22. Mai 2006 |
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Gute Gründe für Brauchtumsfeuerverordnung |
Zur Diskussion
über die von der Verwaltung erarbeitete Brauchtumsfeuer-Verordnung nimmt Grünensprecher
Bernd Lehmann wie folgt Stellung:
Von CDU und BIG wird
hier das Bild eines bürokratischen Monstrums gezeichnet, dabei kommt die Verwaltung mit
der gerade mal dreiseitigen Verordnung nur ihrer Regelungsmöglichkeit gemäß dem
Landesimmissionsschutzgesetz nach. Für die Brauchtumsverordnung gibt es zudem drei
überzeugende Gründe:
1) Schutz vor Feinstäuben: Durch das Verbrennen der Osterfeuer steigt die
Feinstaubbelastung schlagartig an. Feinstäube können Atemwegs- und
Herzkreislaufkrankheiten bis hin zu Krebs verursachen. Nach Angaben der EU-Kommission ist
Feinstaub die Ursache für europaweit rund 288 000 vorzeitige Todesfälle, davon in
Deutschland rund 65 000. Nach einer Studie der WHO aus dem Jahr 2004 sind insbesondere
auch Kleinkinder von den Feinstaubbelastungen betroffen. Durch die Einschränkung der
vielen kleinen, heute schon unzulässigen privaten Feuer kommt die Verwaltung ihrer
Pflicht zur Luftreinhaltung nach.
2) Schutz von Tieren: Die klare Anweisung, das Brauchtumsfeuer vor Verbrennung
umzuschichten, kann Tiere vor einem grausamen Flammentod schützen. Gerade die kirchlichen
Verbände, die sich für die uneingeschränkte Ausübung des Brauchtums einsetzen, werden
den Schutz der Schöpfung kaum als unnötigen Bürokratismus abstempeln. Zumal die
Verwaltung sogar hinter den Forderungen des Veterinäramtes zurück bleibt, die aus
tierschutzrechtlichen Gründen ein mehrmaliges Umschichten forderte.
3) Schutz vor Brandunfällen: Die klaren Regeln der Verordnung, die Anzeigepflicht, die
Benennung eines Verantwortlichen und die Aufsichtspflicht, trägt dazu bei, Unfällen
vorzubeugen und die Gefahr eines Brandübertritts auf Gebäude oder Bäume zu minimieren.
Ist das Kind erst in den Brunnen bzw. ins Feuer gefallen, wird schnell die Frage nach
möglichen Verantwortlichen laut werden. Die Verordnung ist demnach auch eine sinnvolle
Präventionsmaßnahmen, damit das Brauchtum nicht nur fröhlich, sondern auch sicher
gepflegt wird.
Sicherlich kann man über erforderliche Mindestabstände reden. Aber sinnvolle Regelungen
nur deswegen abzulehnen, weil die CDU sich im Rausche ihres Bürokratieabbauwahns weigert,
Verordnungen zu erlassen, ist undifferenziert und unsachlich. Die GRÜNEN werden der
Brauchtumsverordnung jedenfalls zustimmen.



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Angelegenheit ist Bernd Lehmann.

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