Dezember 2002
Brief an den Kreis Recklinghausen:
Bebauungsplan 62a "Am Wiesenbusch" der Stadt Gladbeck
Bitte um Überprüfung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in seiner Sitzung am 21. November 2002 befasste sich der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 62a „Am Wiesenbusch“. Im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange hat Ihre Untere Wasserbehörde mit Schreiben vom 11. September 2002 auf einen Graben hingewiesen, der sich im nördlichen Planbereich befindet. Zur Verlegung des Grabens sei ggf. ein vereinfachtes wasserrechtliches Verfahren durch zu führen. Auf diesen Hinweis erwidert die städtische Bauverwaltung, dass es sich bei dem Graben um eine „abwassertechnische Anlage“ für das Gewerbegebiet „Wiesenbusch“ (Bebauungsplan Nr. 62b) handelt. Insofern erübrige sich eine Überprüfung der Gewässereigenschaften nach WHG.

Als stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses habe ich diese Argumentation sowie den Umgang mit Ausgleichs- und Ersatzflächen kritisiert. Als Aufsichtsbehörde möchte ich Sie bitten, die Fragen der Graben- bzw. Gewässerverlegung sowie die Eingriffsbewertung für die Inanspruchnahme von Freiraum in Abstimmung mit der städtischen Bauverwaltung zu prüfen.

Meine Bitte um Überprüfung begründet sich folgendermaßen: Der Bebauungsplan Nr. 62a überlagert zum Teil ehemalige Ausgleichsflächen, mit denen Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Bebauungsplan Nr. 62b kompensiert werden sollten. Eine dieser Ausgleichsmaßnahmen beinhaltete die Herstellung eines Entwässerungsgrabens zur Grundwasseranreicherung. Bei dem Graben, der nun mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62a verlegt werden soll, handelt es sich demnach um eine Ausgleichsmaßnahme. Die Bewertung der städtischen Bauverwaltung, es handle sich um eine „abwassertechnische Anlage“, ist demnach äußerst fraglich.

Insgesamt trägt die Eingriffsbewertung der Problematik, dass eine ehemalige Ausgleichsfläche nun erneut für bauliche Belange in Anspruch genommen wird, keine Rechnung. Die Gegenüberstellung des vorhandenen Bestandes mit der anstehenden Planungssituation kommt laut Ausführung der Bauverwaltung zu dem Ergebnis, dass keine zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind. Dieses Bewertungsergebnis ist für mich absolut unverständlich.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Landschaftsbehörde mit der Prüfung dieser Aussagen beauftragten. Trotz unserer Einwände aus natur- und umweltschutzrechtlicher Sicht hat die Ratsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN dem Offenlegungsbeschluss zugestimmt. Dem Expansionsinteresse der ansässigen Firma Reiling will auch meine Fraktion entsprechen. Dennoch muss ehrlich und verantwortungsbewusst mit der Eingriffs- und Ausgleichsregelung umgegangen werden. Das Bebauungsplanverfahren lässt diesbezüglich leider viele Fragen offen.

Kopien dieses Schreibens sende ich dem Baudezernat der Stadt Gladbeck sowie der Bezirksregierung Münster zur Kenntnis. Die Verwaltungsvorlage für den Stadtplanungs- und Bauausschuss füge ich zu Ihrer Information bei. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lehmann
Mitglied des Stadtplanungs- und Bauausschusses

Kopien an die Stadtverwaltung (Baudezernat) sowie an die Bezirksregierung Münster

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