30. April 2003
Antrag für den Stadtplanungs- und Bauausschuss:
"Sachstand A 52 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2003"

Antrag nach § 7 GO

Sehr geehrter Herr Drews,

ich bitte Sie, den Punkt „Sachstand A 52 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2003“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses zu setzen.

Begründung:

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2003 liegt vor. Der Ausbau der Bundesstraße 224 zur Autobahn 52 auf Gladbecker Stadtgebiet wurde als BVWP-Maßnahme NW5603 Nr. 107 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Zurzeit läuft die Bund-Länder-Abstimmung auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs.

Wie mir der Leiter des Landesbetriebs Straßenbau NRW in Bochum, Herr Michael Gebert, mitteilte, wird der Landesbetrieb trotz des in der letzten Sitzung geäußerten Wunsches aller Fraktionen dem Ausschuss nicht die zurzeit verfolgten Planungen für die A 52 vorstellen (Beschluss zur Vorlagennr. 03/0146). Das Schreiben vom 8. April, welches meine Fraktion in Reaktion auf eine Anfrage vom 19. März erhielt, liegt diesem Antrag als Anlage bei.

Die in dem Schreiben getroffene Aussage, dass darstellbare Ergebnisse für den Bau der A 52 noch nicht vorliegen, kann so nicht akzeptiert werden. Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2003 sieht für den Ausbau der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet Investitionsmittel in Höhe von 67,4 Mio. Euro vor. Dem Regionalrat des Regierungsbezirks Münster wurde in seiner Sitzung am 16.09.2002 mitgeteilt, dass diese Summe (damals 63,0 Mio. Euro) auch die Kosten für einen Tunnel im Bereich der Stadt Gladbeck enthielten (Sitzungsvorlage Nr. 61/2002).

Meine Fraktion erwartet daher von der Verwaltung und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, dass diese Aussage in der Ausschusssitzung eindeutig bestätigt wird, damit auf dieser Grundlage eine Entscheidung über den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2003 getroffen werden kann. Andernfalls sollen Verwaltung und Landesbetrieb darstellen, auf welcher Planungsgrundlage die Kostenermittlung zustande kam.

Beschlussentwurf:

Die Verwaltung wird beauftragt, keine Planungen zum Bau der A 52 zu unterstützen oder zu verfolgen, die nicht eine Überdeckelung der Autobahn bzw. einen Tunnel mindestens zwischen Schützenstraße und Grabenstraße vorsehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, sich an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW sowie an das Bundesministerium für Verkehr zu wenden und deutlich zu machen, dass die Stadt Gladbeck einen Bau der A 52 ohne die zuvor genannte Überdeckelung bzw. den Tunnel ablehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender
Bernd Lehmann
Mitglied des Stadtplanungs- und Bauausschusses

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