05. Juli 2004

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GRÜNE wollen Mieterparkplätze per Satzung einfordern

Der bewährte Umbau der Horster Straße zu einer beeindruckenden Allee wird sich in Richtung Süden fortsetzen. Damit wird auch das bisher praktizierte, aber illegale Parken auf dem Gehweg entfallen. Die Grünen wollen die säumigen Immobilieneigentümer notfalls per Satzung verpflichten, die erforderlichen Parkplätze für ihre Mieter auf den Grundstücken herzustellen.

"Die Verwaltung hat nachvollziehbar dargelegt, dass im öffentlichen Straßenraum genügend Stellplätze entstehen, um dem vorhandenen Bedarf nahezu gerecht zu werden", so Bauausschussmitglied Bernd Lehmann. So wurden abends an einem Werktag 67 parkende Fahrzeuge in der Horster Straße gezählt. Der Ausbauentwurf sieht für den oberen Bereich die Herstellung von 55 Parkplätzen vor. Für Zündstoff sorgte jedoch, dass die Mehrfamilienhäuser unmittelbar östlich der Roßheidestraße keinen einzigen privaten Parkplatz auf den eigenen Grundstücken vorhalten. So müssen die Mieter der zehn Häuser mit insgesamt 60 Wohneinheiten ausnahmslos ihre Autos im öffentlichen Straßenraum abstellen.

"Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler den Parkraum für ein großes Wohnungsbauunternehmen herstellt", macht Lehmann deutlich. "Den Mietern müssen Möglichkeiten gegeben werden, ihre Autos hinter den Häusern zu parken!" Dies sieht auch die Verwaltung so und nahm u.a. Gespräche mit der Viterra als einer der Hauseigentümerinnen auf. Sollte Viterra nicht einlenken und nachträglich Parkplätze auf ihren Grundstücken anlegen, wollen die Grünen das Wohnungsunternehmen per Satzung zum Stellplatzbau verpflichten.

In § 51 Abs. 4 der Landesbauordnung heißt es hierzu, dass die Gemeinde für abgegrenzte Teile des Gemeindegebietes durch Satzung bestimmen kann, "dass notwendige Stellplätze oder Garagen [...] bei bestehenden baulichen Anlagen herzustellen sind, soweit die Sicherheit oder Ordnung des öffentlichen Verkehrs oder die Beseitigung städtebaulicher Missstände dies erfordert". Beide Voraussetzungen seien an der Horster Straße erfüllt.

Die Aufgabenverteilung sei laut Lehmann ganz einfach: "Wir sorgen für unsere Bürger für eine schöne und verkehrssichere Allee und die Viterra sorgt für ihre Mieter für die notwendigen Parkplätze!"

Weitere Informationen zu diesem Thema:

§ 51 BauO NRW
Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder

(4) Die Gemeinde kann für abgegrenzte Teile des Gemeindegebietes oder bestimmte Fälle durch Satzung bestimmen, dass

1. notwendige Stellplätze oder Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder bei bestehenden baulichen Anlagen herzustellen sind, soweit die Sicherheit oder Ordnung des öffentlichen Verkehrs oder die Beseitigung städtebaulicher Missstände dies erfordert.


Links zu diesem Thema:

Verwaltungsvorlage vom 13.05.2004 (pdf)

Verwaltungsvorlage vom 24.06.2004 (pdf)

3eck-li.gif (855 Byte)Landesbauordnung NRW (Gesetzestext)



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3eck-li.gif (855 Byte)Bernd Lehmann.

 

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