08. August 2002
GRÜNE: Röken zu Recht im Visier der
Staatsanwaltschaft! Zur Berichterstattung über die Beitragsrückstände des
SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Röken nimmt Georg Laacks, Schatzmeister des Gladbecker
Stadtverbands von Bündnis 90 / Die Grünen, Stellung:
Der Gladbecker SPD-Politiker und MdL
Röken geht auf den wichtigen Kern im Zusammenhang mit seinen Beiträgen und Spenden nicht
klar und deutlich ein. Ob er Beiträge gezahlt hat oder nicht, kann doch wirklich nur die
SPD selbst interessieren. Die zentrale Frage für die Öffentlichkeit, auch für den
Staatsanwalt ist aber: Wie können Spendenquittungen fürs Finanzamt ausgestellt werden,
wenn von Röken selbst nichts gezahlt worden ist?
Dazu lässt sich aus der unklar und nebulös formulierten Röken-Darstellung folgendes
schlussfolgern:
Der Gladbecker SPD-Politiker und MdL Wolfgang Röken hat trotz Nichtzahlung seiner
Beiträge von 1997 - 2000 eine Spendenquittung erhalten und dem Finanzamt gegenüber
geltend gemacht. Wie das möglich war, lässt sich wohl mit der von Röken dargestellten
Quittungspraxis bei der SPD folgendermaßen darstellen: Die Bundespartei der SPD lässt
für real vom Ortsverband (nicht vom Mitglied selbst!) eingegangene Beiträge Belege
drucken, die über den Ortsverband (OV) dann an die Mitglieder geleitet werden. Der OV
tritt dabei in Vorleistung und der Kassierer hat zu prüfen, ob die Mitglieder auch auf
das OV - Konto gezahlt haben. Dem OV soll laut MdL Röken eine Einzugsermächtigung
vorgelegen haben, er habe den fälligen Betrag aber nicht abgebucht. Dies sei weder Röken
noch dem Kassierer aufgefallen, so dass aufgrund der zwar vom OV "quasi
vorgestreckten", aber nicht von Röken selbst gezahlten Beiträge / Spenden eine
Bundesparteiquittung an Röken weiter geleitet worden sei, die dieser beim Finanzamt
geltend gemacht habe. Dieser Missstand bei Röken sei dem Kassierer erst 2000 (nach mehr
als drei Jahren!) aufgefallen und die Beiträge seien in 2000 nachgezahlt worden.
Diese Quittungspraxis ist nach Meinung der GRÜNEN so nicht in Ordnung. Dies gilt
insbesondere seit Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes ab 2000. Schon vorher galt,
dass die Summe der Einnahmen die Summe der Spendenbescheinigungen ergeben mussten. Dies
ist vom Kassierer zu prüfen. Seit 2000 müssen sogar die einzelnen Summen der Beiträge
und Spenden konkret mit dem Datum des Eingangs in der Spendenbescheinigung aufgeführt
werden, d. h. es muss genau nachprüfbar sein, ob, wann und wieviel von wem tatsächlich
gezahlt worden ist; genau hier ist die Praxis der SPD - auch wohl der Bundes-SPD - nicht
in Übereinstimmung mit dem Gesetz! Wenn es überhaupt so geht - was DIE GRÜNEN eher
kritisch sehen -, dass ein OV mit Überweisungen an die Bundespartei in Vorleistung tritt,
dann nur, wenn der OV - Kassierer die vom Bund bescheinigte Gesamtsumme genau um die oben
angeführten Daten (Einzelsumme, Eingangsdatum, Spendenart) ergänzt und dann erst
weitergibt. Anders herum wäre es korrekt:
1. Eine Person spendet oder zahlt Beiträge;
2. Der Kassierer bucht die Eingänge und führt dann bestimmte Summen nach Maßgabe der
Partei an Bund/Land ab.
3. Über die tatsächlich gezahlten Einzelsummen mit den dazu gehörigen Daten gibt es
dann am Ende des Jahres eine differenzierte Spendenbescheinigung.
Aber die Spenden / Beiträge sind ja nicht das einzige, was Herrn Röken im Moment
drückt: Da gibt es ja noch den Vorgang mit dem von ihm und dem ehemaligen Kassierer und
Sparkassendirektor Hollmann eingerichteten Sonderkonto: Seit 2000 zahlt er entgegen den
Parteistatuten seine Mandatsträgerabgaben auf ein Sonderkonto statt auf eines der
Landespartei ein. Diese Abgaben dienen dazu, einen gerechten Ausgleich in den Wahlkreisen
sicher zu stellen, damit auch Wahlkämpfe dort finanziert werden können, wo die SPD keine
Abgeordnete hat (quasi ein Solidarbeitrag innerhalb der Partei). Im Jahr 2000 beschloss
der Gladbecker "SPD-Stadtverband in einer Vorstandssitzung, an der sämtliche
Ortsvereine beteiligt gewesen waren, diese Abgaben in Zukunft [...] auf ein Sonderkonto zu
zahlen", so Röken. Über diesen Beschluss wurde auch dem damals zuständigen Bezirk
Mitteilung gemacht. Röken wollte mit den angesparten Geldern dann seinen eigenen
Landtagswahlkampf bestreiten. Ganz und gar nicht einverstanden war mit dieser Praxis der
damalige Bezirk Westliches Westfalen. Er wies deutlich darauf hin, dass solche
"Sonderrechte" nicht toleriert würden.
Dennoch blieb dieses Sonderkonto (Summe unbekannt) vorerst bestehen. Nach
WAZ-Informationen hatten nur Röken selbst und der damalige Sparkassendirektor Eberhard
Hollmann (damals Schatzmeister der SPD) Zugriff. Eine ordentliche Kontoübergabe hat es
offenbar nicht gegeben. Das Sonderkonto wurde Anfang 2002 aufgelöst und 3069,63 Euro auf
ein Konto des neuen Stadtverbandes bar eingezahlt. Der gab das Geld an die Landes - SPD
weiter.
Auch hier ist für die Öffentlichkeit interessant, ob dieses Sonderkonto im Rahmen der OV
- Buchführung offiziell mitgeführt wurde und ob es für solche Einzahlungen aufs Konto
Spendenbescheinigungen gegeben hat. Auch das eine solche Summe in bar auf das
SPD-Gladbeck-Konto eingezahlt wurde, trägt nicht gerade zur Vertrauensbildung bei.
Hier stinkt so vieles zum Himmel, daß es gut ist, wenn die Staatsanwalt ein wenig
durchleuchtet!
Georg Laacks
Schatzmeister
siehe hierzu auch: SPD-Affäre Gladbeck
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