19. Februar 2003
Umsetzung des
Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom
27.4.02 (in Kraft seit 01.05.02) Anfrage nach § 13 GeschO
Sehr geehrter Herr Schwerhoff,
seit dem 01.05.2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur
Änderung anderer Gesetze (BGG) in Kraft. Dort heißt es im § 8 Abs. 2 (Herstellung von
Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr):
Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen
sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen
Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes
barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Im wesentlichen soll durch die entsprechend angepassten Gesetze und Verordnungen
sichergestellt werden, dass zukünftig behinderte Menschen konfliktfrei und selbständig
ihre Wege in unserer Stadt bewältigen können und eine barrierefreie Nutzung der
entsprechenden Einrichtung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere des ÖPNV / SPNV
gewährleistet ist.
Nachdem das Behindertengleichstellungsgesetz seit über einem halben Jahr in Kraft ist,
bitten wir hinsichtlich der veränderten Gesetzeslage und deren Umsetzung um Beantwortung
der folgenden Fragen:
1. Wie hat sich die Stadtverwaltung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz insbesondere
im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsflächen auseinander
gesetzt.
2. Wer wurde an der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes beteiligt? Gab es
Gespräche und / oder Arbeitskreise?
3. Welche Vorstellungen hinsichtlich der Umsetzung o.g. Gesetze und Verordnungen wurden
seitens der Behindertenverbände vorgetragen bzw. welche konkreten
Verbesserungsvorschläge (z.B. hinsichtlich Infrastruktur, Fahrzeuge und Service beim
ÖPNV etc.) wurden geäußert?
4. Welche der Verbesserungsvorschläge sind nach Ansicht der Verwaltung umzusetzen und in
welchem Zeitraum soll dies geschehen?
5. Inwieweit finden die Änderungen in den o.g. Gesetzen und Verordnungen jetzt und
zukünftig Berücksichtigung bei Ausschreibungen von Infrastrukturprojekten?
6. Können beispielsweise Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsflächen
noch in die Ausbauplanung für den 2. Bauabschnitt der Horster Straße einfließen (so
z.B. taktile / kontrastreiche Aufmerksamkeitsstreifen und -felder an Querungsstellen und
Einmündungen sowie an den Einstiegen zu den Linienbussen.
7. Welche konkreten Maßnahmen werden auf Grundlage des BGG kurz- bis mittelfristig
seitens der DB AG (DB Regionalverkehr und DB Station & Service) sowie der Verwaltung
angedacht, um die Zugangs- und Einstiegssituation an den Haltepunkten Gladbeck-West,
Gladbeck-Ost, Gladbeck-Zweckel für Mobilitätsbehinderte zu verbessern (trotz
Verschiebung der anvisierten Umbaumaßnahmen - z.B. Servicepersonal, Teppenlift,
Fahrzeugrampen etc.)? Wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen und wer ist Träger der
Maßnahmen?
8. Welche Anforderungen werden seitens der Verwaltung bei der Einrichtung von Baustellen
im Hinblick auf die Bedürfnisse von Mobilitätsbehinderten jetzt und zukünftig gestellt?
Werden beispielsweise bei der Einrichtung von Straßenbaustellen (z.B. bei
Gehwegaufbrüchen im Zuge von Kanalerneuerungsmaßnahmen) Gehwegrestbreiten von mindestens
1,20 m sowie in Sichtabständen Begegnungsflächen von mindestens 1,80 m sichergestellt.
Können darüber hinaus entlang von Baustellen auch Tastleisten gefordert werden, die von
Sehbehinderten mit dem Taststock erkannt werden können.
9. Gibt es kommunale Richtlinien und Mindestanforderungen an Baustelleneinrichtungen, die
eine Gefährdung und Behinderung von Rollstuhlfahrern, Sehbehinderten, aber auch älteren
Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen ausschließen?
Mit freundlichen Grüßen
Mario
Herrmann
Ratsherr |
Bernd
Lehmann
Mitglied des Stadtplanungs- und Bauausschusses |

Mehr zum Thema
Behindertengleichstellungsgesetz:
Pressemitteilung vom 19.02.2003:
"Gladbeck mit den Sinnen des Blinden erleben"
Gesetzestext auf der
Seite des Gleichstellungsbeauftragten des Bundes
"barrierefreie Mobilität" auf der
Seite des Verkehrsministeriums
BARRIEREFREI LEBEN e. V. - Verein für Hilfsmittelberatung, Wohnraumanpassung und
barrierefreie Bauberatung
Internet-Plattform ''Barrierefrei Bauen und
Wohnen'' der Handwerkskammer Trier
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