Dezember 2002
Brief an den
Kreis Recklinghausen:
Bebauungsplan 62a
"Am Wiesenbusch" der Stadt Gladbeck
Bitte um Überprüfung der Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenSehr geehrte Damen und Herren,
in seiner Sitzung am 21. November
2002 befasste sich der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck mit dem
Bebauungsplanverfahren Nr. 62a Am Wiesenbusch. Im Rahmen der Beteiligung von
Trägern öffentlicher Belange hat Ihre Untere Wasserbehörde mit Schreiben vom 11.
September 2002 auf einen Graben hingewiesen, der sich im nördlichen Planbereich befindet.
Zur Verlegung des Grabens sei ggf. ein vereinfachtes wasserrechtliches Verfahren durch zu
führen. Auf diesen Hinweis erwidert die städtische Bauverwaltung, dass es sich bei dem
Graben um eine abwassertechnische Anlage für das Gewerbegebiet
Wiesenbusch (Bebauungsplan Nr. 62b) handelt. Insofern erübrige sich eine
Überprüfung der Gewässereigenschaften nach WHG.
Als stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses habe ich diese Argumentation sowie den
Umgang mit Ausgleichs- und Ersatzflächen kritisiert. Als Aufsichtsbehörde möchte ich
Sie bitten, die Fragen der Graben- bzw. Gewässerverlegung sowie die Eingriffsbewertung
für die Inanspruchnahme von Freiraum in Abstimmung mit der städtischen Bauverwaltung zu
prüfen.
Meine Bitte um Überprüfung begründet sich folgendermaßen: Der Bebauungsplan Nr. 62a
überlagert zum Teil ehemalige Ausgleichsflächen, mit denen Eingriffe in Natur und
Landschaft durch den Bebauungsplan Nr. 62b kompensiert werden sollten. Eine dieser
Ausgleichsmaßnahmen beinhaltete die Herstellung eines Entwässerungsgrabens zur
Grundwasseranreicherung. Bei dem Graben, der nun mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
62a verlegt werden soll, handelt es sich demnach um eine Ausgleichsmaßnahme. Die
Bewertung der städtischen Bauverwaltung, es handle sich um eine abwassertechnische
Anlage, ist demnach äußerst fraglich.
Insgesamt trägt die Eingriffsbewertung der Problematik, dass eine ehemalige
Ausgleichsfläche nun erneut für bauliche Belange in Anspruch genommen wird, keine
Rechnung. Die Gegenüberstellung des vorhandenen Bestandes mit der anstehenden
Planungssituation kommt laut Ausführung der Bauverwaltung zu dem Ergebnis, dass keine
zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind. Dieses Bewertungsergebnis ist
für mich absolut unverständlich.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Landschaftsbehörde mit der Prüfung dieser
Aussagen beauftragten. Trotz unserer Einwände aus natur- und umweltschutzrechtlicher
Sicht hat die Ratsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN dem Offenlegungsbeschluss
zugestimmt. Dem Expansionsinteresse der ansässigen Firma Reiling will auch meine Fraktion
entsprechen. Dennoch muss ehrlich und verantwortungsbewusst mit der Eingriffs- und
Ausgleichsregelung umgegangen werden. Das Bebauungsplanverfahren lässt diesbezüglich
leider viele Fragen offen.
Kopien dieses Schreibens sende ich dem Baudezernat der Stadt Gladbeck sowie der
Bezirksregierung Münster zur Kenntnis. Die Verwaltungsvorlage für den Stadtplanungs- und
Bauausschuss füge ich zu Ihrer Information bei. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe
ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd
Lehmann
Mitglied des Stadtplanungs- und Bauausschusses |
|