die Wettbewerbsausschreibung veranlasst? Warum war hierfür kein Beschluss der politischen Gremien nötig?

Antwort:
Die Entscheidung zur Ausschreibung eines begrenzten Wettbewerbes wurde im Baudezernat getroffen. Die Zustimmung der Fraktionen wurde i. R. der Abfrage zur Bereitschaft an der Teilnahme als Preisrichter eingeholt. Lt. Hauptsatzung der Stadt Gladbeck § 8 kann der Bürgermeister, oder seine Vertreter, Vergaben aus dem Bereich des Baudezernates bis zu einer Höhe von 50.000,- € erteilen.

Frage 2:
Wie hoch war das Preisgeld?

Antwort:
Das Preisgeld betrug 10.000,00 €.

Frage 3:
Wie viele und welche Bieter wurden zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert? Wie viele und welche Bieter haben sich an dem Wettbewerb beteiligt?

Antwort:
6 Architekten wurden vom Baudezernenten angefragt und die Gladbecker Architekten e.V. wurden um die Benennung von Büros gebeten:

Prof. Dipl.-Ing. Gottfried Böhm, Auf dem Römerweg 25, 50968 Köln
Prof. Dipl.-Ing. Gisberth Hülsmann, Landgrabenweg 9, 53343 Wachtberg
Prof. Josef Kleihues, Holsterbrink 1, 48249 Dülmen
Prof. Rob Krier, Mommsenstraße 5,10629 Berlin
Architekten Niermann/Schicktanz GbR, Lukasstraße 15, 45968 Gladbeck
Pfeiffer-Ellermann-Preckel GmbH, Hintern Hagen 50, 59348 Lüdinghausen
Prof. O. M. Ungers, Belvederestraße 60, 50933 Köln
Dipl.-Ing. Peter Vollenberg, Horster Straße 6, 45964 Gladbeck

7 Teilnehmer haben sich am Wettbewerb beteiligt:

Prof. Dipl.-Ing. Gottfried Böhm, Auf dem Römerweg 25, 50968 Köln
Prof. Dipl.-Ing. Gisberth Hülsmann, Landgrabenweg 9, 53343 Wachtberg
Prof. Josef Kleihues, Holsterbrink 1, 48249 Dülmen
Architekten Niermann/Schicktanz GbR, Lukasstraße 15, 45968 Gladbeck
Pfeiffer-Ellermann-Preckel GmbH, Hintern Hagen 50, 59348 Lüdinghausen
Prof. O. M. Ungers, Belvederestraße 60, 50933 Köln
Dipl.-Ing. Peter Vollenberg, Horster Straße 6, 45964 Gladbeck

Frage 4:
Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Wettbewerbsdurchführung (inkl. Tagungskosten, Aufwandsentschädigung der Jurymitglieder, Fahrtkostenerstattung, weitere Aufwendungen für die am Wettbewerb teilnehmenden Architekten etc.)?

Antwort:
Die Gesamtkosten für die Wettbewerbsdurchführung betrugen 32.661,19 €.

Frage 5:
Aus welcher Haushaltsstelle wurde der Wettbewerb finanziert?

Antwort:
Der Wettbewerb wurde aus der Haushaltsstelle 1.321.9400.9, Galerie, finanziert.

Frage 6:
War der zur Verfügung stehenden Investitionsrahmen von 250.000,- € feste Vorgabe bzw. Bestandteil der Wettbewerbsausschreibung? Wenn dies nicht der Fall war, warum hielt man eine umsetzungsorientierte Festlegung des Investitionsrahmen nicht für erforderlich?

Antwort:
In der Anfrage an die 6 Architekten vom 20.03.2002 und im Rahmen des am 15.05.2002 durchgeführten Kolloquiums wurde der Kostenrahmen von 250.000 € genannt.

Frage 7:
Auf welcher Grundlage wurde die Wettbewerbsjury zusammengesetzt? Wer war Mitglied der Jury? Warum wurde die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN über die Einberufung der Jury nicht informiert?

Antwort:
Die Besetzung des Preisgerichtes ist in den Regeln für Architektenwettbewerbe, RAW 2001, festgelegt. Die Zahl der Mitglieder soll unter Berücksichtigung der Aufgabe möglichst klein sein, und das Preisgericht ist zur Hälfte mit Fachpreisrichtern zu besetzen.
Daher wurde bei den kleineren Fraktionen angeregt, untereinander einen Vertreter für das Preisgericht zu benennen.

Mitglied der Jury waren:

Fachpreisrichter:
Herr Prof. Dr. Lampugnani, Zürich/Mailand
Herr Dipl.-Ing. Kraemer, Köln
Herr Stojan, Stadtbaurat, Gladbeck

Stellv. Fachpreisrichterin:
Frau Weiß, Amtsleiterin

Sachpreisrichter:
Herr Schwerhoff, Bürgermeister
Frau Groß-Albenhausen, CDU
Frau Rösch-Schürmann, SPD

Stellv. Sachpreisrichter:
Herr Dr. Andriske, Erster Beigeordneter
Herr Zeller, CDU
Herr Drews, SPD
Frau Kurzeja, BIG

Frage 8:
Wie hoch waren die kalkulierten Investitionskosten für den ursprünglichen Entwurf der prämierten Wettbewerbssieger (also nicht des nachträglich überarbeiteten Entwurfs)?

Antwort:
Die von der Bauverwaltung geschätzten Kosten für den ursprünglichen Entwurf der prämierten Wettbewerbssieger belaufen sich auf ca. 790.000 €.

Frage 9:
An welche Wettbewerbsteilnehmer wurde bzw. wird ein Preisgeld ausgezahlt und in welcher Höhe? Wurde die Auszahlung bereits vorgenommen?

Antwort:
Das Preisgeld wurde an folgende Wettbewerbsteilnehmer ausgezahlt:
1. Preis, 4.000,00 € an den Architekten Prof. Dipl.-Ing. Gisberth Hülsmann
1. Preis, 4.000,00 € an die Architekten Pfeiffer - Ellermann - Preckel GmbH
Ankauf, 1.000,00 € an die Architekten Niermann/Schicktanz GbR
Ankauf, 1.000,00 € an den Architekten Prof. Josef Kleihues

Frage 10:
Entsprachen die prämierten Wettbewerbsbeiträge den Vorgaben der Wettbewerbsausschreibung insbesondere hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Investitionsrahmens? Wenn dies nicht der Fall war (z.B. aufgrund einer dreifachen Überschreitung des Investitionsrahmens), wie wird dennoch die Auszahlung der Preisgelder gerechtfertigt - dies auch vor dem Hintergrund, dass die bezahlten Entwürfe nicht verwendet werden können?

Antwort:
Einige der prämierten Wettbewerbsbeiträge hatten ihren Unterlagen Kostenschätzungen beigelegt, die reine Baukosten von ca. 250.000 € aufzeigten.

Das Preisgeld wurde nach Rechnungsstellung durch die Teilnehmer im August/September 2002 ausgezahlt.

Zur Überprüfung der Kosten im Baudezernat war es erforderlich, den Vorentwurfsstand der Wettbewerbsarbeiten zu verlassen, und erste Konzepte bezüglich der Statik, Haustechnik (Lüftung, Beleuchtung, Sicherheitstechnik, etc.) und der Materialien zu erarbeiten. Die im Zuge einer detaillierten Kostenschätzung ermittelten Zahlen wurden abschließend durch Vorkalkulationen von drei Rohbauunternehmern bestätigt, die Mitte Oktober 2002 vorlagen.

Beigefügt erhalten Sie den Auslobungstext, die Anschreiben an die Architekten, die Niederschrift über die Sitzung des Kolloquiums und das Rahmenprotokoll des Preisgerichts.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Schwerhoff

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