24. Oktober 2002
GRÜNE: Grundsicherung jetzt beantragen!
Rot-Grünes Gesetz bekämpft Altersarmut

Am 1. Januar wird die von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Altergrundsicherung eingeführt. Mit der Grundsicherung, die Bündnis 90 / DIE GRÜNEN immer ein wichtiges Anliegen war, soll die sogenannte verschämte Altersarmut unbürokratisch bekämpft werden. Altersarmut findet häufig ihren Grund darin, dass ältere und erwerbsunfähige Menschen aus Scham keine Sozialhilfe beantragen, weil sie befürchten, ihre Kinder oder Eltern werden zum Unterhalt herangezogen. Mit Inkrafttreten des Grundsicherungsgesetzes am 1. Januar 2003 wird diese Hauptursache für verschämte Altersarmut beseitigt. Hierauf macht Grünensprecher Bernd Lehmann aufmerksam.

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf älterer und voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Anspruch auf Grundsicherung hat man, wenn das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicher zu stellen. Anspruchsberechtigte müssen entweder mindestens 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sein. Kein Anspruch auf Leistung besteht, wenn das Einkommen eines unterhaltspflichtigen Kindes oder der Eltern zusammen 100.000 Euro im Jahr übersteigt oder die Bedürftigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Die Grundrente kann ab sofort beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag unverzüglich zu stellen, da mit einem Antragsstau zum Jahresende zu rechnen ist. Der Antrag kann bei der Stadt Gladbeck gestellt werden. Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung nehmen Ihren Antrag ebenfalls entgegen.

Anders als viele Städte, die offensiv über die Grundsicherung informieren, verhält sich die Gladbecker Stadtverwaltung bisher äußerst zurückhaltend mit ihrer Informationspflicht über das neue Gesetz. Aus parteipolitischer Motivation hat sich CDU-Bürgermeister Eckhard Schwerhoff in der Vergangenheit sogar mehrfach gegen die Grundsicherung ausgesprochen. Leider scheint es so, dass einige CDU-regierte Städte das rot-grüne Gesetz auf kommunaler Ebene nur widerwillig umsetzen wollen - zu Lasten der alten Menschen, denen diese Leistung zugute kommen soll. Das Argument, die von der Bundesregierung eingeführte Grundsicherung würde die ohnehin bereits klammen Städte zusätzlich belasten, entbehrt jeder Grundlage, ist also schlichtweg falsch. Der Bund stellt den Städten zur Einführung der Grundsicherung mit 410 Mio. Euro weit mehr Mittel zur Verfügung, als die soziale Leistung kosten wird (nötig: 310 Mio. Euro).

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