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Antrag nach § 7 GO Im Rahmen der laufenden Ver- und Entsorgungsarbeiten entlang der Schultenstraße wurde die vor kurzem angelegte Querungshilfe im Bereich Talstraße / Gonheide vorübergehend abgebaut. Bevor die Mittelinseln nach Abschluss der Bauarbeiten wieder hergestellt werden, sollte der Ausschuss abschließend die gewünschte Ausbauqualität beraten. Der ursprünglich vom Stadtplanungs- und Bauausschuss beschlossene Ausbauentwurf sah jeweils begrünte Inselköpfe südlich und nördlich der Talstraße vor, um u. a. den Verlauf der zentralen Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Stadtmitte und Rentfort an dieser Stelle zu sichern. Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt seiner Zeit aus Mitteln der Schulweg sicherung vom Land als Zuschussmaßnahme gefördert. Bei einem Schwertransport der Bahn- und Hafenbetriebe wurde jedoch deutlich, dass das Einbiegen von der Talstraße in die Schultenstraße für derartige Transporte durch die Inselköpfe erheblich erschwert wurde. Das Ingenieuramt entfernte daher die südlichen, begrünten Inselköpfe wieder und ersetzte diese durch eine mit rot-weißen Warnbaken gesicherte Asphaltfläche. Die provisorische Absicherung mit Warnbaken wird weder der Zielsetzung der Schulweg sicherung gerecht, noch entspricht sie den ästhetischen Ansprüchen, die das Baudezernat an die Bergarbeitersiedlung Schultendorf stellt. Querende Kinder sind hinter den Warnbaken für den Kraftfahrer nur schwer erkennbar. Im Gegensatz zu der baulichen Mittelinsel bieten die Baken nur von einer Seite aus Richtung Süden Schutz und weisen keinen speziellen, sicheren Aufstellbereich für die wartenden Kinder auf. Die Schwertransporte sind gemäß § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung genehmigungs- pflichtig. Wörtlich heißt es in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VWV), dass "eine Erlaubnis nur erteilt werden [darf], wenn der Verkehr nicht - wenigstens zum größten Teil der Strecke - auf der Schiene [...] möglich ist". Außerdem müssen, so die VWV weiter, "für den gesamten Fahrtweg Straßen zur Verfügung stehen, deren baulicher Zustand durch den Verkehr nicht beeinträchtigt wird und für deren Schutz keine besonderen Maßnahmen erforderlich sind". Die Schwertransporte werden durch die vom Stadtplanungs- und Bauausschuss ebenfalls verfolgten Kreisverkehrsbauten an der Kirchhellener Straße / Josefstraße sowie der Rockwool-Straße / Kampstraße zukünftig weitere Einschränkungen erfahren. Vor diesem Hintergrund sollte die endgültige Herrichtung der Schulwegsicherungsmaßnahme an der Schultenstraße nochmals überdacht und eine langfristig tragfähige und städtebaulich sowie verkehrlich ansprechende Lösung gefunden werden. Hierbei ist sowohl zu prüfen, ob die ausnahmsweise stattfindenden Transporte aus der Talstraße geradeaus über die Gonheide in Richtung Süden zur Schultenstraße / Scholtwiese bzw. über die Straßenzüge Tauschlagstraße / Am Dorffelde in Richtung Norden abgewickelt werden können. Als auch ist darzustellen, inwieweit RAG Logistik gemäß den Vorgaben der StVO und der VWV zumindest einen Teil des Transportes über den Schienenweg leisten könne. Zum Verladen der Schwertransporte auf die Straße könnten sich die eigens hierfür eingerichteten Verladezentren mit entsprechenden Autobahnanschlüssen anbieten. Wir bitten die Verwaltung hierzu um
einen Bericht. Einen entsprechenden Beschlussentwurf behalten wir uns für die Sitzung
vor.
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