13. November 2002
Ideenwettbewerb
Galerieanbau Anfrage
nach § 13 GeschO
Sehr geehrter Herr Schwerhoff,
im Rahmen der Haushaltsberatung wurden innerhalb unserer Fraktion erneut Fragen zu dem von
Ihnen mit "Ikonen der Architektur durchgeführten Ideenwettbewerb für den
Galerieanbau aufgeworfen. Vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushaltslage
erscheinen die Ergebnisse des Wettbewerbs, die den ursprünglich im Haushalt vorgesehenen
Investitionsrahmen um das doppelte überschreiten, völlig abwegig und inakzeptabel. Wie
sich aktuell zeigt, scheiden die eingereichten Wettbewerbsbeiträge zur weiteren
Bearbeitung bzw. Umsetzung aus, so dass verwaltungsintern eigene Planungen aufgestellt
werden. Um den Verdacht der Steuerverschwendung auszuräumen, bitten wir Sie zur Klärung
der Vorgänge um Beantwortung folgender Fragen:
(1) Wer hat die Wettbewerbsausschreibung veranlasst? Warum war hierfür kein Beschluss der
politischen Gremien nötig?
(2) Wie hoch war das Preisgeld?
(3) Wie viele und welche Bieter wurden zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert? Wie viele
und welche Bieter haben sich an dem Wettbewerb beteiligt?
(4) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Wettbewerbsdurchführung (inkl.
Tagungskosten, Aufwandsentschädigung der Jurymitglieder, Fahrtkostenerstattung, weitere
Aufwendungen für die am Wettbewerb teilnehmenden Architekten etc.)?
(5) Aus welcher Haushaltsstelle wurde der Wettbewerb finanziert?
(6) War der zur Verfügung stehende Investitionsrahmen von 250.000,- EUR feste Vorgabe
bzw. Bestandteil der Wettbewerbsausschreibung? Wenn dies nicht der Fall war, warum hielt
man eine umsetzungsorientierte Festlegung des Investitionsrahmens nicht für erforderlich?
(7) Auf welcher Grundlage wurde die Wettbewerbsjury zusammengesetzt? Wer war Mitglied der
Jury? Warum wurde die Ratsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN über die Einberufung der
Jury nicht informiert?
(8) Wie hoch waren die kalkulierten Investitionskosten für den ursprünglichen Entwurf
des prämierten Wettbewerbssieger (also nicht des nachträglich überarbeiteten Entwurfs)?
(9) An welche Wettbewerbsteilnehmer wurde bzw. wird ein Preisgeld ausgezahlt und in
welcher Höhe? Wurde die Auszahlung bereits vorgenommen?
(10) Entsprachen die prämierten Wettbewerbsbeiträge den Vorgaben der
Wettbewerbsausschreibung insbesondere hinsichtlich des zur Verfügung stehenden
Investitionsrahmens? Wenn dies nicht der Fall war (z.B. aufgrund einer dreifachen
Überschreitung des Investitionsrahmens), wie wird dennoch die Auszahlung der Preisgelder
gerechtfertigt? Dies auch vor dem Hintergrund, dass die bezahlten Entwürfe nicht
verwendet werden können.
Aufgrund der uns bisher vorliegenden Informationen sehen wir klare Managementfehler bei
der Wettbewerbsdurchführung. Der Vorgang ist bisher durch mangelnde Transparenz geprägt.
Ich bitte Sie, mir neben der Beantwortung meiner Frage auch den Ausschreibungstext sowie
die Anschreiben, mit denen die ausgewählten "Ikonen der Architektur" zur
Wettbewerbsteilnahme aufgefordert wurden, bei zu fügen.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Herrmann
Ratsherr
Pressemitteilung vom 14.11.2002 hierzu
Antwortschreiben
der Verwaltung vom 07.01.2003
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