08. August 2002
GRÜNE: Röken zu Recht im Visier der Staatsanwaltschaft!

Zur Berichterstattung über die „Beitragsrückstände“ des SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Röken nimmt Georg Laacks, Schatzmeister des Gladbecker Stadtverbands von Bündnis 90 / Die Grünen, Stellung:

Der Gladbecker SPD-Politiker und MdL Röken geht auf den wichtigen Kern im Zusammenhang mit seinen Beiträgen und Spenden nicht klar und deutlich ein. Ob er Beiträge gezahlt hat oder nicht, kann doch wirklich nur die SPD selbst interessieren. Die zentrale Frage für die Öffentlichkeit, auch für den Staatsanwalt ist aber: Wie können Spendenquittungen fürs Finanzamt ausgestellt werden, wenn von Röken selbst nichts gezahlt worden ist?

Dazu lässt sich aus der unklar und nebulös formulierten Röken-Darstellung folgendes schlussfolgern:

Der Gladbecker SPD-Politiker und MdL Wolfgang Röken hat trotz Nichtzahlung seiner Beiträge von 1997 - 2000 eine Spendenquittung erhalten und dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht. Wie das möglich war, lässt sich wohl mit der von Röken dargestellten Quittungspraxis bei der SPD folgendermaßen darstellen: Die Bundespartei der SPD lässt für real vom Ortsverband (nicht vom Mitglied selbst!) eingegangene Beiträge Belege drucken, die über den Ortsverband (OV) dann an die Mitglieder geleitet werden. Der OV tritt dabei in Vorleistung und der Kassierer hat zu prüfen, ob die Mitglieder auch auf das OV - Konto gezahlt haben. Dem OV soll laut MdL Röken eine Einzugsermächtigung vorgelegen haben, er habe den fälligen Betrag aber nicht abgebucht. Dies sei weder Röken noch dem Kassierer aufgefallen, so dass aufgrund der zwar vom OV "quasi vorgestreckten", aber nicht von Röken selbst gezahlten Beiträge / Spenden eine Bundesparteiquittung an Röken weiter geleitet worden sei, die dieser beim Finanzamt geltend gemacht habe. Dieser Missstand bei Röken sei dem Kassierer erst 2000 (nach mehr als drei Jahren!) aufgefallen und die Beiträge seien in 2000 nachgezahlt worden.

Diese Quittungspraxis ist nach Meinung der GRÜNEN so nicht in Ordnung. Dies gilt insbesondere seit Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes ab 2000. Schon vorher galt, dass die Summe der Einnahmen die Summe der Spendenbescheinigungen ergeben mussten. Dies ist vom Kassierer zu prüfen. Seit 2000 müssen sogar die einzelnen Summen der Beiträge und Spenden konkret mit dem Datum des Eingangs in der Spendenbescheinigung aufgeführt werden, d. h. es muss genau nachprüfbar sein, ob, wann und wieviel von wem tatsächlich gezahlt worden ist; genau hier ist die Praxis der SPD - auch wohl der Bundes-SPD - nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz! Wenn es überhaupt so geht - was DIE GRÜNEN eher kritisch sehen -, dass ein OV mit Überweisungen an die Bundespartei in Vorleistung tritt, dann nur, wenn der OV - Kassierer die vom Bund bescheinigte Gesamtsumme genau um die oben angeführten Daten (Einzelsumme, Eingangsdatum, Spendenart) ergänzt und dann erst weitergibt. Anders herum wäre es korrekt:

1. Eine Person spendet oder zahlt Beiträge;

2. Der Kassierer bucht die Eingänge und führt dann bestimmte Summen nach Maßgabe der Partei an Bund/Land ab.

3. Über die tatsächlich gezahlten Einzelsummen mit den dazu gehörigen Daten gibt es dann am Ende des Jahres eine differenzierte Spendenbescheinigung.

Aber die Spenden / Beiträge sind ja nicht das einzige, was Herrn Röken im Moment drückt: Da gibt es ja noch den Vorgang mit dem von ihm und dem ehemaligen Kassierer und Sparkassendirektor Hollmann eingerichteten Sonderkonto: Seit 2000 zahlt er entgegen den Parteistatuten seine Mandatsträgerabgaben auf ein Sonderkonto statt auf eines der Landespartei ein. Diese Abgaben dienen dazu, einen gerechten Ausgleich in den Wahlkreisen sicher zu stellen, damit auch Wahlkämpfe dort finanziert werden können, wo die SPD keine Abgeordnete hat (quasi ein Solidarbeitrag innerhalb der Partei). Im Jahr 2000 beschloss der Gladbecker "SPD-Stadtverband in einer Vorstandssitzung, an der sämtliche Ortsvereine beteiligt gewesen waren, diese Abgaben in Zukunft [...] auf ein Sonderkonto zu zahlen", so Röken. Über diesen Beschluss wurde auch dem damals zuständigen Bezirk Mitteilung gemacht. Röken wollte mit den angesparten Geldern dann seinen eigenen Landtagswahlkampf bestreiten. Ganz und gar nicht einverstanden war mit dieser Praxis der damalige Bezirk Westliches Westfalen. Er wies deutlich darauf hin, dass solche "Sonderrechte" nicht toleriert würden.

Dennoch blieb dieses Sonderkonto (Summe unbekannt) vorerst bestehen. Nach WAZ-Informationen hatten nur Röken selbst und der damalige Sparkassendirektor Eberhard Hollmann (damals Schatzmeister der SPD) Zugriff. Eine ordentliche Kontoübergabe hat es offenbar nicht gegeben. Das Sonderkonto wurde Anfang 2002 aufgelöst und 3069,63 Euro auf ein Konto des neuen Stadtverbandes bar eingezahlt. Der gab das Geld an die Landes - SPD weiter.

Auch hier ist für die Öffentlichkeit interessant, ob dieses Sonderkonto im Rahmen der OV - Buchführung offiziell mitgeführt wurde und ob es für solche Einzahlungen aufs Konto Spendenbescheinigungen gegeben hat. Auch das eine solche Summe in bar auf das SPD-Gladbeck-Konto eingezahlt wurde, trägt nicht gerade zur Vertrauensbildung bei.

Hier stinkt so vieles zum Himmel, daß es gut ist, wenn die Staatsanwalt ein wenig durchleuchtet!

Georg Laacks
Schatzmeister

siehe hierzu auch: SPD-Affäre Gladbeck

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