02. Februar 2005

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Antrag für den Umweltausschuss:
Ökokonto der Stadt Gladbeck

Antrag nach § 7 GeschO

Sehr geehrter Herr Zeller,

ich möchte Sie bitten das Thema „Ökokonto der Stadt Gladbeck“ auf die Tages­ordnung des nächsten Umweltausschusses zu setzen.

Begründung:

Der Umweltausschuss befasste sich mit dem Thema „Ökokonto“ zuletzt in seiner Sitzung am 16.09.2002. Zwischenzeitlich scheinen die Planungen zum Aufbau und zur Einführung eines Ökokontos für die Stadt Gladbeck abgeschlossen zu sein. Ein Schlussbericht erfolgte nicht.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss das nun zur Anwendung kommende Konzept vorzustellen. Hierbei soll auch dargelegt werden, in welchen Fällen Investoren und Bauträger Umwelteingriffe über das städtische Ökokonto ausgleichen können. Die Zielhierarchie „vermeiden - verringern - ausgleichen“ muss auch mit Einführung des Ökokontos gewahrt bleiben. Das heißt, Investoren und Bauträger sind zunächst gehal­ten, Eingriffe in Natur und Umwelt weitestgehend zu vermeiden. Nicht vermeidbare Ein­griffe sind durch geeignete Maßnahmen in ihrer schädlichen Wirkung zu verringern. Erst wenn alle zumutbaren Möglichkeiten ergriffen wurden, dürfen Eingriffe ausgeglichen werden. Und auch dann sollte gelten, dass der Ausgleich zunächst ortsnah zu erfolgen hat, bevor ein Ausgleich über das Ökokonto genutzt wird.

In der Vergangenheit trat die nachsorgende Überwachung der Ausgleichsmaßnahmen durch die Ausschüsse des Rates etwas in den Hintergrund. Ein erster begrüßenswerter Schritt war die Anfertigung eines Übersichtsplan mit allen Ausgleichsflächen im Stadt­gebiet durch die Verwaltung. Dieser verortet zwar immerhin alle Ausgleichsflächen im Stadtgebiet und schafft somit einen Überblick über die Maßnahmen, er trifft jedoch keine Aussagen zur Qualität der Flächen und deren Entwicklungs- und Pflegestand. Im Zusammenhang mit dem Ökokonto sollte daher die Überwachung der durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen, sprich die regelmäßige Ausfertigung eines „Kontoauszuges“, geregelt werden. Diese Forderung wird durch die neuen Regelungen des BauGB, die mit dem EAG Bau (Europaanpassungsgesetz Bau) am 23.09.2004 in Kraft traten, unterstrichen. Das BauGB verpflichtet die Städte zur Überwachung der Umweltaus­wirkungen von Bebauungsplänen im Rahmen des sog. Monitoring.

Beschlussentwurf:

Die Zielhierarchie „vermeiden - verringern - ausgleichen“ ist auch bei Anwendung des Ökokontos zu beachten. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss regelmäßig - mindestens einmal im Jahr - einen Bericht über die umgesetzten Maßnahmen sowie über den Entwicklungs- und Pflegezustand von Flächen des Ökokontos zu liefern.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lehmann
Ratsherr

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte)Antrag vom 19.10.2001: "Anlage eines Ökokontos"

Kommunalwahlprogramm, Abschnitt "Umwelt und Tiere schützen" (pdf, 52 KB)



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