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![]() Minister bestätigt rechtliche Zulässigkeit der Variantenausschreibung Grüne werben weiter für Passivhaus-Standard Die optionale Ausschreibung des vom Haupt- und Finanzausschuss gewünschten Rathausneubaus in der Passivhaus-Bauweise ist rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Landesbauministerium in einem Schreiben an die Stadt, das den GRÜNEN vorliegt. In seiner letzten Sitzung am 14.
Juli hatte der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der Grünen beschlossen, den
Verwaltungsneubau optional als Passivhaus auszuschreiben, soweit dies rechtlich möglich
und wirtschaftlich darstellbar ist. Wie das Ministerium jetzt mitteilte, ist die
Ausschreibung von zwei Varianten, also der Passivhaus-Bauweise und der konventionellen,
rechtlich möglich. Damit wurde eine der beiden Einschränkung des HFA-Beschlusses
zwischenzeitlich geklärt. In seinem Schreiben an die GRÜNEN stellt der Minister zu Recht fest: "So sehr ich die Passivhaus-Bauweise begrüße, so hängt die Realisierung der Maßnahme letztendlich doch vom Engagement der Stadtverwaltung ab." Nach Ansicht der Grünen hat die Verwaltung noch bis zur nächsten HFA-Sitzung Zeit, dieses Engagement an den Tag zu legen. Dann erwarten die Grünen Ausschreibungsunterlagen, die auch die gewünschte Passivhaus-Variante beinhalten.
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