13. November 2002
Ideenwettbewerb Galerieanbau

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Schwerhoff,

im Rahmen der Haushaltsberatung wurden innerhalb unserer Fraktion erneut Fragen zu dem von Ihnen mit "Ikonen der Architektur“ durchgeführten Ideenwettbewerb für den Galerieanbau aufgeworfen. Vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushaltslage erscheinen die Ergebnisse des Wettbewerbs, die den ursprünglich im Haushalt vorgesehenen Investitionsrahmen um das doppelte überschreiten, völlig abwegig und inakzeptabel. Wie sich aktuell zeigt, scheiden die eingereichten Wettbewerbsbeiträge zur weiteren Bearbeitung bzw. Umsetzung aus, so dass verwaltungsintern eigene Planungen aufgestellt werden. Um den Verdacht der Steuerverschwendung auszuräumen, bitten wir Sie zur Klärung der Vorgänge um Beantwortung folgender Fragen:

(1) Wer hat die Wettbewerbsausschreibung veranlasst? Warum war hierfür kein Beschluss der politischen Gremien nötig?

(2) Wie hoch war das Preisgeld?

(3) Wie viele und welche Bieter wurden zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert? Wie viele und welche Bieter haben sich an dem Wettbewerb beteiligt?

(4) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Wettbewerbsdurchführung (inkl. Tagungskosten, Aufwandsentschädigung der Jurymitglieder, Fahrtkostenerstattung, weitere Aufwendungen für die am Wettbewerb teilnehmenden Architekten etc.)?

(5) Aus welcher Haushaltsstelle wurde der Wettbewerb finanziert?

(6) War der zur Verfügung stehende Investitionsrahmen von 250.000,- EUR feste Vorgabe bzw. Bestandteil der Wettbewerbsausschreibung? Wenn dies nicht der Fall war, warum hielt man eine umsetzungsorientierte Festlegung des Investitionsrahmens nicht für erforderlich?

(7) Auf welcher Grundlage wurde die Wettbewerbsjury zusammengesetzt? Wer war Mitglied der Jury? Warum wurde die Ratsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN über die Einberufung der Jury nicht informiert?

(8) Wie hoch waren die kalkulierten Investitionskosten für den ursprünglichen Entwurf des prämierten Wettbewerbssieger (also nicht des nachträglich überarbeiteten Entwurfs)?

(9) An welche Wettbewerbsteilnehmer wurde bzw. wird ein Preisgeld ausgezahlt und in welcher Höhe? Wurde die Auszahlung bereits vorgenommen?

(10) Entsprachen die prämierten Wettbewerbsbeiträge den Vorgaben der Wettbewerbsausschreibung insbesondere hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Investitionsrahmens? Wenn dies nicht der Fall war (z.B. aufgrund einer dreifachen Überschreitung des Investitionsrahmens), wie wird dennoch die Auszahlung der Preisgelder gerechtfertigt? Dies auch vor dem Hintergrund, dass die bezahlten Entwürfe nicht verwendet werden können.

Aufgrund der uns bisher vorliegenden Informationen sehen wir klare Managementfehler bei der Wettbewerbsdurchführung. Der Vorgang ist bisher durch mangelnde Transparenz geprägt. Ich bitte Sie, mir neben der Beantwortung meiner Frage auch den Ausschreibungstext sowie die Anschreiben, mit denen die ausgewählten "Ikonen der Architektur" zur Wettbewerbsteilnahme aufgefordert wurden, bei zu fügen.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Ratsherr

Pressemitteilung vom 14.11.2002 hierzu

Antwortschreiben der Verwaltung vom 07.01.2003

 

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