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![]() Vollfahrzeugwerbung auf Linienbussen der Vestischen Antrag nach § 7 GO Seit Herbst 1998 setzt die Vestische Straßenbahnen GmbH Linienbusse mit sogenannter Vollfahrzeugwerbung ein. Dabei wird das gesamte Fahrzeug inklusive der Fenster mit Werbung versehen. Die hierzu verwendeten Fensterfolien führen zu einer Verdunklung des Innenraumes sowie zu einer Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse des Fahrgastes. Nach Auffassung der Ratsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN steht die Vollfahrzeugwerbung damit im Widerspruch zu einer kundenfreundlichen, attraktiven Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs. Sie wird daher von uns abgelehnt.
Auch der Kreis Recklinghausen wies in seinem Antwortschreiben vom 07.08.2001 auf die zusätzlichen Werbeinnahmen hin gestand aber die bemängelte Beeinträchtigung der Fahrgäste durch die Vollfahrzeuggestaltung ein. Obwohl im 1999 durch den Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan Vorgaben zu Qualitätsstandards der eingesetzten Fahrzeugen getroffen werden, sieht die Kreisverwaltung keine Möglichkeit, die Vollfahrzeugwerbung im Interesse der Buskunden zu untersagen (Link). Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen in Köln teilte uns auf unsere telefonische Anfrage mit, dass es derzeit keine offiziellen Empfehlungen des Verbands zum Einsatz der Fensterfolien gäbe. Man könne jedoch davon ausgehen, dass eine Vollfahrzeugwerbung im Interesse der Buskunden zukünftig nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen solle. Der Trend würde dahin gehen, den Einsatz von Fensterfolien auf den sogenannten Bereich der Sonderflächen zu beschränken (hinterer Eingansbereich / Aufstellfläche für Kinderwagen etc.). Der Anteil von Werbung solle in der Regel 30 % der Flächen nicht überschreiten. Auf der Linie 188 sind zum Teil Fahrzeuge mit dieser Flächenbeschränkung im Verkehr. Dieser vergleichsweise moderate Einsatz der Fensterfolien scheint einen sinnvollen Kompromiss zwischen den Werbeinteressen der Unternehmen und der Komfortgewährleistung für die Kunden darzustellen. Die Stadt Gladbeck sowie der Kreis Recklinghausen sollten daher darauf hinwirken, die Vestische Straßenbahnen GmbH zu einer freiwilligen Beschränkung der Fahrzeugwerbung im Interesse der Fahrgäste zu bewegen. Beschlussentwurf: Der Stadtplanungs- und Bauausschuss spricht sich aufgrund der Beeinträchtigungen für die Fahrgäste gegen den Einsatz von Vollfahrzeugwerbung an Linienbussen im Gladbecker Stadtgebiet aus. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kreisverwaltung und der Vestischen Straßenbahnen GmbH einen für alle Beteiligten hinnehmbaren Kompromiss zu bewirken. Dabei soll der mit Fensterfolien versehene Flächen an den Linienbussen deutlich reduziert werden. Diese Qualitätsvorgaben sollen in die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zum Schutz der Fahrgäste einfließen. Mit freundlichen Grüßen
"Von Seiten der Vestischen
erfolgte der Hinweis, dass 13 von rund 250 Bussen mit einer sogenannten
´Vollfahrzeugwerbung´ versehen wurden. Momentan sei keine Ausweitung vorgesehen. Ein
Meinungsaustausch zu dem Thema ´Vollfahrzeugwerbung´ soll mit der geplanten
Präsentation verbunden werden, die zur Linienführung über den Willy-Brandt-Platz |
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