04. Oktober 2003

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Die Bildung ist der Schutz der Frau

Dass gerade eine Frau afghanischer Herkunft ein Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht für das Recht, ein Kopftuch tragen zu dürfen, geführt hat, ist schwer nach zu vollziehen. In Afghanistan wurden und werden zum Teil immer noch Frauen durch Missbrauch und einseitige Auslegung des Islam vom öffentlichen Leben und von der Bildung ausgeschlossen und hinter Burqas, Mauern und Vorhängen gehalten, erklärt die Stadtverbandsprecherin der GRÜNEN, Müzeyyen Dreessen.

Ursprünglich war die Bedeckung - auch im Christentum - ein Zeichen dafür, dass die Frau als ehrbare und zu achtende Person in der Öffentlichkeit erkennbar sein sollte. Die Kleidung sollte sie vor Belästigungen schützen. In dem heiligen Buch der Muslime steht, daß die Frau ihre Reize bedecken soll. Aber was die Reize sind, ist auch unter islamischen Gelehrten eine Auslegungssache. Auch für den Mann gibt es Kleider- und Verhaltensvorschriften, aber leider wurden und werden die Bereiche für die Frauen von konservativen Theologen immer noch sehr streng, fast wortwörtlich auf heute übertragen, obwohl inzwischen anerkannte Reformtheologen eine viel liberalere Auslegung betreiben. Der Glaube darf nicht auf ein Stück Stoff und unsere Männer auf ihre angeblich unbeherrschbare Begierde reduziert werden. Die Gefahr wurde sogar im heiligen Buch gesehen, so daß es an einer anderen Stelle dazu heißt: "Wir haben Euch zwar die Kleigung gegeben, um eure Scham zu bedecken, aber der Glaube im Herzen ist wichtiger." Es gibt keinen Zwang im Islam sich zu bedecken. Anerkannte islamische Theologen aus der Türkei und Frankreich sagen sogar, dass die Frau für eine qualifizierte Ausbildung oder für einen guten Beruf ihr Kopftuch ablegen sollte. Denn die Bildung ist im Islam vorgeschrieben. Das erste Wort der Offenbarung ist, dass der Mensch lesen soll, ob Mann oder Frau, berichtet Dreessen, die außerhalb ihrer Partei als Muslimin auch in der Dialogarbeit aktiv ist.

In einer modernen aufgeklärten Gesellschaft, sei es in Deutschland, aber auch in der Türkei sind Frauen heute nicht mehr in der Situation, dass sie sich in der Öffentlichkeit durch bestimmte Kleidung schützen müssen. Der Schutz der Frau sollte heute ihre Bildung sein. Wenn Frauen aus Glaubensgründen sich trotzdem für die Bedeckung entscheiden, müssen sie mit den Konsequenzen leben, dass sie, wie in der Türkei oder in Frankreich, bald auch hier in einigen Bundesländern nicht in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Hier geht es um den Kern des Rechtsstaates: um die Trennung von Staat und Religion. In Staatlichen Schulen und Einrichtungen muss gewährleistet sein, daß Menschen, egal welcher Herkunft und Religion, nicht durch religiöse Kleidung oder Symbole beeinflusst werden, daß wertfrei und neutral unterrichtet und beraten wird. Die meisten Muslime in der Türkei und auch in Deutschland akzeptieren und verstehen diese Regelung. Die äußeren Zeichen für "gläubig und nicht gläubig", für "ehrbar und nicht ehrbar" oder "rein und unrein" sind heute nicht mehr zeitgemäß und überwunden.

Auf der anderen Seite ist es notwendig, einen europaweit fehlenden Lehrstuhl für islamische Thelogie einzurichten und in den Schulen islamischen Religionsunterrricht als Regelfach in deutscher Sprache für alle Kinder muslimischen Glaubens einzuführen, damit wir in Europa einen liberalen und offenen Islam bekommen. Als eine freie und tolerante Gesellschaft dürfen wir auch nicht davon ausgehen, daß Frauen mit Kopftüchern auch ihren Verstand verschleiern. Gegen eine Tätigkeit in Konfessionellen Einrichtungen, soweit die Träger dies zulassen, ist daher nichts einzuwenden, bemerkt Dreessen.


Weitere Informationen der GRÜNEN zum "Kopftuchurteil":

3eck-li.gif (855 Byte)"Verantwortlich diskutieren"; Stellungnahme von Angelika Beer und Omid Nouripour vom 24.09.2003

3eck-li.gif (855 Byte)Pressemitteilung der Bundestagsfraktion vom 24.09.2003

3eck-li.gif (855 Byte)"Große Chance" für eine sachliche Diskussion - Drei Fragen an Omid Nouripour vom 24.09.2003

3eck-li.gif (855 Byte)"Kopftuch im Unterricht: Grüne beantragen aktuelle Stunde", Pressemitteilung der Grünen Landtagsfraktion vom 24.09.2003

Rede der Vorsitzenden der Grünen Landtagsfraktion Sylvia Löhrmann vom 02.10.2003 (pdf)

Rede der migrationspolitschen Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Sybille Haußmann vom 02.10.2003 (pdf)

 

 

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