19. Februar 2003

Gladbeck mit den Sinnen des Blinden erleben!

„Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen", heißt es im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das seit dem 1. Mai des vergangenen Jahres in Kraft ist.

Den konkreten Erfolg dieser Zielsetzung möchten die GRÜNEN nun im „europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen" durch Anfragen an die Stadt- und Kreisverwaltung überprüfen. Die Bündnisgrünen beziehen sich dabei auf den Paragraphen 8 des Bundesgesetzes, der u.a. eine „barrierefreie Gestaltung" öffentlicher Wege, Plätze und Straßen vorsieht. „Oftmals sind es Kleinigkeiten, die behinderten Bürgerinnen und Bürgern ihre Wege deutlich erschweren", erläutert Grünensprecher Bernd Lehmann den Hintergrund der Anfragen. So kann die Baustellenabsicherung im Zuge einer Kanalbaumaßnahme für einen Rollstuhlfahrer schon mal das Ende seines Weges darstellen, wenn neben der Baustelle nicht weiterhin eine Durchfahrt von mind. 1,20 m zur Verfügung steht.

Aber auch bei der generellen Gestaltung der Straßenräume und Plätze sollen die Belange von behinderten Menschen Berücksichtigung finden. Konkret fragen die GRÜNEN daher an, ob man Taststreifen für Blinde noch in die bereits beschlossene Ausbauplanung für die Horster Straße einfließen lassen kann. „Die genoppten Steine helfen sehbehinderten Menschen, Querungsstellen und Einmündungen rechtzeitig zu erkennen", beschreibt Lehmann den Nutzen dieser besonderen Pflastersteine.

In einer parallelen Anfrage an den Kreis, den die Gladbecker GRÜNEN über ihre Kreistagsfraktion einbringen möchten, erbitten sie sich Auskunft über entsprechende Maßnahmen beim Bus- und Bahnverkehr. „Hier gibt es noch einiges zu tun", verweist Lehmann auf die Missstände bei den Bahnhöfen West und Zweckel, die nicht nur für Rollstuhlfahrer kaum zu erreichen sind. Da der Kreis Aufgabenträger des Nahverkehrs ist, ist er aufgrund des BGG gefordert, behinderten Menschen den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern.

„Nicht zuletzt erleichtert jede Maßnahme, die für behinderte Menschen umgesetzt wird, auch allen anderen Menschen ihre täglichen Wege", gibt Lehmann zu bedenken. Besonders ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen profitieren von einer umsichtigeren Stadt- und Verkehrsplanung. Und so schade es nicht, wenn Planer und Politiker die Stadt öfters mal mit den Sinnen des Blinden erlebten!

Bernd Lehmann
Stadtverbandssprecher


Mehr zum Thema Behindertengleichstellungsgesetz:

Anfrage vom 19.02.2003 zur Umsetzung des BGG in Gladbeck

Gesetzestext auf der Seite des Gleichstellungsbeauftragten des Bundes

"barrierefreie Mobilität" auf der Seite des Verkehrsministeriums

BARRIEREFREI LEBEN e. V. - Verein für Hilfsmittelberatung, Wohnraumanpassung und barrierefreie Bauberatung

Internet-Plattform ''Barrierefrei Bauen und Wohnen'' der Handwerkskammer Trier

 

 

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