18. Mai 2008 |
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Antrag für den Umweltausschuss:
Luftreinhalteplan
Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Nord
hier: Öffentliche Auslegung |
Dringlichkeitsantrag nach §
48 Abs. 1 S. 5 GO NW
Sehr geehrter Herr Zeller,
für die Sitzung des Umweltausschusses beantragen wir folgendes Thema als
Dringlichkeitsantrag zu behandeln:
Luftreinhalteplan
Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Nord
hier: Öffentliche Auslegung
Begründung:
Die Dringlichkeit begründet sich aus der Beteiligungsfrist, die am 3. Juni endet. Da sich
das Thema nicht auf der Tagesordnung wiederfindet, beantragen wir dessen Aufnahme nach §
48 Abs. 1 Satz 5 GO NW.
Der Umweltausschusses beschäftigte sich zuletzt in seiner Sitzung am 31. April 2008 mit
dem Entwurf zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Nord. Herr Dr. Wiedemeier von der
Bezirksregierung Münster stellte die aktuellen Arbeitsergebnisse vor.
Der 214-seitige Entwurf des Luftreinhalteplans liegt seit dem 21. April öffentlich aus.
Anregungen können bis zum 3. Juni bei der Bezirksregierung geltend gemacht werden. Der
Umweltausschuss soll beraten, ob er von diesem Beteiligungsschritt Gebrauch macht.
Außerdem hält die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN es für erforderlich, u.a.
folgende Fragen zu klären:
- Warum erfolgt keine
Emissionsbetrachtung der Bundesstraße 224, obwohl Anhaltspunkte aus Bottrop und Essen
vorliegen, die erhöhte Schadstoffbelastungen auch in Gladbeck (z.B. Gärten der
Gartenstraße / Phönixstraße, Freibad etc.) nahe legen? Der durch die Bezirksregierung
Düsseldorf veröffentlichte Teilplan West sieht für die Gladbecker Straße (B224) in
Essen z.B. temporäre Fahrverbote und optimierte Ampelschaltungen vor. Es ist unklar,
warum in Nachbarstädten die B224 in die Betrachtung gelangt und Maßnahmen erarbeitet
werden, in Gladbeck die Belastung der B224 jedoch ausgeblendet wird.
- Wie wird die Verbindlichkeit der
Gladbecker Maßnahmen gewährleistet?
- Wie wird auf die festgestellten
Belastungen in der Graben- / Landstraße sowie in der Wilhelmstraße reagiert und dem
Gesundheitsschutz der AnwohnerInnen entsprochen?
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird aufgefordert, fristgemäß Anregungen zum Luftreinhalteplan
einzureichen und darauf hinzuwirken, dass die Bundesstraße 224 - wie auch im Teilplan
West - in die Betrachtung einbezogen und Maßnahmen zum Immissionsschutz erarbeitet
werden. Außerdem soll, wie in der Sitzung am 31.03.2008 erörtert, die Aufstellung
eines Diffussionssammlers für NOx als Messstelle in der Graben-/Landstraße beantrag
werden.
Mit freundlichen Grüßen

Links zu diesem Thema:
Grüne Stellungnahme zum
Planentwurf vom 03.06.2008
Planentwurf
des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, Teilplan Nord (7 MB, pdf)
Vortrag zum Luftreinhalteplan im
Umweltausschuss vom 31.04.2008 (3 MB, pdf)
Stellungnahme der Stadt Gladbeck vom
27.05.2008 zum Planentwurf (336 KB, pdf)
Greenplease 04/2008: Luftreinhalteplan liegt aus, S. 6 (435 KB, pdf)

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