2. Juli 2008 |
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Antrag für den Stadtplanungs- und Umweltausschuss:
Solarsatzung für die
Stadt Gladbeck |
Antrag nach § 7 GeschO
Sehr geehrter Herr Fischbach,
namens meiner Fraktion beantrage ich den Punkt Solarsatzung für die Stadt
Gladbeck auf die Tagesordnung des nächsten Stadtplanungs- und Bauausschusses
am 14. August zu setzen.
Begründung:
Im Januar legte der Bürgermeister das Klimaschutzprogramm für die Stadt
Gladbeck als Zwischenbericht vor. Im weiteren sollen konkrete kommunale Maßnahmen
zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen und zur Schonung von endlichen
Ressourcen erarbeitet werden. Die Verwaltung forderte alle Fraktionen auf, sich in die
Programmerarbeitung einzubringen.
Eine Solarsatzung, wie sie der Rat der Stadt Marburg u.a. mit den Stimmen von SPD und
GRÜNEN am 20. Juli beschlossen hat, stellt einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz
sowie zur Förderung regenerativer Energien auf städtischer Ebene dar. Die Solarsatzung
verpflichtet jeden Bauherren bei der Errichtung, Ergänzung oder baulichen Änderung von
Gebäuden eine solarthermische Anlage (zur solaren Wärmegewinnung) zu installieren und
zu betreiben. Die solare Bauverpflichtung versteht sich auch als wirkungsvolle Maßnahme
zur Abwehr großer sozialer Verwerfungen auf Grund der zunehmenden Verknappung fossiler
Brennstoffe. Die Versorgung von Wohnungen mit Warmwasser und Heizung muss auch künftig
für alle Bevölkerungsschichten finanzierbar bleiben. Hierfür bedarf es einer
konsequenten Einbeziehung aller technisch und wirtschaftlich nutzbaren Dachflächen in die
kommunale Wärmeversorgung.
Eine Solarsatzung wäre zudem eine konsequente Fortentwicklung des seit über 10 Jahren
erfolgreich betriebenen Gladbecker Förderprogramms für Solarthermieanlagen. Neben den
Klimaschutzeffekten kann die Satzung auch zur Steigerung der lokalen Wertschöpfung
beitragen, da die Anlagen in der Regel von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben aus
der Region installiert werden. Dies zeigen die Erfahrungen mit der Gladbecker
Solarthermieförderung, wodurch in den letzten zehn Jahren ein Investitionsvolumen von
über 800.000 Euro ausgelöst wurde, welches zum größten Teil der heimischen Wirtschaft
zu Gute kam.
Die Solarsatzung der Stadt Marburg ist dem Antrag als Anlage beigefügt.
Beschlussentwurf:
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der
Solarsatzung der Stadt Marburg einen Entwurf für eine Solarsatzung für die Stadt
Gladbeck zu erarbeiten und dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zur Beratung
vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen

Links zu diesem Thema:
Mitteilung vom 03.07.2008: "Grüne
werben für Solarsatzung"
Solarsatzung
der Stadt Marburg

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