10. November 2004 |
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Schreiben an Bürgermeister Roland
Aufgaben des
Umweltausschusses |
Sehr geehrter Herr
Roland,
sehr geehrter Herr Zeller, sehr geehrter Herr Dr. Briese,
mit dem Europaanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) wurde der Umweltschutz mit Inkrafttreten
des Gesetzes am 20.07.2004 in Planungs- und Programmaufstellungsverfahren deutlich
gestärkt. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck fallen u. a. nachfolgende Aufgaben
in die Zuständigkeit des städtischen Umweltausschusses:
Anhörungen zu
umweltrelevanten Planungen und Maßnahmen,
Angelegenheiten des
Bodenschutzes einschließlich Altlasten,
Angelegenheiten des
Natur- und Landschaftsschutzes (inkl. Grünflächen).
In der vergangenen
Legislaturperiode wurde der Umweltausschuss trotz dieser deutlichen Kompetenzzuordnung
jedoch allenfalls sporadisch in Bauleitplanverfahren, in Programmaufstellungen oder auch
in Hochbaumaßnahmen einbezogen. Insbesondere im Hinblick auf die erfolgte gesetzliche
Verankerung der Umweltprüfung in das BauGB, die Verpflichtung zur Anfertigung einer
Umwelterklärung und eines Umweltberichtes und im Hinblick auf verpflichtende
Monitoring-Prozesse halte ich es für angebracht, den Umweltausschuss zukünftig bei allen
Bauleitverfahren diesbezüglich anzuhören.
Dies entspricht den Festsetzungen der Hauptsatzung.
In diesem Zusammenhang halte ich es auch für notwendig, dass sich der Umweltausschuss
als zuständiger Ausschuss stärker mit der Thematik der Eingriffs- und
Ausgleichsregelung befasst und der Stadtplanungs- und Bauausschuss das Votum des
Umweltausschusses bei seiner weiteren Beratung berücksichtigt. Der Stadtplanungs- und
Bauausschuss hat sich mit Fragen der Ausgleichsregelung in der Vergangenheit nie im Detail
beschäftigt. Eine Aufgabenübertragung auf den zuständigen Fachausschuss erscheint
daher sinnvoll.
Der Umweltausschuss sollte dann auch für das mit dem EAG Bau eingeführte Monitoring
zuständig sein und durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen überwachen. Dass dies notwendig
ist, zeigte das Beispiel Wiesenbusch, bei dem eine ursprüngliche Ausgleichsfläche
erneut überplant wurde. In diesem Sinne wäre der Umweltausschuss auch für die Betreuung
des Ökokontos zuständig, welches nach wie vor zur Umsetzung aussteht.
Ich gehe davon aus, dass Sie entsprechend der Hauptsatzung meine Anregungen
berücksichtigen werden und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Links zu diesem Thema:
Hauptsatzung der Stadt Gladbeck (pdf, 28 KB)



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