07. November 2004

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Antrag für den Stadtplanungs- und Bauausschuss:
Straßenbaustellen in Gladbeck

Antrag nach § 7 GO

Sehr geehrter Herr Fischbach,

ich möchte Sie bitten, das Thema "Straßenbaustellen in Gladbeck" auf die Tagesordnung des kommenden Stadtplanungs- und Bauausschusses zu nehmen.

Begründung:

In der jüngeren Vergangenheit wurden für Arbeiten von Ver- und Entsorgungsträgern Straßen aufgebrochen, die erst kurz zuvor mit großem Aufwand neu hergestellt wurden. So z.B. die Horster Straße oder auch die Schützenstraße. Solche Aufbrüche sollten vermieden werden. Außerdem werden insbesondere Fußgänger und Radfahrer im Bereich von Baustellen in nicht hinnehmbarer Weise behindert. Für Rollstuhlfahrer oder auch blinde Menschen sind Gehwege im Bereich von Baustellen häufig nicht nutzbar. Dies widerspricht dem Behindertengleich- stellungsgesetz NRW. Solche Behinderungen sind demnach zukünftig auszuschließen.

Beschlussentwurf:

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung von Straßenbaumaßnahmen die Abstimmung mit den Konzessionsträgern noch intensiver durchzuführen. Die Ver- und Entsorgungsträger sind deutlich darauf hinzuweisen, dass mindestens vier Jahre lang nach den Straßenbaumaßnahmen vermeidbare Leitungsarbeiten nicht genehmigt werden.

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Straßenbauarbeiten die Belange von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere von Kindern, älteren und behinderten Menschen angemessen zu berücksichtigen. Die Zusatzschilder "Radfahrer bitte absteigen" und "Fußgänger bitte andere Straßenseite benutzen" dürfen in Gladbeck nicht mehr zur Anwendung kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lehmann
Ratsherr

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte)Mitteilung "Radfahrer sollen nicht mehr absteigen müssen", 07.11.2004

Beschlussprotokoll vom 25.11.2004: einstimmig angenommen (pdf, 36 KB)



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