09. August 2005

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Schreiben an den Ersten Beigeordneten Herrn Dr. Andriske
Anordnung eines Fußgänger- / Radfahrerweges in der Kreisverkehrsbaustelle; Ihr Schreiben vom 4. August 2005

Sehr geehrter Herr Dr. Andriske,

ich bedanke mich für Ihr o.g. Schreiben, mit dem Sie mich über erneute Kostensteigerungen bei der Herstellung des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Beethovenstraße/Feldhauser Straße/Dorstener Straße informieren. Ihre Darlegungen - auch im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung in der WAZ vom 09.08.2005 - stoßen bei mir jedoch auf erhebliches Unverständnis. In der Presse wird Herr Gebhardt folgen­dermaßen zitiert: „Unter Missachtung aller Verkehrsregeln hatten sich Fußgänger mitten in den Autoverkehr gestürzt“. Erst nachträglich hätte man daher - wie Sie auch in Ihrem Schreiben darstellen - Fußgängerstreifen und Fußgängerquerungen angelegt.

Ähnliche Situationen hatte meine Fraktion schon im vergangenen Jahr gegenüber dem Ingenieuramt kritisiert. Als für Versorgungsarbeiten der komplette Gehweg an der Friedrich-Ebert-Straße gegenüber der Sparkasse einfach mit Baken abgesperrt wurde, wichen Fußgänger und Kinder mangels angemessener Alternativen auf die Fahrbahn aus. Ähnlich verhielten sich die Fußgänger, als für Leitungsarbeiten vor der Bücherei der Gehweg zeitweise komplett gesperrt wurde.

Vor diesem Hintergrund fasste der Stadtplanungs- und Bauausschuss in seiner Sitzung vom 25. November 2004 u.a. folgenden Beschluss (Nr. 38/04): „Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Straßenbauarbeiten die Belange von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere von Kindern, älteren und behinderten Menschen angemessen zu berück­sichtigen.“

Ihr Schreiben und die Ausführungen von Herrn Gebhardt in der Presse vermitteln den Eindruck, als sei man völlig überrascht gewesen, dass Fußgänger und Radfahrer die umwegige und unzureichende Führung im Bereich der Baustelle nicht beachteten und sich über Verbotsbeschilderungen einfach hinwegsetzten. Im Hinblick auf die Erfahrun­gen im vergangenen Jahr, die hierzu geführte Diskussion in der Öffentlichkeit und den politischen Gremien sowie im Hinblick auf den einstimmig gefassten, oben genannten Beschluss ist diese Reaktion für mich nicht nachvollziehbar.

Gerade in unserer Stadt, die sich zu Recht als familien- und kinderfreundlich profiliert, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man bei der Baustellenplanung nicht nur an das Wohl des Kraftfahrers, sondern auch an die Bedürfnisse von Fußgängern - speziell von Kindern und Eltern mit Kinderwagen - denkt. Ihr Beispiel zeigt, dass eine nachlässige Baustellenplanung nicht nur die Sicherheit von schwächeren Verkehrsteilnehmern gefährdet, sondern dass eine Baustellenorganisation aus der Windschutz­scheibenperspektive auch erhebliche Kosten in Höhe von 25.000,- Euro verursachen kann. Es stellt sich hierbei die Frage, inwieweit diese Kosten hätten vermieden werden können, wenn der o.g. Beschluss Berücksichtigung gefunden hätte.

Ich möchte daher nochmals an Sie appellieren, bereits vor der Ausschreibung bei der Baustellenplanung bedarfsgerechte Angebote für Fußgänger und Radfahrer zu berück­sichtigen. Das Aussprechen von Verboten ist die ideenlose Alternative, die dem Anspruch einer fahrradfreundlichen und einer familienfreundlichen Stadt nicht gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte)Planung Kreisverkehr Zweckel

3eck-li.gif (855 Byte)Antrag vom 7.11.2004: "Straßenbaustellen in Gladbeck"



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