19. Februar 2003
Gladbeck mit
den Sinnen des Blinden erleben! Ziel dieses Gesetzes ist es, die
Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die
gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu
gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen", heißt
es im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das seit dem 1. Mai des vergangenen Jahres
in Kraft ist.
Den konkreten Erfolg dieser
Zielsetzung möchten die GRÜNEN nun im europäischen Jahr der Menschen mit
Behinderungen" durch Anfragen an die Stadt- und Kreisverwaltung überprüfen. Die
Bündnisgrünen beziehen sich dabei auf den Paragraphen 8 des Bundesgesetzes, der u.a.
eine barrierefreie Gestaltung" öffentlicher Wege, Plätze und Straßen
vorsieht. Oftmals sind es Kleinigkeiten, die behinderten Bürgerinnen und Bürgern
ihre Wege deutlich erschweren", erläutert Grünensprecher Bernd Lehmann den
Hintergrund der Anfragen. So kann die Baustellenabsicherung im Zuge einer
Kanalbaumaßnahme für einen Rollstuhlfahrer schon mal das Ende seines Weges darstellen,
wenn neben der Baustelle nicht weiterhin eine Durchfahrt von mind. 1,20 m zur Verfügung
steht.
Aber auch bei der generellen Gestaltung der Straßenräume und Plätze sollen die Belange
von behinderten Menschen Berücksichtigung finden. Konkret fragen die GRÜNEN daher an, ob
man Taststreifen für Blinde noch in die bereits beschlossene Ausbauplanung für die
Horster Straße einfließen lassen kann. Die genoppten Steine helfen sehbehinderten
Menschen, Querungsstellen und Einmündungen rechtzeitig zu erkennen", beschreibt
Lehmann den Nutzen dieser besonderen Pflastersteine.
In einer parallelen Anfrage an den Kreis, den die Gladbecker GRÜNEN über ihre
Kreistagsfraktion einbringen möchten, erbitten sie sich Auskunft über entsprechende
Maßnahmen beim Bus- und Bahnverkehr. Hier gibt es noch einiges zu tun",
verweist Lehmann auf die Missstände bei den Bahnhöfen West und Zweckel, die nicht nur
für Rollstuhlfahrer kaum zu erreichen sind. Da der Kreis Aufgabenträger des Nahverkehrs
ist, ist er aufgrund des BGG gefordert, behinderten Menschen den Zugang zum ÖPNV zu
erleichtern.
Nicht zuletzt erleichtert jede Maßnahme, die für behinderte Menschen umgesetzt
wird, auch allen anderen Menschen ihre täglichen Wege", gibt Lehmann zu bedenken.
Besonders ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen profitieren von einer umsichtigeren
Stadt- und Verkehrsplanung. Und so schade es nicht, wenn Planer und Politiker die Stadt
öfters mal mit den Sinnen des Blinden erlebten!
Bernd Lehmann
Stadtverbandssprecher

Mehr zum Thema
Behindertengleichstellungsgesetz:
Anfrage vom 19.02.2003 zur Umsetzung des BGG
in Gladbeck
Gesetzestext auf der
Seite des Gleichstellungsbeauftragten des Bundes
"barrierefreie Mobilität" auf der
Seite des Verkehrsministeriums
BARRIEREFREI LEBEN e. V. - Verein für Hilfsmittelberatung, Wohnraumanpassung und
barrierefreie Bauberatung
Internet-Plattform ''Barrierefrei Bauen und
Wohnen'' der Handwerkskammer Trier
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