17. Mai 2006 |
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Schreiben an Straßen NRW, Betriebssitz Gelsenkirchen, Herrn Henning Klare
Ausdehnung der
Mautpflicht auf die B224 in Gladbeck gem. ABMG
· Ihr Schreiben vom 7.03.2005
· Pressemitteilung 168/2006 des BMVBS vom 19.05.2006 |
Sehr geehrter Herr
Klare,
mit Schreiben vom 22.07.2003 und 16.02.2005 hat sich meine Fraktion an Sie mit der Bitte
gewandt, die Möglichkeit einer Ausdehnung der Mautpflicht auf die Bundesstraße 224 im
Abschnitt mindestens zwischen der Anschlussstelle Gelsenkirchen Buer und dem Autobahnkreuz
mit der A 2 gemäß § 1 Abs. 4 ABMG in Abstimmung mit den hierfür verantwortlichen
Behörden zu prüfen. Unseren Antrag begründeten wir unter anderem damit, dass mit
Aufnahme des Ausbaus der B 224 zur A 52 in den vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans das Bundesverkehrsministerium, das Landesverkehrsministerium und
das Bundeskabinett die zentrale Verkehrsfunktion der Bundesstraße 224, die über die
Funktion einer "normalen" Bundesstraße hinausgehen, anerkannt hat. Die
Bundesstraße stellt in diesem Abschnitt die Fortsetzung der Autobahn 52 und übernimmt
zweifelsfrei Verknüpfungsfunktionen innerhalb des Bundesautobahnnetzes.
Mit Schreiben vom 7. März 2005 bestätigen Sie, dass die B224 zwischen dem
derzeitigem Autobahnausbauende und der Anschlussstelle Essen/Gladbeck an der A2 im hohen
Maße durch den Lkw-Verkehr belastet ist. Mögliche Verlagerungseffenkte von der
Autobahn auf die Bundesstraße durch Einführung der Lkw-Maut sollten auf Grundlage von
aktuellen Verkehrsdaten untersucht werden. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auf
automatische Verkehrserhebungen, deren Ergebnisse im Herbst 2005 vorliegen sollten. Das
Schreiben meiner Fraktion hatten Sie freundlicherweise an das damalige BMVBW
weitergeleitet, damit unser Interesse bei einer Bemautung der B224 auch weiterhin
berücksichtigt werden.
Wie ich einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 19. Mai 2006 entnommen
habe, habe Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee das Anhörungsverfahren für die
zusätzliche Bemautung von Bundesstraßen bei der EU in Brüssel eingeleitet. Nach dem
Wunsch der Bundesländer sollen drei Bundesstraßenabschnitte zusätzlich bemautet werden.
Die B 224 ist nicht unter den angemeldeten Strecken. Wie der Mitteilung zu entnehmen ist,
haben die Länder ihre Meldungen an den Bund zum Teil wieder zurück gezogen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mich über die Ergebnisse der o.a. automatischen
Verkehrserhebung zu informieren und mir mitzuteilen, wie der durch Sie weitergeleitete
Antrag auf Bemautung der B224 geprüft wurde. Auch das Ergebnis der Prüfabwägung bitte
ich mir zuzusenden.
Sowohl die Pressemitteilung als auch Sie weisen mit Ihrem Schreiben auf die zusätzlichen
Regelungen des § 45 der Straßenverkehrsordnung hin, mit denen die Länder ein
wirksames Mittel zur Bekämpfung von Ausweichverkehren erhalten hätten. Die
Länder nutzen dieses erweiterte Instrumentarium bereits und sollten es auch weiterhin
tatkräftig tun", wird der Bundesverkehrsminister in der Mitteilung zitiert. Für
Eine Auskunft, wie Ihr Betriebssitz diesen positiven Appell des Ministers im vorliegenden
Fall umsetzen könnte, wäre ich Ihnen dankbar.
Für Ihre freundliche Beantwortung meines Anliegens bedanke ich mich bereits jetzt recht
herzlich und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender |
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Links zu diesem Thema:
Antwortschreiben
des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 31.08.06 (pdf, 130 KB)
Schreiben vom 16.02.2005 an den Landesbetrieb
Straßenbau NRW
Antwortschreiben des Landesbetriebs Straßenbau
NRW vom 07.03.2005
Schreiben vom
22.07.2003 an den Landesbetrieb Straßenbau NRW (pdf, 94 KB)
Zwischennachricht des Landesbetrieb
Straßenbau NRW vom 30.07.2003
Schreiben vom 07.04.2004 an
den Landesbetrieb Straßenbau NRW (pdf, 78 KB)



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