26. Juni 2003
Ergebnisprotokoll
aus den Beratungen
im Stadtplanungs- und BauausschussVorstellung der Variantenuntersuchung zum Ausbau der A 52 vom 26.06.2003:

Herr Gebert |
Leiter der
Niederlassung Bochum
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Harpener Hellweg 1
44791 Bochum
 |
Frau
Sauerwein-Braksiek
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Abteilungsleiterin |
Herr Salzmann |
Sachbearbeiter
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Es wurde der Versuch gemacht, die Variantenvorstellung des Landesbetriebs zu
protokollieren. Das Protokoll erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Missverständlich wiedergegebene Aspekte können leider nicht ausgeschlossen werden. Über
die Stadtverwaltung wurden mit Schreiben vom 29.06.2003 (pdf) die
Präsentationsunterlagen des Landesbetriebs angefordert.
Leistungsfähigkeit:
- die Bundesstraße 224 ist bereits
heute mit 35.000 Fahrzeugen am Tag belastet

- bei Verwirklichung aller von der
Stadt gewünschten Anschlussstellen, entstünde eine dramatische Situation, die
die gesamte Planung in Frage stellt (Sauerwein-Braksiek) - auf Grund der
dichten Folge von Auf- und Abfahrten würde die Leistungsfähigkeit der Autobahn erheblich
eingeschränkt

- erst wenn man die Anschlussstellen
Schützenstraße und Brauck / Kösheide (geplante Alternative für
die Anschlussstelle Brauck) beseitigt, werden die Konflikte entzerrt und die
Leistungsfähigkeit wieder hergestellt

Autobahnkreuz:
- der Landesbetrieb akzeptiert bei der
Gestaltung des Autobahnkreuzes folgende Zwangspunkte:

- Wohngebiet Brokamp

- Gewerbepark Brauck

- Naherholungsgebiet Wittringen

- das hat zur Folge, dass sich das
Autobahnkreuz nur in Richtung Südwesten entwickeln kann - die Planung sieht eine
aufwendige Gestaltung mit mehreren Überwürfen vor

Bewertung:
- grundsätzlich wird positiv
anerkannt, dass der Landesbetrieb den Bestand (Wittringer Wald, Gewerbepark und Brokamp)
respektiert und eine aufwendige Gestaltung des Autobahnkreuzes vornimmt

- allerdings konnte der Landesbetrieb
auch auf mehrfache Nachfrage nicht beantworten, wie hoch sich das Autobahnkreuz mit seinen
Überwürfen entwickeln wird - dies wird zum einen im Hinblick auf das Stadtbild und zum
anderen im Hinblick auf die Lärmimmissionen von Bedeutung sein

- es wird gefordert, dass auch
Unterführungen (wie durch den städtischen Gutachter gefordert) geprüft werden

- hinsichtlich der Leistungsfähigkeit
sind auch Lösungen wie Zu- und Abflussregelungen in die Überlegungen einzubeziehen

Netzfälle /
Variantenuntersuchung zur Anbindung der Innenstadt:
- durch den Landesbetrieb werden 4
Varianten zur Anbindung des Innenstadtbereichs untersucht:

- Netzfall 1 a/b:
Halbanschlussstellen in Höhe Goethe- und Landstraße (ohne Deckel)

- Netzfall 2:
Vollanschlussstelle in Höhe Horster Straße (ohne Deckel)

- Netzfall 3:
Halbanschlussstellen in Höhe Horster- und Landstraße - der Bereich dazwischen wird
überdeckelt

- Netzfall 4:
Überdeckelung des Bereichs zwischen Schützen- und Landstraße - die Auf- und Abfahrt
erfolgt im Westen in Höhe Goethestraße, um notwendige Entwicklungslängen zwischen dem
Autobahnkreuz und der Anschlussstelle zu gewährleisten; auf dem Deckel erfolgt dann aber
der Anschluss an die Schützenstraße - im Osten entsteht eine Halbanschlussstelle in
Höhe Landstraße

Bewertung:
- grüne Forderung bleibt nach wie vor:
mindestens der Bereich zwischen Schützenstraße und Landstraße ist zu überdeckeln;
dieser Forderung wird nur Variante 4 gerecht

- Goethestraße und Steinstraße
scheinen nicht geeignet, um die Autobahnverkehre aufzunehmen; eine Abbindung der
Schützenstraße ist inakzeptabel

- in die
Umweltverträglichkeitsprüfung müssen auch die Auswirkungen der Verkehre untersucht
werden, die durch die Anordnung der Anschlussstellen auf die innerstädtischen Straßen
verlagert werden

- nicht nur die Anzahl und Qualität
der Anschlussstellen, sondern auch die der Querungsstellen (Kfz, Fuß, Rad) wird von
Bedeutung sein - der Landesbetrieb konnte hierzu auf Anfrage keine Antwort geben

Tunnel- und Lärmschutz:
- Kosten für einen Tunnel in einer
Länge zwischen 800 und 900 m wurden in die verfügbaren Investitionsmittel innerhalb des
Bundesverkehrswegeplans eingeplant

- für den Tunnel bzw. Deckel muss die
A 52 bis zu 1 m unter das heutige Niveau der B 224 gelegt werden

- der Bund wird die Kosten eines
Tunnels nur übernehmen, wenn sich dessen Notwendigkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes
begründen lässt

- der zur Zeit im Bau befindliche
Deckel auf der A 2 in Höhe Gelsenkirchen-Buer wird beispielsweise nicht vom Bund, sondern
von Land und Stadt (mit GVFG-Mitteln) finanziert

- das Naherholungsgebiet Wittringen hat
als Wald- und Freizeitgebiet keinen unmittelbaren Anspruch auf Lärmschutz; es sei denn
Wohnbereich erfordern Maßnahmen zum Schutz vor Lärm

Bewertung:
- das Naherholungsgebiet ist vor
Verlärmung zu schützen

- da bereits die Emission von
Jugendfeiern höchst richterlich untersagt wurden, wird erwartet, dass auch die Autobahn
und das Autobahnkreuz besondere Auflagen bezüglich der Lärmentwicklung erfüllen müssen

- es wurde die Anregung gegeben,
beispielsweise auch Flüsterasphalt einzusetzen (diese Details werden jedoch erst im
späteren Verfahren geprüft)

Anbindung des Gewerbegebietes
Brauck:
- wünschenswert wäre eine Anbindung
in Höhe Kösheide (weiter über Wlheimer Straße), wodurch es jedoch zu
Leistungseinschränkungen aufgrund der Nähe zu Autobahnkreuz käme

- vorstellbar wäre aus Sicht des
Landesbetrieb auch eine Abwicklung der Verkehre über innerstädtische Straßen
(beispielsweise über Horster Straße und Helmutstraße)

- als neue Anschlussstellen würden
folgende Varianten geprüft:

- Anschlussstelle in Höhe Bottrop Boy
(Gewerbestraße / Welheimer Straße)

- Anschlussstelle in Höhe Bottrop
Horster Straße

- in beiden Fällen soll der
Gewerbepark über neu zu bauende Parallelstraßen angebunden werden

Bewertung:
- die verfolgten Planungen zur
Anbindung des Gewerbeparks Brauck sind absolut unzureichend; die Abkopplung des
Gewerbegebiets gefährdet Arbeitsplätze und ist nicht hinnehmbar

- ein angemessener Anschluss des
Gewerbeparks an die Autobahn ist eine unverzichtbare Forderung

- die geplanten Parallelfahrbahnen
entlang der Halden verlaufen durch das Naturschutzgebiet Nattbach / Boye und sind so nicht
hinnehmbar

- die geplanten Parallelfahrbahnen
stehen im Konflikt zur Reaktivierung der Haldenlandschaft zu Freizeitzwecken im
Zusammenhang mit dem Wittringen-Konzept

Weiterer Zeitplan:
- Umweltverträglichkeitsprüfung /
Variantenuntersuchung soll Mitte des Jahres abgeschlossen sein

- Vorentwurfsplanung wird bis Mitte
2005 abgeschlossen

- Vorentwurf wird dem
Bundesverkehrsministerium (Dienstsitz Bonn) 2005 zur Genehmigung vorgelegt

- 2006 wird nach erfolgter Genehmigung
das Planfeststellungsverfahren eingeleitet

- 2007 Baubeginn

Beschluss des
Stadtplanungs- und Bauausschuss:
In seiner Sitzung fasste der
Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Stadt Gladbeck wird keiner
Ausbaulösung für die A 52 zustimmen, die die Trennung der Stadtteile Gladbeck-Mitte und
Butendorf verstärkt und keinen Deckel (Tunnel) auf der A 52 zum Erhalt der gegenwärtigen
Innenstadtverbindungen vorsieht.

- Bei dieser Lösung ist die direkte
Anbindung der Schützenstraße vorzusehen.

- Die Anbindung des Gewerbegebiets
Brauck muss angemessen (auf Gladbecker Stadtgebiet) gewährleistet werden.

- Auf das Naherholungsgebiet Wittringen
ist durch angemessene Maßnahmen (z.B. Schallschutz) Rücksicht zu nehmen.
Schreiben an die GRÜNE Bundestagsfraktion in
Reaktion auf die Beratung im Ausschuss

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