11. April 2005 |
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Antrag für den Kulturausschuss:
VHS-Gutscheine für
InhaberInnen der Gladbeck-Card |
Antrag nach § 7 GeschO
Sehr geehrte Frau Rösch-Schürmann,
hiermit bitte ich Sie, das Thema "VHS-Gutscheine für InhaberInnen der
Gladbeck-Card" auf die Tagesordnung der nächsten Kulturausschusssitzung zu
setzen.
Begründung:
Seit dem 01.01.2005 ist durch die Einführung der Hartz-IV-Gesetze und des
Arbeitslosengeldes II die Zahl der Haushalte und Personen, die ein Anrecht auf die
Gladbeck-Card haben, stark angewachsen. In seiner Sitzung am 18.01.2005 hat der
Sozialausschuss dieses formal bestätigt.
Da Qualifizierung und Bildung ein gesellschaftliches Anliegen ist, dass nicht
ausschließlich vom finanziellen Status abhängen sollte, sind wir der Meinung, dass die
Volkshochschule über die Ermäßigungsberechtigung von InhaberInnen der Gladbeck-Card
hinaus gerade den EmpfängerInnen von Hartz IV einen Anreiz geben sollte,
Veranstaltungen und Kurse zu besuchen, die der Weiterbildung und eventuell der beruflichen
Orientierung dienen.
Angesichts der Haushaltslage der Stadt Gladbeck sollte eine solche Maßnahme möglichst
kostenneutral durchgeführt werden. Die Bedingungen und das Verfahren bei der jährlichen
Abgabe von VHS-Gutscheinen an SchulabgängerInnen scheinen uns hierfür das geeignete
Verfahren zu sein. Darüber hinaus würde - ähnlich wie bei den Schülerinnen und
Schülern, die sich beruflich orientieren müssen, ein Werbe- und
Kennenlern-Effekt eintreten.
Da die Gladbeck-Card in der Regel einmal jährlich ausgegeben wird, scheint es am
günstigsten, den VHS-Gutschein direkt mit der Aushändigung der Gladbeck-Card zu
übergeben. Bei InhaberInnen, deren Berechtigungszeitraum längerfristig (z. B. bis zu
drei Jahren) ist, sollte bei der Ausgabe der Gladbeck-Card auf die Möglichkeit
hingewiesen werden, jeweils einmal jährlich einen VHS-Gutschein zu erhalten.
Beschlussentwurf:
Der Kulturausschuss beschließt, dass künftig allen Inhaberinnen und Inhabern der
Gladbeck-Card jeweils einmal jährlich (idealerweise mit Ausgabe der Gladbeck-Card) ein
VHS-Gutschein für den Besuch eines Kurses bzw. einer kostenpflichtigen Veranstaltung zur
Verfügung gestellt wird.
Für Anmeldung und Teilnahme gelten die gleichen Bedingungen wie bei den VHS-Gutscheinen
für Schulabgängerinnen und Schulabgänger.
Mit freundlichen Grüßen
Erika Hoth
Mitglied des Kulturausschusses |
Mario
Herrmann
Fraktionsvorsitzender |

Links zu diesem Thema:
Beschlussprotokoll vom 24.05.2005: einstimmig
angenommen (pdf, 36 KB)
Mitteilung "Kostenlose VHS-Gutscheine
für Inhaber der Gladbeck-Card" vom 27.04.2005
Aus den Leitlinien unserer Kommunalpolitik:
Thema Soziales (pdf, 57 KB)



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