12. März 2008 |
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Antrag für den Stadtplanungs- und Umweltausschuss:
Verkehrs- und
Parkkonzept Barbaradreieck |
Antrag nach § 7 GeschO
Sehr geehrter Herr Fischbach,
namens meiner Fraktion beantrage ich den Punkt
Verkehrs- und
Parkkonzept Barbaradreieck
auf die Tagesordnung des nächsten
Stadtplanungs- und Bauausschusses zu setzen.
Begründung:
Der Ausschuss beschäftigte sich zuletzt in seiner Sitzung am 10. Mai 2007 mit der
Verkehrs- und Parksituation im Bereich der Rentforter Straße, der Mittelstraße sowie
der angrenzenden Quartiere.
In dieser Sitzung habe ich für meine Fraktion die Forderung nach einer konzeptionellen
Überarbeitung des gesamten Verkehrs- und Parkkonzeptes für diesen Bereich erneut
formuliert. Dabei sollten folgende Punkte geprüft werden:
a) die Möglichkeit, die Mittelstraße in eine Einbahnstraße umzuwandeln
Damit soll Parkraum im Straßenraum geschaffen werden. Die Gehwege könnten somit wieder
als solche genutzt werden. Dies wäre im Hinblick auf die angrenzende Schule, das
Seniorenheim und das Krankenhaus ohnehin geboten. Die notwendige Gehwegerneuerung wird
seit Jahren verschoben, bis die Frage des Gehwegparkens geklärt ist. Die
Einbahnstraßenregelung sollte sich in das Gesamtsystem von Einbahnstraßen
(Barbarastraße, Hermannstraße) einfügen. Die Frage des (gerade verlegten)
Linienbusverkehrs ist neu zu klären.
b) die Möglichkeit, den Radweg in der Rentforter Straße als Parkstreifen auszuweisen
Der Parkdruck in diesem Quartier ist unbestritten hoch. Meine Fraktion hat daher
vorgeschlagen, den Radweg - der innerhalb der Tempo-30-Zone ohnehin seine Berechtigung
verloren hat und im Bereich der Videothek oft illegal beparkt wird - als Parkspur
auszuweisen. Die Radfahrer würden - wie bereits heute - auf der Fahrbahn im Mischverkehr
geführt. Da im Zusammenhang mit dem Bau des Seniorenzentrums straßenbegleitend Bäume
gefällt wurden, die wahrscheinlich zu ersetzen sind, schlagen wir vor, die Neubepflanzung
in Abstimmung mit und auf Kosten des Bauträgers im Radweg vorzunehmen und damit die
Parkspur bereits zu gliedern und den Straßenraum zu begrünen.
c) die Möglichkeit, eine Stellplatzsatzung zu erlassen
Gemäß Landesbauordnung NRW kann die Gemeinde per Satzung für Teile des Stadtgebietes
bestimmen, dass notwendige Stellplätze oder Garagen bei bestehenden baulichen Anlagen
herzustellen sind, soweit die Sicherheit oder Ordnung des öffentlichen Verkehrs oder
die Beseitigung städtebaulicher Missstände dies erfordert. Zwar zeichnet sich ab, dass
das Krankenhaus seiner Stellplatzpflicht zumindest zum Teil nachkommen will, dennoch
sollte die Option rechtlich geprüft werden, ob im letzten Schritt auch mit diesem
Instrumentarium der Verpflichtung zur Schaffung des notwendigen Parkraums Nachdruck
verleiht werden kann.
Wir bitten die Verwaltung zu diesen Punkten Stellung zu nehmen. Einen Beschlussentwurf
behalten wir uns vor.
Mit freundlichen Grüßen

Links zu diesem Thema:
Mitteilung vom 08.04.2008:
Gehwege sollen zum Parken gepflastert werden
Greenplease 04/2008: Thema Mittelstraße auf
S. 3 (pdf, 435 KB)

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