18. Mai 2008

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Antrag für den Umweltausschuss:
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Nord
hier: Öffentliche Auslegung

Dringlichkeitsantrag nach § 48 Abs. 1 S. 5 GO NW

Sehr geehrter Herr Zeller,

für die Sitzung des Umweltausschusses beantragen wir folgendes Thema als Dringlich­keitsantrag zu behandeln:

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Nord
hier: Öffentliche Auslegung

Begründung:

Die Dringlichkeit begründet sich aus der Beteiligungsfrist, die am 3. Juni endet. Da sich das Thema nicht auf der Tagesordnung wiederfindet, beantragen wir dessen Aufnahme nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NW.

Der Umweltausschusses beschäftigte sich zuletzt in seiner Sitzung am 31. April 2008 mit dem Entwurf zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Nord. Herr Dr. Wiedemeier von der Bezirksregierung Münster stellte die aktuellen Arbeitsergebnisse vor.

Der 214-seitige Entwurf des Luftreinhalteplans liegt seit dem 21. April öffentlich aus.

Anregungen können bis zum 3. Juni bei der Bezirksregierung geltend gemacht werden. Der Umweltausschuss soll beraten, ob er von diesem Beteiligungsschritt Gebrauch macht.

Außerdem hält die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN es für erforderlich, u.a. folgende Fragen zu klären:

  • Warum erfolgt keine Emissionsbetrachtung der Bundesstraße 224, obwohl An­haltspunkte aus Bottrop und Essen vorliegen, die erhöhte Schadstoffbelastungen auch in Gladbeck (z.B. Gärten der Gartenstraße / Phönixstraße, Freibad etc.) nahe legen? Der durch die Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlichte Teilplan West sieht für die Gladbecker Straße (B224) in Essen z.B. temporäre Fahrver­bote und optimierte Ampelschaltungen vor. Es ist unklar, warum in Nachbar­städten die B224 in die Betrachtung gelangt und Maßnahmen erarbeitet werden, in Gladbeck die Belastung der B224 jedoch ausgeblendet wird.
  • Wie wird die Verbindlichkeit der Gladbecker Maßnahmen gewährleistet?
  • Wie wird auf die festgestellten Belastungen in der Graben- / Landstraße sowie in der Wilhelmstraße reagiert und dem Gesundheitsschutz der AnwohnerInnen entsprochen?

Beschlussentwurf:

Die Verwaltung wird aufgefordert, fristgemäß Anregungen zum Luftreinhalteplan einzu­reichen und darauf hinzuwirken, dass die Bundesstraße 224 - wie auch im Teilplan West - in die Betrachtung einbezogen und Maßnahmen zum Immissionsschutz erar­beitet werden. Außerdem soll, wie in der Sitzung am 31.03.2008 erörtert, die Auf­stellung eines Diffussionssammlers für NOx als Messstelle in der Graben-/Landstraße beantrag werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lehmann
Ratsherr

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte) Grüne Stellungnahme zum Planentwurf vom 03.06.2008

pdflogo.jpg (868 Byte) Planentwurf des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, Teilplan Nord (7 MB, pdf)

pdflogo.jpg (868 Byte) Vortrag zum Luftreinhalteplan im Umweltausschuss vom 31.04.2008 (3 MB, pdf)

pdflogo.jpg (868 Byte) Stellungnahme der Stadt Gladbeck vom 27.05.2008 zum Planentwurf (336 KB, pdf)

pdflogo.jpg (868 Byte) Greenplease 04/2008: Luftreinhalteplan liegt aus, S. 6 (435 KB, pdf)

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