19. Oktober 2005

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Dieselbetriebene Fahrzeuge der Stadtverwaltung und des ZBG

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Roland,

Feinstaubpartikel, insbesondere Feinststäube unter 2,5 Mikrometer Durchmesser, die vor allem aus Dieselabgasen stammen, dringen mit der Atemluft tief in die Lunge ein. Sie können Atemwegs- und Herzkreislaufkrankheiten bis hin zu Krebs verursachen. In hoch belasteten Innenstadtstraßen stammen rund 25 Prozent der Partikel aus den Abgasen des Verkehrs, weitere 25 Prozent können dem Reifenabrieb zugerechnet werden. Nach Angaben der EU-Kommission ist Feinstaub die Ursache für europaweit rund 288 000 vorzeitige Todesfälle, davon in Deutschland rund 65 000. Nach einer Studie der WHO aus dem Jahr 2004 sind insbesondere auch Kleinkinder von den Feinstaubbelastungen betroffen.

Beispielsweise sollte der ÖPNV seinem Anspruch als sauberes, umweltgerechtes Verkehrsmittel gerecht werden und zur Entschärfung der Abgasproblematik beitragen. Gerade schwere Nutzfahrzeuge wie Lkw und Busse haben besonders großen Einfluss auf die innerstädtische Luftbelastung. So wurde beispielsweise in der Düsseldorfer Corneliusstraße festgestellt, dass Busse zwar lediglich einen Anteil am Verkehr von 0,8 Prozent haben, jedoch für 21 Prozent der Stickoxidemissionen verantwortlich sind. Vergleichbare Erhebungen gibt es auch zum Feinstaub. Feinstaubpartikel, insbesondere Feinststäube unter 2,5 Mikrometer Durchmesser, die vor allem aus Dieselabgasen stammen, dringen mit der Atemluft tief in die Lunge ein. Sie können Atemwegs- und Herzkreislaufkrankheiten bis hin zu Krebs verursachen. In hoch belasteten Innenstadtstraßen stammen rund 25 Prozent der Partikel aus den Abgasen des Verkehrs, weitere 25 Prozent können dem Reifenabrieb zugerechnet werden. Nach Angaben der EU-Kommission ist Feinstaub die Ursache für europaweit rund 288 000 vorzeitige Todesfälle, davon in Deutschland rund 65 000. Nach einer Studie der WHO aus dem Jahr 2004 sind insbesondere auch Kleinkinder von den Feinstaubbelastungen betroffen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie viele dieselbetriebene Fahrzeuge betreibt die Stadtverwaltung und betreibt der ZBG (Dienstwagen, Nutzfahrzeuge etc.)?

2) Welche Euro-Abgasnormen nehmen diese Fahrzeuge ein?

3) Wann sollen die Fahrzeuge mit Rußpartikelfiltern ausgestattet werden?

4) Wird sich die Stadtverwaltung auch für die Ausstattung von Linienbussen mit Rußpartikelfiltern einsetzen, die gerade in der Innenstadt geballt verkehren und hier längere Stand- und Haltezeiten mit entsprechenden Emissionen einnehmen? Welche Initiativen seitens der Verwaltung sind diesbezüglich geplant?

5) Welche weiteren Initiativen, die über die Bemühung um eine Messstation gemäß des Beschlusses des Umweltausschusses hinausgehen, ergreift die Stadtverwaltung zur Reduzierung der Feinstäube (z. B. Ausweisung von Umweltzonen)?

Für Ihre Auskünfte bedanke ich mich und verbleibe

Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte) Mitteilung vom 21.10.2005: "Feinstaubbelastung in Gladbeck: Nicht nur messen..."

Feinstaub - Magazin des Bundesumweltministeriums (pdf, 689 KB)



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