19. März 2004

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Antrag für den Rat der Stadt Gladbeck:
Einrichtung eines Ausschusses für Migrations- und Integrationsangelegenheiten

Antrag nach § 7 GO

Sehr geehrter Herr Schwerhoff,

namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen wir, den o.g. Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck aufzunehmen.

Der Anteil Nichtdeutscher in Gladbeck liegt bei 12 Prozent, die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund - also auch Eingebürgerte oder EinwanderInnen mit deutschem Pass - noch weitaus höher. Aufgrund verschiedener Faktoren wird sich dieser Anteil in Zukunft weiter steigen. Möglichkeiten einer tatsächlichen politischen Partizipation mit Entscheidungskompetenzen in Fragen der Integration, aber auch in anderen MigrantInnen in besonderem Maße betreffenden Politikbereichen, sind deswegen nicht vorhanden, da die Gemeindeordnung NRW dies nicht vorsieht und zur Zeit kein Kommunalwahlrecht für MigrantInnen aus Nicht-EU-Staaten besteht.

Wir sind aus verschiedenen Gründen der Auffassung, dass sich der Ausländerbeirat in seiner derzeitigen Form in unserer Stadt nicht bewährt hat. Die von der Verwaltung vorgeschlagene und vom Ausländerbeirat selbst in ähnlicher Form unterstützte rein zahlenmäßige Verkleinerung des Gremiums wird den derzeitigen Zustand nicht wesentlich verbessern. Daher ist ein Ausschuss des Rates zu schaffen, der auch Migrantinnen und Migranten Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte in Angelegenheiten eröffnet, die sie betreffen. Zugleich werden die dort diskutierten Themen durch die direkte Beteiligung der Ratsfraktionen zwingender in die aktuelle kommunalpolitische Diskussion vor Ort einbezogen.

In den vergangenen Jahren wurden bereits mit besonderer Genehmigung des Innenministeriums NRW in Solingen und Duisburg Alternativmodelle zu dem nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ausländerbeirat erprobt. Nach uns vorliegenden Informationen hat sich das Innenministerium nunmehr bereit erklärt, auch weiteren Kommunen, die dies beantragen, eine solche Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Bedingung hierfür ist unseres Wissens, dass in einem solchen Gremium die Zahl der Ratsmitglieder bzw. Sachkundigen BürgerInnen der Fraktionen die Zahl der direkt gewählten MigrantInnen übersteigt und das Gremium somit ein ordentlicher Ratsausschuss ist. Das von der LAGA vorgeschlagene Modell (zwei Drittel MigrantInnen / ein Drittel Ratsmitglieder) kommt insofern nicht in Betracht.

Wir schlagen daher folgende Eckpunkte für die Einrichtung des neuen Gremiums vor:

  • Der Ausschuss für Migrations- und Integrationsangelegenheiten ist gemäß §58 GO NRW ist ein Gremium des Rates. Dem Ausschuss müssen mehr Ratsmitglieder (bzw. Sachkundige BürgerInnen) als MigrantInnen angehören. Die Mehrheitsverhältnisse des Rates sind abzubilden, nichtberücksichtigte Fraktionen können ein beratendes Mitglied benennen. Er hat die Kompetenzen eines ordentlichen Ratsausschusses.
  • Der Ausschuss für Migrations- und Integrationsangelegenheiten besteht aus 17 Mitgliedern (neun RatsvertreterInnen und acht direkt gewählte MigrantInnen). Das Nähere regelt die Hauptsatzung. Die Mitglieder des Rates werden nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren aus seiner Mitte gewählt.
  • Zu den RatsvertreterInnen im Ausschuss werden so viele MigrantInnen direkt zugewählt, dass deren Zahl um eins niedriger ist als die Zahl der RatsvertreterInnen. Das Wahlverfahren für die VertreterInnen der Migranten entspricht dem Verfahren nach §27 GO NRW.

Zur Beschreibung der Aufgaben des neuen Ausschusses könnte in der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck an der entsprechenden Stelle ein Passus wie der folgende eingefügt werden:

Aufgaben des Ausschusses für Migrations- und Integrationsangelegenheiten

  1. Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 GO ausschließlich zuständig ist, entscheidet der Integrationsausschuss in folgenden Angelegenheiten:
  2. Bewilligung von Zuschüssen für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind.

    a) Entscheidung über die Verwendung weiterer EU-, Bundes- oder Landesmittel zur Förderung der Integration und des friedlichen gleichberechtigten Zusammenlebens.

    b) Der Ausschuss für Migrations- und Integrationsangelegenheiten ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, welche die Interessen der MigrantInnen als solche berühren, zu beteiligen. Er kann zu allen MigrantInnen als solche betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anregungen machen.
  3. Der Ausschuss für Migrations- und Integrationsangelegenheiten erfüllt die ihm zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei soll er über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.
  4. Der Ausschuss für Migrations- und Integrationsangelegenheiten wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregungen machen.

Um rechtzeitig vor den nächsten Wahlen den auch von Fachleuten aus Wissenschaft und Politik sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA) erkannten Änderungsbedarf praktisch umzusetzen, bedarf es nunmehr der Schaffung konkreter Fakten zur Verbesserung der politischen Partizipation von MigrantInnen in Gladbeck. Dazu gehört neben einer Grundsatzentscheidung des Rates zur Schaffung eines Ausschusses für Migrations- und Integrationsangelegenheiten ein Auftrag an die Verwaltung, auf der Basis des beschlossenen Modells beim Innenminister NRW um die erforderliche Ausnahmegenehmigung zu ersuchen.

Daher schlagen wir folgende Beschlussfassung vor:

Der Rat der Stadt Gladbeck beschließt die Einrichtung eines Ausschusses für Migrations- und Integrationsangelegenheiten nach dem oben beschriebenen Modell anstelle des bisherigen Ausländerbeirats für die kommende Wahlperiode, sofern eine diesbezügliche Genehmigung des Innenministeriums NRW erteilt wird.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine entsprechende Befreiung von den landesrechtlichen Vorschriften des § 27 GO NW auf Grundlage des § 126 GO NW zu erwirken. Sie soll zudem für die nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates einen beschlussfähigen Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung in diesem Sinne vorlegen.

Eine solche Initiative des Rates der Stadt Gladbeck ist auch eine Öffnung der Mehrheitsbevölkerung gegenüber großen Minderheiten in unserer Stadt, denn: Integration ist keine Einbahnstraße! Sie stellt einen wesentlichen Beitrag zum Ziel einer integrierten städtischen Gesellschaft dar.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Ratsherr
Müzeyyen Dreessen
Stadtverbandssprecherin

Links zu diesem Thema:

3eck-li.gif (855 Byte)22.03.2004, Mitteilung "Grüne befürworten Integrationsausschuss"

3eck-li.gif (855 Byte)02.10.2003, Landtagsantrag "Politische Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten in den Kommunen verbessern!" (Drucksache 13/4413 )

Publikation des NRW-Innenministeriums: "Beteiligung von Zugewanderten an der Kommunalvertretung " (pdf, 479 KB)

Der Antrag als pdf-Ausschussvorlage (Nr. 04/0139)



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