02. Februar 2005 |
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Antrag für den Umweltausschuss:
Ökokonto der Stadt
Gladbeck |
Antrag nach § 7 GeschO
Sehr geehrter Herr Zeller,
ich möchte Sie bitten das Thema Ökokonto der Stadt Gladbeck auf die
Tagesordnung des nächsten Umweltausschusses zu setzen.
Begründung:
Der Umweltausschuss befasste sich
mit dem Thema Ökokonto zuletzt in seiner Sitzung am 16.09.2002.
Zwischenzeitlich scheinen die Planungen zum Aufbau und zur Einführung eines Ökokontos
für die Stadt Gladbeck abgeschlossen zu sein. Ein Schlussbericht erfolgte nicht.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss das nun zur Anwendung kommende Konzept
vorzustellen. Hierbei soll auch dargelegt werden, in welchen Fällen Investoren und
Bauträger Umwelteingriffe über das städtische Ökokonto ausgleichen können. Die
Zielhierarchie vermeiden - verringern - ausgleichen muss auch mit Einführung
des Ökokontos gewahrt bleiben. Das heißt, Investoren und Bauträger sind zunächst
gehalten, Eingriffe in Natur und Umwelt weitestgehend zu vermeiden. Nicht vermeidbare
Eingriffe sind durch geeignete Maßnahmen in ihrer schädlichen Wirkung zu verringern.
Erst wenn alle zumutbaren Möglichkeiten ergriffen wurden, dürfen Eingriffe ausgeglichen
werden. Und auch dann sollte gelten, dass der Ausgleich zunächst ortsnah zu erfolgen hat,
bevor ein Ausgleich über das Ökokonto genutzt wird.
In der Vergangenheit trat die nachsorgende Überwachung der Ausgleichsmaßnahmen durch die
Ausschüsse des Rates etwas in den Hintergrund. Ein erster begrüßenswerter Schritt war
die Anfertigung eines Übersichtsplan mit allen Ausgleichsflächen im Stadtgebiet durch
die Verwaltung. Dieser verortet zwar immerhin alle Ausgleichsflächen im Stadtgebiet und
schafft somit einen Überblick über die Maßnahmen, er trifft jedoch keine Aussagen zur
Qualität der Flächen und deren Entwicklungs- und Pflegestand. Im Zusammenhang mit dem
Ökokonto sollte daher die Überwachung der durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen, sprich
die regelmäßige Ausfertigung eines Kontoauszuges, geregelt werden. Diese
Forderung wird durch die neuen Regelungen des BauGB, die mit dem EAG Bau
(Europaanpassungsgesetz Bau) am 23.09.2004 in Kraft traten, unterstrichen. Das BauGB
verpflichtet die Städte zur Überwachung der Umweltauswirkungen von Bebauungsplänen im
Rahmen des sog. Monitoring.
Beschlussentwurf:
Die Zielhierarchie vermeiden - verringern - ausgleichen ist auch bei Anwendung
des Ökokontos zu beachten. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss regelmäßig -
mindestens einmal im Jahr - einen Bericht über die umgesetzten Maßnahmen sowie über den
Entwicklungs- und Pflegezustand von Flächen des Ökokontos zu liefern.
Mit freundlichen Grüßen

Links zu diesem Thema:
Antrag
vom 19.10.2001: "Anlage eines Ökokontos"
Kommunalwahlprogramm, Abschnitt "Umwelt
und Tiere schützen" (pdf, 52 KB)



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