23. März 2004

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Hundeverordnung: GRÜNE fühlen sich bestätigt

Eine Gladbecker Hundehalterin muss das von der Stadt auferlegte Ordnungsgeld nicht zahlen, obwohl sie ihren Hund ohne Leine im Wittringer Wald laufen ließ. Dies hat das Verwaltungsgericht jüngst für Recht erklärt. Die Gladbecker GRÜNEN sehen sich dadurch in ihrer Ablehnung des im vorigen Jahr vom Rat verabschiedeten "Gladbecker Hunde-Landrechts" bestätigt.

"Im Bestreben das Richtige zu tun, hatten Ratsmehrheit und Verwaltung dabei deutlich übers Ziel hinaus geschossen," erläutert GRÜNEN-Ratsherr Mario Herrmann. So seien in Gladbeck weit mehr Freiflächen mit einem Leinenzwang belegt worden, als im Landeshundegesetz vorgesehen. Und das, obwohl das Hundegesetz der rot-grünen Landtagsmehrheit den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung bereits in sehr hohem Maße Rechnung getragen hatte.

"Jetzt haben wir den Salat: Anstatt der eindeutigen Regelungen des Landeshundegesetzes haben wir in Gladbeck nun eine unklare Rechtslage," ärgert sich Herrmann. "Wäre der Rat seinerzeit unserem Vorschlag gefolgt und hätte einen Leinenzwang zwar für Wittringen und die Stadtparks, nicht aber für wenig frequentierte Gebiete, die sich für den Auslauf von Hunden anbieten - wie z.B. die Haldenlandschaft oder die Gecksheide - verordnet, wäre es vermutlich zu einem solchen Urteil gar nicht gekommen!"

Die Gladbecker GRÜNEN erwarten nun Konsequenzen und hoffen, dass die Verwaltung in Kürze eine modifizierte Hundeverordnung, die den gerichtlichen Vorgaben Rechnung trägt, zur Entscheidung vorlegt.

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte)Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)

3eck-li.gif (855 Byte)02.04.2003, Mitteilung: "Hundeverordnung ist eine Mogelpackung"

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