19. März 2004 |
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Antrag für den Rat der Stadt Gladbeck:
Einrichtung eines
Ausschusses für Migrations- und Integrationsangelegenheiten |
Antrag nach § 7 GO
Sehr geehrter Herr Schwerhoff,
namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen wir, den o.g. Punkt in die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck aufzunehmen.
Der Anteil Nichtdeutscher in Gladbeck liegt bei 12 Prozent, die Zahl der Menschen mit
Migrationshintergrund - also auch Eingebürgerte oder EinwanderInnen mit deutschem Pass -
noch weitaus höher. Aufgrund verschiedener Faktoren wird sich dieser Anteil in Zukunft
weiter steigen. Möglichkeiten einer tatsächlichen politischen Partizipation mit
Entscheidungskompetenzen in Fragen der Integration, aber auch in anderen MigrantInnen in
besonderem Maße betreffenden Politikbereichen, sind deswegen nicht vorhanden, da die
Gemeindeordnung NRW dies nicht vorsieht und zur Zeit kein Kommunalwahlrecht für
MigrantInnen aus Nicht-EU-Staaten besteht.
Wir sind aus verschiedenen Gründen der Auffassung, dass sich der Ausländerbeirat in
seiner derzeitigen Form in unserer Stadt nicht bewährt hat. Die von der Verwaltung
vorgeschlagene und vom Ausländerbeirat selbst in ähnlicher Form unterstützte rein
zahlenmäßige Verkleinerung des Gremiums wird den derzeitigen Zustand nicht wesentlich
verbessern. Daher ist ein Ausschuss des Rates zu schaffen, der auch Migrantinnen und
Migranten Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte in Angelegenheiten eröffnet, die sie
betreffen. Zugleich werden die dort diskutierten Themen durch die direkte Beteiligung der
Ratsfraktionen zwingender in die aktuelle kommunalpolitische Diskussion vor Ort
einbezogen.
In den vergangenen Jahren wurden bereits mit besonderer Genehmigung des Innenministeriums
NRW in Solingen und Duisburg Alternativmodelle zu dem nach der Gemeindeordnung
vorgesehenen Ausländerbeirat erprobt. Nach uns vorliegenden Informationen hat sich das
Innenministerium nunmehr bereit erklärt, auch weiteren Kommunen, die dies beantragen,
eine solche Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Bedingung hierfür ist unseres Wissens, dass
in einem solchen Gremium die Zahl der Ratsmitglieder bzw. Sachkundigen BürgerInnen der
Fraktionen die Zahl der direkt gewählten MigrantInnen übersteigt und das Gremium somit
ein ordentlicher Ratsausschuss ist. Das von der LAGA vorgeschlagene Modell (zwei Drittel
MigrantInnen / ein Drittel Ratsmitglieder) kommt insofern nicht in Betracht.
Wir schlagen daher folgende Eckpunkte für die Einrichtung des neuen Gremiums vor:
- Der Ausschuss für Migrations- und
Integrationsangelegenheiten ist gemäß §58 GO NRW ist ein Gremium des Rates. Dem
Ausschuss müssen mehr Ratsmitglieder (bzw. Sachkundige BürgerInnen) als MigrantInnen
angehören. Die Mehrheitsverhältnisse des Rates sind abzubilden, nichtberücksichtigte
Fraktionen können ein beratendes Mitglied benennen. Er hat die Kompetenzen eines
ordentlichen Ratsausschusses.

- Der Ausschuss für Migrations- und
Integrationsangelegenheiten besteht aus 17 Mitgliedern (neun RatsvertreterInnen und acht
direkt gewählte MigrantInnen). Das Nähere regelt die Hauptsatzung. Die Mitglieder des
Rates werden nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren aus seiner Mitte gewählt.

- Zu den RatsvertreterInnen im
Ausschuss werden so viele MigrantInnen direkt zugewählt, dass deren Zahl um eins
niedriger ist als die Zahl der RatsvertreterInnen. Das Wahlverfahren für die
VertreterInnen der Migranten entspricht dem Verfahren nach §27 GO NRW.
Zur Beschreibung der Aufgaben des
neuen Ausschusses könnte in der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck an der entsprechenden
Stelle ein Passus wie der folgende eingefügt werden:
Aufgaben des Ausschusses für Migrations- und Integrationsangelegenheiten
- Soweit nicht der Rat nach § 41
Abs. 1 GO ausschließlich zuständig ist, entscheidet der Integrationsausschuss in
folgenden Angelegenheiten:

- Bewilligung von Zuschüssen für
die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, Integrations-
und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind.
a) Entscheidung über die Verwendung weiterer EU-, Bundes- oder Landesmittel zur
Förderung der Integration und des friedlichen gleichberechtigten Zusammenlebens.
b) Der Ausschuss für Migrations- und Integrationsangelegenheiten ist zu allen wichtigen
Angelegenheiten, welche die Interessen der MigrantInnen als solche berühren, zu
beteiligen. Er kann zu allen MigrantInnen als solche betreffenden Angelegenheiten
Vorschläge und Anregungen machen.

- Der Ausschuss für Migrations-
und Integrationsangelegenheiten erfüllt die ihm zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom
Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei soll er über den Verwendungszweck eines Teils
dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.

- Der Ausschuss für Migrations-
und Integrationsangelegenheiten wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er
berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu
Vorschläge und Anregungen machen.
Um rechtzeitig vor den nächsten
Wahlen den auch von Fachleuten aus Wissenschaft und Politik sowie der
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA) erkannten
Änderungsbedarf praktisch umzusetzen, bedarf es nunmehr der Schaffung konkreter Fakten
zur Verbesserung der politischen Partizipation von MigrantInnen in Gladbeck. Dazu gehört
neben einer Grundsatzentscheidung des Rates zur Schaffung eines Ausschusses für
Migrations- und Integrationsangelegenheiten ein Auftrag an die Verwaltung, auf der Basis
des beschlossenen Modells beim Innenminister NRW um die erforderliche Ausnahmegenehmigung
zu ersuchen.
Daher schlagen wir folgende Beschlussfassung vor:
Der Rat der Stadt Gladbeck
beschließt die Einrichtung eines Ausschusses für Migrations- und
Integrationsangelegenheiten nach dem oben beschriebenen Modell anstelle des bisherigen
Ausländerbeirats für die kommende Wahlperiode, sofern eine diesbezügliche Genehmigung
des Innenministeriums NRW erteilt wird.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine entsprechende Befreiung von den
landesrechtlichen Vorschriften des § 27 GO NW auf Grundlage des § 126 GO NW zu erwirken.
Sie soll zudem für die nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates
einen beschlussfähigen Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung in diesem Sinne vorlegen.
Eine solche Initiative des Rates der
Stadt Gladbeck ist auch eine Öffnung der Mehrheitsbevölkerung gegenüber großen
Minderheiten in unserer Stadt, denn: Integration ist keine Einbahnstraße! Sie stellt
einen wesentlichen Beitrag zum Ziel einer integrierten städtischen Gesellschaft dar.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Herrmann
Ratsherr |
Müzeyyen Dreessen
Stadtverbandssprecherin |

Links zu diesem Thema:
22.03.2004, Mitteilung "Grüne
befürworten Integrationsausschuss"
02.10.2003, Landtagsantrag "Politische
Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten in den Kommunen verbessern!" (Drucksache
13/4413 )
Publikation des NRW-Innenministeriums:
"Beteiligung von Zugewanderten an der Kommunalvertretung " (pdf, 479 KB)
Der
Antrag als pdf-Ausschussvorlage (Nr. 04/0139)



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und Mario Herrmann.

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