03. Oktober 2003

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Gegendarstellung des Herrn Wolfgang Wedekind (SPD)
zum WAZ-Artikel vom 20. Juli 2002

Mit Schreiben vom 30.09.2003 bittet uns die Rechtsanwaltskanzlei Claes-Hellmich, nachfolgende Gegendarstellung ihres Mandaten im Zusammenhang mit der choronologischen Darstellung der "SPD-Affäre" auf unseren Internetseiten zu berücksichtigen:

In der Berichterstattung der WAZ über die sogenannte „SPD-Affäre“ im Artikel vom 20.07.2002 werden Tatsachen behauptet, die unwahr sind. Aus diesem Grunde möchte ich die Möglichkeit einer Gegendarstellung nutzen.

Soweit die WAZ in ihrer Berichterstattung behauptet, ich hätte einen Sachstandsbericht verfasst, um den gegen Dr. Komarnicki gerichteten Provisionsvorwurf zu beweisen, so ist dieses falsch. Ein Sachstandsbericht ist auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden Ulrich Klabuhn erstellt worden, um diesem einen chronologischen Überblick über die Provisionsforderungs-Affäre zu geben. Soweit durch die Berichterstattung der WAZ der Eindruck erweckt wird, dieser Sachstandsbericht sei von mir anonym an die Medien verteilt oder dies veranlaßt worden, so ist dieses falsch.

Soweit die WAZ unter Berufung auf eine Aussage Volker Schapers berichtet, ich hätte den Mitschnitt eines „Vier-Augen-Gesprächs“ auf einer CD entgegengenommen und veranlasst, dass Kopien angefertigt sowie von Nebengeräuschen gereinigt werden, so ist diese Behauptung ebenfalls falsch.

Nicht richtig ist, dass ich zugesagt hätte, für die Begleichung einer 700,- € teuren Anwaltsrechung zu sorgen. Eine solche Rechnung ist mir nicht bekannt.

Soweit die WAZ unter Berufung auf eine Aussage Volker Schapers vor der Untersuchungskommission berichtet, ich hätte Herrn Schaper am 1. April gedrängt, an die Presse zu gehen und ihm angeboten, Kontakte zu überregionalen Pressen herzustellen, so ist dieses falsch.

gez. Wolfgang Wedekind

 

 

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