10. November 2004

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Schreiben an Bürgermeister Roland
Aufgaben des Umweltausschusses

Sehr geehrter Herr Roland,
sehr geehrter Herr Zeller, sehr geehrter Herr Dr. Briese,

mit dem Europaanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) wurde der Umweltschutz mit In­krafttreten des Gesetzes am 20.07.2004 in Planungs- und Programmaufstellungsver­fahren deutlich gestärkt. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck fallen u. a. nachfolgende Aufgaben in die Zuständigkeit des städtischen Umweltausschusses:

  • Anhörungen zu umweltrelevanten Planungen und Maßnahmen,

  • Angelegenheiten des Bodenschutzes einschließlich Altlasten,

  • Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes (inkl. Grünflächen).

In der vergangenen Legislaturperiode wurde der Umweltausschuss trotz dieser deut­lichen Kompetenzzuordnung jedoch allenfalls sporadisch in Bauleitplanverfahren, in Programmaufstellungen oder auch in Hochbaumaßnahmen einbezogen. Insbesondere im Hinblick auf die erfolgte gesetzliche Verankerung der Umweltprüfung in das BauGB, die Verpflichtung zur Anfertigung einer Umwelterklärung und eines Umweltberichtes und im Hinblick auf verpflichtende Monitoring-Prozesse halte ich es für angebracht, den Umweltausschuss zukünftig bei allen Bauleitverfahren diesbezüglich anzuhören.

Dies entspricht den Festsetzungen der Hauptsatzung.

In diesem Zusammenhang halte ich es auch für notwendig, dass sich der Umweltaus­schuss als zuständiger Ausschuss stärker mit der Thematik der Eingriffs- und Aus­gleichsregelung befasst und der Stadtplanungs- und Bauausschuss das Votum des Umweltausschusses bei seiner weiteren Beratung berücksichtigt. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat sich mit Fragen der Ausgleichsregelung in der Vergangenheit nie im Detail beschäftigt. Eine Aufgabenübertragung auf den zuständigen Fachaus­schuss erscheint daher sinnvoll.

Der Umweltausschuss sollte dann auch für das mit dem EAG Bau eingeführte Moni­toring zuständig sein und durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen überwachen. Dass dies notwendig ist, zeigte das Beispiel Wiesenbusch, bei dem eine ursprüngliche Aus­gleichsfläche erneut überplant wurde. In diesem Sinne wäre der Umweltausschuss auch für die Betreuung des Ökokontos zuständig, welches nach wie vor zur Umsetzung aussteht.

Ich gehe davon aus, dass Sie entsprechend der Hauptsatzung meine Anregungen be­rücksichtigen werden und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bernd Lehmann
Ratsherr

Links zu diesem Thema:

Hauptsatzung der Stadt Gladbeck (pdf, 28 KB)



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