22. Mai 2006

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Gute Gründe für Brauchtumsfeuerverordnung

Zur Diskussion über die von der Verwaltung erarbeitete Brauchtumsfeuer-Verordnung nimmt Grünensprecher Bernd Lehmann wie folgt Stellung:

Von CDU und BIG wird hier das Bild eines bürokratischen Monstrums gezeichnet, dabei kommt die Verwaltung mit der gerade mal dreiseitigen Verordnung nur ihrer Regelungsmöglichkeit gemäß dem Landesimmissionsschutzgesetz nach. Für die Brauchtumsverordnung gibt es zudem drei überzeugende Gründe:

1) Schutz vor Feinstäuben: Durch das Verbrennen der Osterfeuer steigt die Feinstaubbelastung schlagartig an. Feinstäube können Atemwegs- und Herzkreislaufkrankheiten bis hin zu Krebs verursachen. Nach Angaben der EU-Kommission ist Feinstaub die Ursache für europaweit rund 288 000 vorzeitige Todesfälle, davon in Deutschland rund 65 000. Nach einer Studie der WHO aus dem Jahr 2004 sind insbesondere auch Kleinkinder von den Feinstaubbelastungen betroffen. Durch die Einschränkung der vielen kleinen, heute schon unzulässigen privaten Feuer kommt die Verwaltung ihrer Pflicht zur Luftreinhaltung nach.

2) Schutz von Tieren: Die klare Anweisung, das Brauchtumsfeuer vor Verbrennung umzuschichten, kann Tiere vor einem grausamen Flammentod schützen. Gerade die kirchlichen Verbände, die sich für die uneingeschränkte Ausübung des Brauchtums einsetzen, werden den Schutz der Schöpfung kaum als unnötigen Bürokratismus abstempeln. Zumal die Verwaltung sogar hinter den Forderungen des Veterinäramtes zurück bleibt, die aus tierschutzrechtlichen Gründen ein mehrmaliges Umschichten forderte.

3) Schutz vor Brandunfällen: Die klaren Regeln der Verordnung, die Anzeigepflicht, die Benennung eines Verantwortlichen und die Aufsichtspflicht, trägt dazu bei, Unfällen vorzubeugen und die Gefahr eines Brandübertritts auf Gebäude oder Bäume zu minimieren. Ist das Kind erst in den Brunnen bzw. ins Feuer gefallen, wird schnell die Frage nach möglichen Verantwortlichen laut werden. Die Verordnung ist demnach auch eine sinnvolle Präventionsmaßnahmen, damit das Brauchtum nicht nur fröhlich, sondern auch sicher gepflegt wird.

Sicherlich kann man über erforderliche Mindestabstände reden. Aber sinnvolle Regelungen nur deswegen abzulehnen, weil die CDU sich im Rausche ihres Bürokratieabbauwahns weigert, Verordnungen zu erlassen, ist undifferenziert und unsachlich. Die GRÜNEN werden der Brauchtumsverordnung jedenfalls zustimmen.



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