11. April 2005

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Antrag für den Kulturausschuss:
VHS-Gutscheine für InhaberInnen der Gladbeck-Card

Antrag nach § 7 GeschO

Sehr geehrte Frau Rösch-Schürmann,

hiermit bitte ich Sie, das Thema "VHS-Gutscheine für InhaberInnen der Gladbeck-Card" auf die Tagesordnung der nächsten Kulturausschusssitzung zu setzen.

Begründung:

Seit dem 01.01.2005 ist durch die Einführung der Hartz-IV-Gesetze und des Arbeitslosengeldes II die Zahl der Haushalte und Personen, die ein Anrecht auf die Gladbeck-Card haben, stark angewachsen. In seiner Sitzung am 18.01.2005 hat der Sozialausschuss dieses formal bestätigt.

Da Qualifizierung und Bildung ein gesellschaftliches Anliegen ist, dass nicht ausschließlich vom finanziellen Status abhängen sollte, sind wir der Meinung, dass die Volkshochschule über die Ermäßigungsberechtigung von InhaberInnen der Gladbeck-Card hinaus gerade den EmpfängerInnen von „Hartz IV“ einen Anreiz geben sollte, Veranstaltungen und Kurse zu besuchen, die der Weiterbildung und eventuell der beruflichen Orientierung dienen.

Angesichts der Haushaltslage der Stadt Gladbeck sollte eine solche Maßnahme möglichst kostenneutral durchgeführt werden. Die Bedingungen und das Verfahren bei der jährlichen Abgabe von VHS-Gutscheinen an SchulabgängerInnen scheinen uns hierfür das geeignete Verfahren zu sein. Darüber hinaus würde - ähnlich wie bei den Schülerinnen und Schülern, die sich beruflich orientieren müssen, ein Werbe- und „Kennenlern“-Effekt eintreten.

Da die Gladbeck-Card in der Regel einmal jährlich ausgegeben wird, scheint es am günstigsten, den VHS-Gutschein direkt mit der Aushändigung der Gladbeck-Card zu übergeben. Bei InhaberInnen, deren Berechtigungszeitraum längerfristig (z. B. bis zu drei Jahren) ist, sollte bei der Ausgabe der Gladbeck-Card auf die Möglichkeit hingewiesen werden, jeweils einmal jährlich einen VHS-Gutschein zu erhalten.

Beschlussentwurf:

Der Kulturausschuss beschließt, dass künftig allen Inhaberinnen und Inhabern der Gladbeck-Card jeweils einmal jährlich (idealerweise mit Ausgabe der Gladbeck-Card) ein VHS-Gutschein für den Besuch eines Kurses bzw. einer kostenpflichtigen Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird.

Für Anmeldung und Teilnahme gelten die gleichen Bedingungen wie bei den VHS-Gutscheinen für Schulabgängerinnen und Schulabgänger.

Mit freundlichen Grüßen

Erika Hoth
Mitglied des Kulturausschusses
Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

Links zu diesem Thema:

Beschlussprotokoll vom 24.05.2005: einstimmig angenommen (pdf, 36 KB)

3eck-li.gif (855 Byte)Mitteilung "Kostenlose VHS-Gutscheine für Inhaber der Gladbeck-Card" vom 27.04.2005

pdflogo.jpg (868 Byte) Aus den Leitlinien unserer Kommunalpolitik: Thema Soziales (pdf, 57 KB)



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