![]() |
||||||||||
![]() |
||||||||||
Eine Gladbecker Hundehalterin muss das von der Stadt auferlegte Ordnungsgeld nicht zahlen, obwohl sie ihren Hund ohne Leine im Wittringer Wald laufen ließ. Dies hat das Verwaltungsgericht jüngst für Recht erklärt. Die Gladbecker GRÜNEN sehen sich dadurch in ihrer Ablehnung des im vorigen Jahr vom Rat verabschiedeten "Gladbecker Hunde-Landrechts" bestätigt. "Im Bestreben das Richtige zu
tun, hatten Ratsmehrheit und Verwaltung dabei deutlich übers Ziel hinaus
geschossen," erläutert GRÜNEN-Ratsherr Mario Herrmann. So seien in Gladbeck weit
mehr Freiflächen mit einem Leinenzwang belegt worden, als im Landeshundegesetz
vorgesehen. Und das, obwohl das Hundegesetz der rot-grünen Landtagsmehrheit den
Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung bereits in sehr hohem Maße Rechnung getragen
hatte.
|
||||||||||
|