12. März 2008

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Antrag für den Stadtplanungs- und Umweltausschuss:
Verkehrs- und Parkkonzept „Barbaradreieck“

Antrag nach § 7 GeschO

Sehr geehrter Herr Fischbach,

namens meiner Fraktion beantrage ich den Punkt

Verkehrs- und Parkkonzept „Barbaradreieck“

auf die Tagesordnung des nächsten Stadtplanungs- und Bauausschusses zu setzen.

Begründung:

Der Ausschuss beschäftigte sich zuletzt in seiner Sitzung am 10. Mai 2007 mit der Ver­kehrs- und Parksituation im Bereich der Rentforter Straße, der Mittelstraße sowie der angrenzenden Quartiere.

In dieser Sitzung habe ich für meine Fraktion die Forderung nach einer konzeptionellen Überarbeitung des gesamten Verkehrs- und Parkkonzeptes für diesen Bereich erneut formuliert. Dabei sollten folgende Punkte geprüft werden:

a) die Möglichkeit, die Mittelstraße in eine Einbahnstraße umzuwandeln

Damit soll Parkraum im Straßenraum geschaffen werden. Die Gehwege könnten somit wieder als solche genutzt werden. Dies wäre im Hinblick auf die an­grenzende Schule, das Seniorenheim und das Krankenhaus ohnehin geboten. Die notwendige Gehwegerneuerung wird seit Jahren verschoben, bis die Frage des Gehwegparkens geklärt ist. Die Einbahnstraßenregelung sollte sich in das Gesamt­system von Einbahnstraßen (Barbarastraße, Hermannstraße) einfügen. Die Frage des (gerade verlegten) Linienbusverkehrs ist neu zu klären.

b) die Möglichkeit, den Radweg in der Rentforter Straße als Parkstreifen auszuweisen

Der Parkdruck in diesem Quartier ist unbestritten hoch. Meine Fraktion hat daher vorgeschlagen, den Radweg - der innerhalb der Tempo-30-Zone ohnehin seine Berechtigung verloren hat und im Bereich der Videothek oft illegal beparkt wird - als Parkspur auszuweisen. Die Radfahrer würden - wie bereits heute - auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt. Da im Zusammenhang mit dem Bau des Seniorenzentrums straßenbegleitend Bäume gefällt wurden, die wahrscheinlich zu ersetzen sind, schlagen wir vor, die Neubepflanzung in Abstimmung mit und auf Kos­ten des Bauträgers im Radweg vorzunehmen und damit die Parkspur bereits zu gliedern und den Straßenraum zu begrünen.

c) die Möglichkeit, eine Stellplatzsatzung zu erlassen

Gemäß Landesbauordnung NRW kann die Gemeinde per Satzung für Teile des Stadtgebietes bestimmen, dass notwendige Stellplätze oder Garagen bei be­stehenden baulichen Anlagen herzustellen sind, soweit die Sicherheit oder Ord­nung des öffentlichen Verkehrs oder die Beseitigung städtebaulicher Missstände dies erfordert. Zwar zeichnet sich ab, dass das Krankenhaus seiner Stellplatz­pflicht zumindest zum Teil nachkommen will, dennoch sollte die Option rechtlich geprüft werden, ob im letzten Schritt auch mit diesem Instrumentarium der Ver­pflichtung zur Schaffung des notwendigen Parkraums Nachdruck verleiht werden kann.

Wir bitten die Verwaltung zu diesen Punkten Stellung zu nehmen. Einen Beschlussent­wurf behalten wir uns vor.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lehmann
Ratsherr

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte) Mitteilung vom 08.04.2008: Gehwege sollen zum Parken gepflastert werden

Greenplease 04/2008: Thema Mittelstraße auf S. 3 (pdf, 435 KB)

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