26. Juni 2003
Ergebnisprotokoll aus den Beratungen
im Stadtplanungs- und Bauausschuss

Vorstellung der Variantenuntersuchung zum Ausbau der A 52 vom 26.06.2003:

Herr Gebert Leiter der Niederlassung Bochum
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Harpener Hellweg 1
44791 Bochum
Frau Sauerwein-Braksiek
Abteilungsleiterin
Herr Salzmann Sachbearbeiter


Es wurde der Versuch gemacht, die Variantenvorstellung des Landesbetriebs zu protokollieren. Das Protokoll erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Missverständlich wiedergegebene Aspekte können leider nicht ausgeschlossen werden. Über die Stadtverwaltung wurden mit
3eck-li.gif (855 Byte)Schreiben vom 29.06.2003 (pdf) die Präsentationsunterlagen des Landesbetriebs angefordert.


Leistungsfähigkeit:

  • die Bundesstraße 224 ist bereits heute mit 35.000 Fahrzeugen am Tag belastet
  • bei Verwirklichung aller von der Stadt gewünschten Anschlussstellen, entstünde eine „dramatische Situation, die die gesamte Planung in Frage stellt“ (Sauerwein-Braksiek) - auf Grund der dichten Folge von Auf- und Abfahrten würde die Leistungsfähigkeit der Autobahn erheblich eingeschränkt
  • erst wenn man die Anschlussstellen „Schützenstraße“ und „Brauck / Kösheide“ (geplante Alternative für die Anschlussstelle „Brauck“) beseitigt, werden die Konflikte entzerrt und die Leistungsfähigkeit wieder hergestellt

Autobahnkreuz:

  • der Landesbetrieb akzeptiert bei der Gestaltung des Autobahnkreuzes folgende Zwangspunkte:
  1. Wohngebiet Brokamp
  2. Gewerbepark Brauck
  3. Naherholungsgebiet Wittringen
  • das hat zur Folge, dass sich das Autobahnkreuz nur in Richtung Südwesten entwickeln kann - die Planung sieht eine aufwendige Gestaltung mit mehreren „Überwürfen“ vor

Bewertung:

  • grundsätzlich wird positiv anerkannt, dass der Landesbetrieb den Bestand (Wittringer Wald, Gewerbepark und Brokamp) respektiert und eine aufwendige Gestaltung des Autobahnkreuzes vornimmt
  • allerdings konnte der Landesbetrieb auch auf mehrfache Nachfrage nicht beantworten, wie hoch sich das Autobahnkreuz mit seinen Überwürfen entwickeln wird - dies wird zum einen im Hinblick auf das Stadtbild und zum anderen im Hinblick auf die Lärmimmissionen von Bedeutung sein
  • es wird gefordert, dass auch Unterführungen (wie durch den städtischen Gutachter gefordert) geprüft werden
  • hinsichtlich der Leistungsfähigkeit sind auch Lösungen wie Zu- und Abflussregelungen in die Überlegungen einzubeziehen

Netzfälle / Variantenuntersuchung zur Anbindung der Innenstadt:

  • durch den Landesbetrieb werden 4 Varianten zur Anbindung des Innenstadtbereichs untersucht:
  • Netzfall 1 a/b: Halbanschlussstellen in Höhe Goethe- und Landstraße (ohne Deckel)
  • Netzfall 2: Vollanschlussstelle in Höhe Horster Straße (ohne Deckel)
  • Netzfall 3: Halbanschlussstellen in Höhe Horster- und Landstraße - der Bereich dazwischen wird überdeckelt
  • Netzfall 4: Überdeckelung des Bereichs zwischen Schützen- und Landstraße - die Auf- und Abfahrt erfolgt im Westen in Höhe Goethestraße, um notwendige Entwicklungslängen zwischen dem Autobahnkreuz und der Anschlussstelle zu gewährleisten; auf dem Deckel erfolgt dann aber der Anschluss an die Schützenstraße - im Osten entsteht eine Halbanschlussstelle in Höhe Landstraße

Bewertung:

  • grüne Forderung bleibt nach wie vor: mindestens der Bereich zwischen Schützenstraße und Landstraße ist zu überdeckeln; dieser Forderung wird nur Variante 4 gerecht
  • Goethestraße und Steinstraße scheinen nicht geeignet, um die Autobahnverkehre aufzunehmen; eine Abbindung der Schützenstraße ist inakzeptabel
  • in die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen auch die Auswirkungen der Verkehre untersucht werden, die durch die Anordnung der Anschlussstellen auf die innerstädtischen Straßen verlagert werden
  • nicht nur die Anzahl und Qualität der Anschlussstellen, sondern auch die der Querungsstellen (Kfz, Fuß, Rad) wird von Bedeutung sein - der Landesbetrieb konnte hierzu auf Anfrage keine Antwort geben

Tunnel- und Lärmschutz:

  • Kosten für einen Tunnel in einer Länge zwischen 800 und 900 m wurden in die verfügbaren Investitionsmittel innerhalb des Bundesverkehrswegeplans eingeplant
  • für den Tunnel bzw. Deckel muss die A 52 bis zu 1 m unter das heutige Niveau der B 224 gelegt werden
  • der Bund wird die Kosten eines Tunnels nur übernehmen, wenn sich dessen Notwendigkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes begründen lässt
  • der zur Zeit im Bau befindliche Deckel auf der A 2 in Höhe Gelsenkirchen-Buer wird beispielsweise nicht vom Bund, sondern von Land und Stadt (mit GVFG-Mitteln) finanziert
  • das Naherholungsgebiet Wittringen hat als Wald- und Freizeitgebiet keinen unmittelbaren Anspruch auf Lärmschutz; es sei denn Wohnbereich erfordern Maßnahmen zum Schutz vor Lärm

Bewertung:

  • das Naherholungsgebiet ist vor Verlärmung zu schützen
  • da bereits die Emission von Jugendfeiern höchst richterlich untersagt wurden, wird erwartet, dass auch die Autobahn und das Autobahnkreuz besondere Auflagen bezüglich der Lärmentwicklung erfüllen müssen
  • es wurde die Anregung gegeben, beispielsweise auch Flüsterasphalt einzusetzen (diese Details werden jedoch erst im späteren Verfahren geprüft)

Anbindung des Gewerbegebietes Brauck:

  • wünschenswert wäre eine Anbindung in Höhe Kösheide (weiter über Wlheimer Straße), wodurch es jedoch zu Leistungseinschränkungen aufgrund der Nähe zu Autobahnkreuz käme
  • vorstellbar wäre aus Sicht des Landesbetrieb auch eine Abwicklung der Verkehre über innerstädtische Straßen (beispielsweise über Horster Straße und Helmutstraße)
  • als neue Anschlussstellen würden folgende Varianten geprüft:
  1. Anschlussstelle in Höhe Bottrop Boy (Gewerbestraße / Welheimer Straße)
  2. Anschlussstelle in Höhe Bottrop Horster Straße
  • in beiden Fällen soll der Gewerbepark über neu zu bauende Parallelstraßen angebunden werden

Bewertung:

  • die verfolgten Planungen zur Anbindung des Gewerbeparks Brauck sind absolut unzureichend; die Abkopplung des Gewerbegebiets gefährdet Arbeitsplätze und ist nicht hinnehmbar
  • ein angemessener Anschluss des Gewerbeparks an die Autobahn ist eine unverzichtbare Forderung
  • die geplanten Parallelfahrbahnen entlang der Halden verlaufen durch das Naturschutzgebiet Nattbach / Boye und sind so nicht hinnehmbar
  • die geplanten Parallelfahrbahnen stehen im Konflikt zur Reaktivierung der Haldenlandschaft zu Freizeitzwecken im Zusammenhang mit dem Wittringen-Konzept

Weiterer Zeitplan:

  • Umweltverträglichkeitsprüfung / Variantenuntersuchung soll Mitte des Jahres abgeschlossen sein
  • Vorentwurfsplanung wird bis Mitte 2005 abgeschlossen
  • Vorentwurf wird dem Bundesverkehrsministerium (Dienstsitz Bonn) 2005 zur Genehmigung vorgelegt
  • 2006 wird nach erfolgter Genehmigung das Planfeststellungsverfahren eingeleitet
  • 2007 Baubeginn

Beschluss des Stadtplanungs- und Bauausschuss:

In seiner Sitzung fasste der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

  • Die Stadt Gladbeck wird keiner Ausbaulösung für die A 52 zustimmen, die die Trennung der Stadtteile Gladbeck-Mitte und Butendorf verstärkt und keinen Deckel (Tunnel) auf der A 52 zum Erhalt der gegenwärtigen Innenstadtverbindungen vorsieht.
  • Bei dieser Lösung ist die direkte Anbindung der Schützenstraße vorzusehen.
  • Die Anbindung des Gewerbegebiets Brauck muss angemessen (auf Gladbecker Stadtgebiet) gewährleistet werden.
  • Auf das Naherholungsgebiet Wittringen ist durch angemessene Maßnahmen (z.B. Schallschutz) Rücksicht zu nehmen.

3eck-li.gif (855 Byte)Schreiben an die GRÜNE Bundestagsfraktion in Reaktion auf die Beratung im Ausschuss

 

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