09. August 2005 |
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Schreiben an den Ersten Beigeordneten Herrn Dr. Andriske
Anordnung eines
Fußgänger- / Radfahrerweges in der Kreisverkehrsbaustelle; Ihr Schreiben vom 4. August
2005 |
Sehr geehrter Herr Dr.
Andriske,
ich bedanke mich für Ihr o.g. Schreiben, mit dem Sie mich über erneute
Kostensteigerungen bei der Herstellung des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich
Beethovenstraße/Feldhauser Straße/Dorstener Straße informieren. Ihre Darlegungen - auch
im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung in der WAZ vom 09.08.2005 - stoßen bei
mir jedoch auf erhebliches Unverständnis. In der Presse wird Herr Gebhardt
folgendermaßen zitiert: Unter Missachtung aller Verkehrsregeln hatten sich
Fußgänger mitten in den Autoverkehr gestürzt. Erst nachträglich hätte man
daher - wie Sie auch in Ihrem Schreiben darstellen - Fußgängerstreifen und
Fußgängerquerungen angelegt.
Ähnliche Situationen hatte meine Fraktion schon im vergangenen Jahr gegenüber dem
Ingenieuramt kritisiert. Als für Versorgungsarbeiten der komplette Gehweg an der
Friedrich-Ebert-Straße gegenüber der Sparkasse einfach mit Baken abgesperrt wurde,
wichen Fußgänger und Kinder mangels angemessener Alternativen auf die Fahrbahn aus.
Ähnlich verhielten sich die Fußgänger, als für Leitungsarbeiten vor der Bücherei der
Gehweg zeitweise komplett gesperrt wurde.
Vor diesem Hintergrund fasste der Stadtplanungs- und Bauausschuss in seiner Sitzung vom
25. November 2004 u.a. folgenden Beschluss (Nr. 38/04): Die Verwaltung wird
beauftragt, bei allen Straßenbauarbeiten die Belange von Fußgängern und Radfahrern,
insbesondere von Kindern, älteren und behinderten Menschen angemessen zu
berücksichtigen.
Ihr Schreiben und die Ausführungen von Herrn Gebhardt in der Presse vermitteln den
Eindruck, als sei man völlig überrascht gewesen, dass Fußgänger und Radfahrer die
umwegige und unzureichende Führung im Bereich der Baustelle nicht beachteten und sich
über Verbotsbeschilderungen einfach hinwegsetzten. Im Hinblick auf die Erfahrungen im
vergangenen Jahr, die hierzu geführte Diskussion in der Öffentlichkeit und den
politischen Gremien sowie im Hinblick auf den einstimmig gefassten, oben genannten
Beschluss ist diese Reaktion für mich nicht nachvollziehbar.
Gerade in unserer Stadt, die sich zu Recht als familien- und kinderfreundlich profiliert,
sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man bei der Baustellenplanung nicht nur
an das Wohl des Kraftfahrers, sondern auch an die Bedürfnisse von Fußgängern - speziell
von Kindern und Eltern mit Kinderwagen - denkt. Ihr Beispiel zeigt, dass eine nachlässige
Baustellenplanung nicht nur die Sicherheit von schwächeren Verkehrsteilnehmern
gefährdet, sondern dass eine Baustellenorganisation aus der
Windschutzscheibenperspektive auch erhebliche Kosten in Höhe von 25.000,- Euro
verursachen kann. Es stellt sich hierbei die Frage, inwieweit diese Kosten hätten
vermieden werden können, wenn der o.g. Beschluss Berücksichtigung gefunden hätte.
Ich möchte daher nochmals an Sie appellieren, bereits vor der Ausschreibung bei der
Baustellenplanung bedarfsgerechte Angebote für Fußgänger und Radfahrer zu
berücksichtigen. Das Aussprechen von Verboten ist die ideenlose Alternative, die dem
Anspruch einer fahrradfreundlichen und einer familienfreundlichen Stadt nicht gerecht
wird.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender |
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Links zu diesem Thema:
Planung Kreisverkehr Zweckel
Antrag vom 7.11.2004:
"Straßenbaustellen in Gladbeck"



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