19. Februar 2003
Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 27.4.02 (in Kraft seit 01.05.02)

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Schwerhoff,

seit dem 01.05.2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (BGG) in Kraft. Dort heißt es im § 8 Abs. 2 (Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr):

Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Im wesentlichen soll durch die entsprechend angepassten Gesetze und Verordnungen sichergestellt werden, dass zukünftig behinderte Menschen konfliktfrei und selbständig ihre Wege in unserer Stadt bewältigen können und eine barrierefreie Nutzung der entsprechenden Einrichtung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere des ÖPNV / SPNV gewährleistet ist.

Nachdem das Behindertengleichstellungsgesetz seit über einem halben Jahr in Kraft ist, bitten wir hinsichtlich der veränderten Gesetzeslage und deren Umsetzung um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hat sich die Stadtverwaltung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz insbesondere im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsflächen auseinander gesetzt.

2. Wer wurde an der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes beteiligt? Gab es Gespräche und / oder Arbeitskreise?

3. Welche Vorstellungen hinsichtlich der Umsetzung o.g. Gesetze und Verordnungen wurden seitens der Behindertenverbände vorgetragen bzw. welche konkreten Verbesserungsvorschläge (z.B. hinsichtlich Infrastruktur, Fahrzeuge und Service beim ÖPNV etc.) wurden geäußert?

4. Welche der Verbesserungsvorschläge sind nach Ansicht der Verwaltung umzusetzen und in welchem Zeitraum soll dies geschehen?

5. Inwieweit finden die Änderungen in den o.g. Gesetzen und Verordnungen jetzt und zukünftig Berücksichtigung bei Ausschreibungen von Infrastrukturprojekten?

6. Können beispielsweise Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsflächen noch in die Ausbauplanung für den 2. Bauabschnitt der Horster Straße einfließen (so z.B. taktile / kontrastreiche Aufmerksamkeitsstreifen und -felder an Querungsstellen und Einmündungen sowie an den Einstiegen zu den Linienbussen.

7. Welche konkreten Maßnahmen werden auf Grundlage des BGG kurz- bis mittelfristig seitens der DB AG (DB Regionalverkehr und DB Station & Service) sowie der Verwaltung angedacht, um die Zugangs- und Einstiegssituation an den Haltepunkten Gladbeck-West, Gladbeck-Ost, Gladbeck-Zweckel für Mobilitätsbehinderte zu verbessern (trotz Verschiebung der anvisierten Umbaumaßnahmen - z.B. Servicepersonal, Teppenlift, Fahrzeugrampen etc.)? Wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen und wer ist Träger der Maßnahmen?

8. Welche Anforderungen werden seitens der Verwaltung bei der Einrichtung von Baustellen im Hinblick auf die Bedürfnisse von Mobilitätsbehinderten jetzt und zukünftig gestellt? Werden beispielsweise bei der Einrichtung von Straßenbaustellen (z.B. bei Gehwegaufbrüchen im Zuge von Kanalerneuerungsmaßnahmen) Gehwegrestbreiten von mindestens 1,20 m sowie in Sichtabständen Begegnungsflächen von mindestens 1,80 m sichergestellt. Können darüber hinaus entlang von Baustellen auch Tastleisten gefordert werden, die von Sehbehinderten mit dem Taststock erkannt werden können.

9. Gibt es kommunale Richtlinien und Mindestanforderungen an Baustelleneinrichtungen, die eine Gefährdung und Behinderung von Rollstuhlfahrern, Sehbehinderten, aber auch älteren Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen ausschließen?

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Ratsherr
Bernd Lehmann
Mitglied des Stadtplanungs- und Bauausschusses


Mehr zum Thema Behindertengleichstellungsgesetz:

Pressemitteilung vom 19.02.2003: "Gladbeck mit den Sinnen des Blinden erleben"

Gesetzestext auf der Seite des Gleichstellungsbeauftragten des Bundes

"barrierefreie Mobilität" auf der Seite des Verkehrsministeriums

BARRIEREFREI LEBEN e. V. - Verein für Hilfsmittelberatung, Wohnraumanpassung und barrierefreie Bauberatung

Internet-Plattform ''Barrierefrei Bauen und Wohnen'' der Handwerkskammer Trier

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