17. Dezember 2002
GRÜNE: Auch
in Gladbeck auf Dosenpfand vorbereiten! "Das
Dosenpfand gilt auch für Gladbeck", macht Grünensprecher Bernd Lehmann deutlich. Ab
dem 1. Januar 2003 wird auf alle Einweg-Verpackungen für Bier, Mineralwasser und
Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure (z.B. Cola) ein Pfand erhoben. Das betrifft vor
allem Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-Plastikflaschen.
(Bild: Stadtverbandssprecher Bernd Lehmann und Bundesumwelt- minister Jürgen Trittin
am Rande eines Treffens in Köln)
"Das Einweg-Pfand wird das
ökologisch vorteilhafte Mehrweg-System stärken", beschreibt Lehmann die Zielsetzung
der angestrebten Pfandpflicht. Es führe darüber hinaus auch zu einer sortenreineren
Sammlung und damit zu einer besseren Verwertung der Rohstoffe. "Nicht zuletzt ist das
Dosenpfand aber eine wirksame Maßnahme, der Vermüllung unserer Landschaft
entgegenzuwirken“, nennt der Kommunalpolitiker das in seinen Augen wichtigste
Anliegen des Pfandes. "Sorglos weggeworfene Dosen und Einwegflaschen im Wittringer
Wald, entlang unserer Wege und Straßen sind eines der großen Ärgernisse die von den
Bürgerinnen und Bürgern wiederholt an uns herangetragen werden“. Erst kürzlich
befasste sich sowohl der Umweltausschuss als auch der Rat mit den Folgen der "Ex- und
Hopp-Gesellschaft“ für unsere städtischen Natur- und Erholungsräume.
Die Haltung einiger, großer Wirtschaftsverbände, die mit einer Klagewelle versucht
haben, die Einführung des seit über 10 Jahren beschlossenen Dosenpfandes zu verhindern,
nennt Lehmann fahrlässig. Sie hat nicht nur zu einer Verunsicherung der Verbraucher,
sondern insbesondere zur deutlichen Verunsicherung der Einzelhändler vor Ort geführt.
"Der nun aufkommende Termindruck, dem sich die Einzelhändler bei ihrer Organisation
der Pfandabwicklung gegenübersehen, ist durch die immer noch klagende Dosenlobby selbst
verschuldet“, findet Lehmann wenig Verständnis für diese Verweigerung. Die
Verpackungsverordnung gelte bereits seit 1991 und sieht die Einführung des Pfands vor,
sobald der Mehrweganteil unter 72 % fällt. Dies war erstmals 1997 - also vor gut 5 Jahren
- der Fall. Der Handel hätte genügend Zeit gehabt, gemeinsam mit dem
Bundesumweltministerium ein Rücknahmesystem für Einwegdosen und -flaschen aufzubauen.
Ab dem 1. Januar sind nun auch Gladbecker Einzelhändler verpflichtet, Dosenpfand zu
erheben und die Einwegbehältnisse zurück zu nehmen. Die Überwachung obliegt der Unteren
Abfallbehörde des Kreises. Die Behörde kann im Einzelfall Bußgelder in Höhe von bis zu
50.000 Euro verhängen, wenn Händler vor Ort die Pfandpflicht missachten.
Dem Verbraucher gibt Lehmann den Rat, sich für Mehrweg zu entscheiden. "Mehrweg ist
aus Umweltsicht der bessere Weg. Dabei ist nicht entscheident, ob die Mehrwegflasche aus
Glas oder Plastik ist. Beide schneiden in der Ökobilanz gut ab“, so Lehmann.
"Lassen Sie Dosen im Regal stehn, denn sie sind die Ökoschlusslichter".
Bernd Lehmann
Stadtverbandssprecher

weitere Informationen:
Hintergründe zur Einführung des
Dosenpfandes, 2. Juli 2002
Runderlass des Landesministeriums zum
Vollzug der Verpackungsverordnung vom 17.12.2002 (pdf-Datei)
Info-Flugblatt
zum Dosenpfand (pfd-Datei)
Fragen und Antworten zum Dosenpfand (externer
Link: Bundesumweltministerium, pdf)
Informationen zur
Umsetzung der Pfandpflicht (externer Link: Deutscher Industrie- und Handelstag, pdf)
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