07. November 2004 |
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Antrag für den Stadtplanungs- und Bauausschuss:
Straßenbaustellen in
Gladbeck |
Antrag nach § 7 GO
Sehr geehrter Herr Fischbach,
ich möchte Sie bitten, das Thema "Straßenbaustellen in Gladbeck" auf die
Tagesordnung des kommenden Stadtplanungs- und Bauausschusses zu nehmen.
Begründung:
In der jüngeren Vergangenheit wurden für Arbeiten von Ver- und Entsorgungsträgern
Straßen aufgebrochen, die erst kurz zuvor mit großem Aufwand neu hergestellt wurden. So
z.B. die Horster Straße oder auch die Schützenstraße. Solche Aufbrüche sollten
vermieden werden. Außerdem werden insbesondere Fußgänger und Radfahrer im Bereich von
Baustellen in nicht hinnehmbarer Weise behindert. Für Rollstuhlfahrer oder auch blinde
Menschen sind Gehwege im Bereich von Baustellen häufig nicht nutzbar. Dies widerspricht
dem Behindertengleich- stellungsgesetz NRW. Solche Behinderungen sind demnach zukünftig
auszuschließen.
Beschlussentwurf:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung von Straßenbaumaßnahmen die
Abstimmung mit den Konzessionsträgern noch intensiver durchzuführen. Die Ver- und
Entsorgungsträger sind deutlich darauf hinzuweisen, dass mindestens vier Jahre lang nach
den Straßenbaumaßnahmen vermeidbare Leitungsarbeiten nicht genehmigt werden.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Straßenbauarbeiten die Belange von
Fußgängern und Radfahrern, insbesondere von Kindern, älteren und behinderten Menschen
angemessen zu berücksichtigen. Die Zusatzschilder "Radfahrer bitte absteigen"
und "Fußgänger bitte andere Straßenseite benutzen" dürfen in Gladbeck nicht
mehr zur Anwendung kommen.
Mit freundlichen Grüßen

Links zu diesem Thema:
Mitteilung "Radfahrer sollen nicht mehr
absteigen müssen", 07.11.2004
Beschlussprotokoll vom 25.11.2004: einstimmig
angenommen (pdf, 36 KB)



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