![]() |
||||||
![]() |
||||||
Es ist richtig und notwendig, dass jeder Bürger sein Recht auf saubere Luft einklagen kann, begrüßen die Grünen in einer Stellungnahme das Urteil des Europäischen Gerichtshof. Die Grünen wollen sich nun mit den Umweltverbänden abstimmen, wie sie auch Gladbecker Bürger in ihrem Kampf gegen Feinstäube und anderen Schadstoffe unterstützen können. Der
Luftreinhalteplan für unsere Stadt ist völlig unzureichend, kritisiert
Grünensprecher Bernd Lehmann das halbherzige Vorgehen der scharz-gelben Landesregierung
bei der Ausweisung von Umweltzonen. So hatten sich die Grünen mit einer mehrseitigen
Stellungnahme zum Entwurf des Luftreinhalteplans, den die Bezirksregierung Münster im
April veröffentlicht hatte, in das Anhörungsverfahren eingebracht. Im Zentrum der
Grünen Kritik stand dabei, dass der Luftreinhalteplan weder auf die hohen Belastungen der
Bundesstraße 224 noch auf die gesundheitsbedrohenden Schadstoffe in der
Graben-/Landstraße reagiert. Der Luftreinhalteplan stellt zwar eine extreme
Belastungskulisse entlang der B224 fest, aber anders als beispielsweise in Essen will man
weder eine Umweltzone ausweisen, noch zieht man die weitere Optimierung der
Ampelschaltungen, zusätzliche Begrünung oder andere kurzfristige Maßnahmen in
Betracht, bezeichnet Lehmann den Luftreinhalteplan als reines Lippenbekenntnis.
|
||||||
|