05. Juli 2004 |
zurück
|
GRÜNE wollen Mieterparkplätze per Satzung einfordern |
Der bewährte
Umbau der Horster Straße zu einer beeindruckenden Allee wird sich in Richtung Süden
fortsetzen. Damit wird auch das bisher praktizierte, aber illegale Parken auf dem Gehweg
entfallen. Die Grünen wollen die säumigen Immobilieneigentümer notfalls per Satzung
verpflichten, die erforderlichen Parkplätze für ihre Mieter auf den Grundstücken
herzustellen.
"Die Verwaltung hat
nachvollziehbar dargelegt, dass im öffentlichen Straßenraum genügend Stellplätze
entstehen, um dem vorhandenen Bedarf nahezu gerecht zu werden", so
Bauausschussmitglied Bernd Lehmann. So wurden abends an einem Werktag 67 parkende
Fahrzeuge in der Horster Straße gezählt. Der Ausbauentwurf sieht für den oberen Bereich
die Herstellung von 55 Parkplätzen vor. Für Zündstoff sorgte jedoch, dass die
Mehrfamilienhäuser unmittelbar östlich der Roßheidestraße keinen einzigen privaten
Parkplatz auf den eigenen Grundstücken vorhalten. So müssen die Mieter der zehn Häuser
mit insgesamt 60 Wohneinheiten ausnahmslos ihre Autos im öffentlichen Straßenraum
abstellen.
"Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler den Parkraum für ein großes
Wohnungsbauunternehmen herstellt", macht Lehmann deutlich. "Den Mietern müssen
Möglichkeiten gegeben werden, ihre Autos hinter den Häusern zu parken!" Dies sieht
auch die Verwaltung so und nahm u.a. Gespräche mit der Viterra als einer der
Hauseigentümerinnen auf. Sollte Viterra nicht einlenken und nachträglich Parkplätze auf
ihren Grundstücken anlegen, wollen die Grünen das Wohnungsunternehmen per Satzung zum
Stellplatzbau verpflichten.
In § 51 Abs. 4 der Landesbauordnung heißt es hierzu, dass die Gemeinde für abgegrenzte
Teile des Gemeindegebietes durch Satzung bestimmen kann, "dass notwendige
Stellplätze oder Garagen [...] bei bestehenden baulichen Anlagen herzustellen sind,
soweit die Sicherheit oder Ordnung des öffentlichen Verkehrs oder die Beseitigung
städtebaulicher Missstände dies erfordert". Beide Voraussetzungen seien an der
Horster Straße erfüllt.
Die Aufgabenverteilung sei laut Lehmann ganz einfach: "Wir sorgen für unsere Bürger
für eine schöne und verkehrssichere Allee und die Viterra sorgt für ihre Mieter für
die notwendigen Parkplätze!"

Weitere Informationen zu diesem Thema:
§ 51 BauO NRW
Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder
(4) Die Gemeinde kann für
abgegrenzte Teile des Gemeindegebietes oder bestimmte Fälle durch Satzung bestimmen, dass
1. notwendige Stellplätze oder Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder bei
bestehenden baulichen Anlagen herzustellen sind, soweit die Sicherheit oder Ordnung des
öffentlichen Verkehrs oder die Beseitigung städtebaulicher Missstände dies erfordert.

Links zu diesem Thema:
Verwaltungsvorlage
vom 13.05.2004 (pdf)
Verwaltungsvorlage
vom 24.06.2004 (pdf)
Landesbauordnung NRW (Gesetzestext)



Diskutieren Sie mit uns über dieses
Thema! Gelegenheit zur Meinungsäußerung haben Sie in unserem Forum.
Oder treten Sie direkt persönlich mit uns in Kontakt! Ihr Ansprechpartner in dieser
Angelegenheit ist Bernd Lehmann.


|