03. Juni 2007

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Schreiben an Herrn Regierungspräsidenten Dr. Peter Paziorek
Stellungnahme zum Planentwurf / Auslegungsexemplar Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan „Ruhrgebiet Nord“

Sehr geehrter Herr Dr. Paziorek,

für den Stadtverband von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN in Gladbeck nehme ich wie folgt fristgemäß Stellung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan „Ruhrgebiet Nord“:

1) Regionale Umweltzone:

Die Abkehr von der ursprünglich anvisierten regionalen Umweltzone halten wir für einen Fehler. „Vereinte Kraft ist zur Herbeiführung des Erfolges wirksamer als zersplitterte oder geteilte“, zitieren Sie richtig Thomas von Aquin auf Ihren Internetseiten. Dies gilt auch für den Luftreinhalteplan. Die Machbarkeitsstudie „Regionaler Luftreinhalteplan“, den das difu im Auftrag des RVR und mit Unterstützung des MUNLV und des MBV im Januar 2007 vorgelegt hat, kam bereits zu dem Ergebnis, dass „im Vergleich zu vielen kleinräumigen Umweltzonen - wie sie bisher im Rahmen der Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen diskutiert werden - [..] eine regionale Umweltzone nach inten­siver Prüfung als das geeignetere und effektivere Modell für die Städte des Ruhrgebiets angesehen“ wird (S. 71). An der Machbarkeitsstudie hat Ihre Behörde als Projektbe­teiligte mitgewirkt (S. 9 ff.).

Der vorliegende Planentwurf mit seinen kleinteiligen Umweltzonen steht im Widerspruch zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie.

Wir fordern daher die Ausweisung einer großräumigen Umweltzone entsprechend den Empfehlungen der o.g. Machbarkeitsstudie, die auch das Gebiet der Stadt Gladbeck umfasst.

2) Bundesstraße 224:

Die Bundesstraße B 224 wurde im Rahmen des Luftreinhalteplanes mit ihren Emissionen und Immissionen im Umfeld bei der Berechnung der Belastungssituation zwar berücksichtigt, Konsequenzen für die Verkehrsführung auf der B 224 sind aber im Planentwurf weder für Gladbeck noch für Bottrop (hier endet die Umweltzone vor der B 224) dargestellt bzw. vorgesehen.

Laut Ihrer Darstellung verkehren auf der B 224 täglich zwischen 20.000 und 40.000 Kfz. Durch den Verkehr auf der Bundesstraße 224 werden hohe Feinstaubbelastungen (600 - 1.000 kg PM10/km und Jahr) und Stickstoffoxidbelastungen (über 10.000 kg Nox/km und Jahr) emittiert. Die Stickstoffoxidbelastung stellt sich neben einem kurzen Streckenabschnitt in Bottrop im gesamten Teilraum Nord entlang der B224 am höchsten dar.

Trotz dieser extremen Belastungskulisse formuliert der Planentwurf keine einzige kurz- bis mittelfristige Maßnahme, um die Anwohner vor der hohen Schadstoffbelastungen zu schützen. Dies obwohl Wohn- und private Freiräume (z.B. an der Gartenstraße, der Ringeldorfer Straße, der Grabenstraße oder auch der Horster Straße) unmittelbar an die B 224 angrenzen. Warum der Planentwurf auf die festgestellten Belastungen nicht mit konkreten Maßnahmen reagiert, wird nicht ersichtlich.

Für die Menschen im Betrachtungsgebietes des Teilplans „Ruhrgebiet Nord“ werden damit deutlich andere Bewertungsmaßstäbe angesetzt als beispielsweise für Menschen im Betrachtungsgebiet des Teilplans „Ruhrgebiet West“, der durch die Bezirksregierung Düsseldorf aufgestellt wird. Hier reagiert der Luftreinreinhalteplan auch auf die Belas­tungen der Bundesstraße mit konkreten kurzfristigen und mittelfristigen Maßnahmen: C.0.2.07 Efeubepflanzung, C.0.2.08: Verkehrsverbote, C.0.2.09: Nassreinigung, C.0.2.10 Optimierung der Ampelschaltungen, C.1.2.05: Ausweisung einer Umweltzone.

Die unterschiedlichen Maßstäbe zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsge­fährdenden Schadstoffen in den jeweiligen Teilgebieten sind nicht nachvollziehbar und sind nicht zu akzeptieren.

Wir fordern die Formulierung von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen auch für die Bundesstraße 224. Dies kann die Ausweisung einer Umweltzone, die die B224 einbe­zieht, beinhalten (siehe auch oben). Vorstellbar ist aber auch die weitere Optimierung der Ampelschaltungen, beispielsweise die Einrichtung einer Pförtnerampel außerhalb des Siedlungsgebietes, damit sich insbesondere die Lkw-Verkehre nicht unmittelbar im Bereich der Wohnnutzungen stauen. Zu prüfen sind aber auch dynamische Fahrspur­zuweisungen, Zuflussregulierungen oder z.B. ein großräumiges Lkw-Lenkungskonzept bereits ab der BAB 43. Auf derartige Maßnahmen geht der Plan nicht ein.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass hauptsächlich die Städte und Gemeinden als Maßnahmenträger in die Pflicht genommen werden, während sich das Land für seine eigene Infrastruktur nicht in der Pflicht sieht, auch nur die Prüfung von geeigneten Luft­reinhaltemaßnahmen anzustoßen. Dies widerspricht dem Konnexitätsprinzip.

Auch der weitere Ausbau des regionalen Schienennetzes, die Beseitigung von Eng­pässen zwischen Bottrop Hbf. und Essen-Dellwig-Ost sollte als Maßnahme und als Alternativangebot zur parallel verlaufenden B224 in den Planentwurf aufgenommen werden. Mit dem notwendigen Ausbau befassten sich auch Ihre Gremien im Zu­sammenhang mit der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW im Januar 2005.

3) Graben- / Landstraße

Als Reaktion auf die Belastung entlang der Graben- / Landstraße sieht der Planentwurf als Maßnahme vor, den Lkw-Verkehr mittels Durchfahrtsverboten bzw. einer Umwelt­zone auf der Graben- / Landstraße einzuschränken (Maßnahme C.1.4.1.21). Die Stadtverwaltung Gladbeck lehnt diese Maßnahme jedoch ab, da sie befürchtet, dass die Lkw-Verkehre auf andere Straßen (z.B. die Horster Straße) ausweicht. Dieser Vorbehalt ist, wie der Teilplan auf den Seiten 112 bis 113 selber ausführt, unzulässig. Dies gilt erst recht, solange er nicht Alternativen zum Schutz der Anwohner vor gesundheits­schädigenden Belastungen darstellt. Ausweichverkehre ließen sich ggf. durch die Aus­weisung einer großräumigen Umweltzone verhindern.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, in wie weit meine Anregungen in den Luftreinhalteplan ein­fließen. Kopien meiner Stellungnahme sende ich der Stadtverwaltung Gladbeck, der Deutschen Umwelthilfe, der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Regionalrat sowie der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW zur Kenntnis.

Mit freundlichem Gruß

Bernd Lehmann
Ratsherr

Links zu diesem Thema:

pdflogo.jpg (868 Byte) Antwort der Bezirksregierung vom 11.07.2008 (166 kB, pdf)

pdflogo.jpg (868 Byte) Planentwurf des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, Teilplan Nord (7 MB, pdf)

pdflogo.jpg (868 Byte) Vortrag zum Luftreinhalteplan im Umweltausschuss vom 31.04.2008 (3 MB, pdf)

pdflogo.jpg (868 Byte) Stellungnahme der Stadt Gladbeck vom 27.05.2008 zum Planentwurf (336 KB, pdf)

3eck-li.gif (855 Byte) Dringlichkeitsantrag vom 18.05.2008: "Luftreinhalteplan Ruhrgebiet"

pdflogo.jpg (868 Byte) Greenplease 04/2008: Luftreinhalteplan liegt aus, S. 6 (435 KB, pdf)

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