17. Mai 2006

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Schreiben an Straßen NRW, Betriebssitz Gelsenkirchen, Herrn Henning Klare
Ausdehnung der Mautpflicht auf die B224 in Gladbeck gem. ABMG
· Ihr Schreiben vom 7.03.2005
· Pressemitteilung 168/2006 des BMVBS vom 19.05.2006

Sehr geehrter Herr Klare,

mit Schreiben vom 22.07.2003 und 16.02.2005 hat sich meine Fraktion an Sie mit der Bitte gewandt, die Möglichkeit einer Ausdehnung der Mautpflicht auf die Bundesstraße 224 im Abschnitt mindestens zwischen der Anschlussstelle Gelsenkirchen Buer und dem Autobahnkreuz mit der A 2 gemäß § 1 Abs. 4 ABMG in Abstimmung mit den hierfür verantwortlichen Behörden zu prüfen. Unseren Antrag begründeten wir unter anderem damit, dass mit Aufnahme des Ausbaus der B 224 zur A 52 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans das Bundesverkehrsministerium, das Landesverkehrsministerium und das Bundeskabinett die zentrale Verkehrsfunktion der Bundesstraße 224, die über die Funktion einer "normalen" Bundesstraße hinausgehen, anerkannt hat. Die Bundesstraße stellt in diesem Abschnitt die Fortsetzung der Autobahn 52 und übernimmt zweifelsfrei Verknüpfungsfunktionen innerhalb des Bundesautobahnnetzes.

Mit Schreiben vom 7. März 2005 bestätigen Sie, dass „die B224 zwischen dem derzeitigem Autobahnausbauende und der Anschlussstelle Essen/Gladbeck an der A2 im hohen Maße durch den Lkw-Verkehr belastet“ ist. Mögliche Verlagerungseffenkte von der Autobahn auf die Bundesstraße durch Einführung der Lkw-Maut sollten auf Grundlage von aktuellen Verkehrsdaten untersucht werden. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auf automatische Verkehrserhebungen, deren Ergebnisse im Herbst 2005 vorliegen sollten. Das Schreiben meiner Fraktion hatten Sie freundlicherweise an das damalige BMVBW weitergeleitet, damit unser „Interesse bei einer Bemautung der B224 auch weiterhin berücksichtigt werden“.

Wie ich einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 19. Mai 2006 entnommen habe, habe Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee das Anhörungsverfahren für die zusätzliche Bemautung von Bundesstraßen bei der EU in Brüssel eingeleitet. Nach dem Wunsch der Bundesländer sollen drei Bundesstraßenabschnitte zusätzlich bemautet werden. Die B 224 ist nicht unter den angemeldeten Strecken. Wie der Mitteilung zu entnehmen ist, haben die Länder ihre Meldungen an den Bund zum Teil wieder zurück gezogen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mich über die Ergebnisse der o.a. automatischen Verkehrserhebung zu informieren und mir mitzuteilen, wie der durch Sie weitergeleitete Antrag auf Bemautung der B224 geprüft wurde. Auch das Ergebnis der Prüfabwägung bitte ich mir zuzusenden.

Sowohl die Pressemitteilung als auch Sie weisen mit Ihrem Schreiben auf die zusätzlichen Regelungen des § 45 der Straßenverkehrsordnung hin, mit denen die Länder „ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Ausweichverkehren erhalten“ hätten. „Die Länder nutzen dieses erweiterte Instrumentarium bereits und sollten es auch weiterhin tatkräftig tun", wird der Bundesverkehrsminister in der Mitteilung zitiert. Für Eine Auskunft, wie Ihr Betriebssitz diesen positiven Appell des Ministers im vorliegenden Fall umsetzen könnte, wäre ich Ihnen dankbar.

Für Ihre freundliche Beantwortung meines Anliegens bedanke ich mich bereits jetzt recht herzlich und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

Links zu diesem Thema:

Antwortschreiben des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 31.08.06 (pdf, 130 KB)

3eck-li.gif (855 Byte) Schreiben vom 16.02.2005 an den Landesbetrieb Straßenbau NRW

3eck-li.gif (855 Byte) Antwortschreiben des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 07.03.2005

Schreiben vom 22.07.2003 an den Landesbetrieb Straßenbau NRW (pdf, 94 KB)

3eck-li.gif (855 Byte) Zwischennachricht des Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 30.07.2003

Schreiben vom 07.04.2004 an den Landesbetrieb Straßenbau NRW (pdf, 78 KB)



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