14. Februar 2007

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Antrag für den Jugendhilfeausschuss:
Soziale Frühwarnsysteme

Antrag nach § 7 GeschO

Sehr geehrter Herr Wedekind,

hiermit bitte ich Sie, das Thema "Soziale Frühwarnsysteme" auf die Tagesordnung der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung zu setzen.

Begründung:

In einer dreijährigen Pilotphase hat das Land NRW 2001-2004 Soziale Frühwarnsysteme an sechs Modellstandorten gefördert und wissenschaftlich begleiten lassen. Die Ergebnisse zeigen, dass Frühwarnsysteme bei vergleichsweise geringem Aufwand nachhaltige Verbesserungen bringen.

Am 30.01.2007 hat die Landesregierung angekündigt, den Ausbau von Frühwarnsystemen finanziell zu fördern und stellt den Kommunen für die erste Phase der Projektkoordination eine Anschubfinanzierung in Aussicht.

Bereits jetzt hat die Landesregierung bei der ISA (Institut für soziale Arbeit, Münster) eine Service-Stelle eingerichtet, wo sich interessierte Kommunen beraten und bei der Entwicklung eines Frühwarnsystem unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten unterstützen lassen können.

Der Aufbau eines Frühwarnsystems ist zeit- und personalintensiv. Es bedarf daher auf politischer Ebene einer Klärung, ob Gladbeck ein Frühwarnsystem braucht und wenn, für welche Zielgruppe ein Frühwarnsystem installiert werden soll.

Wir beantragen daher in einer der nächsten Sitzungen einen Bericht der Verwaltung, um die verschiedenen Frühwarnsysteme der Modellstandorte wie z. B. Herne mit Kindergartenkindern als Zielgruppe vorzustellen und die kommunalen Gegebenheiten dem gegenüberzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Steffens
Mitglied des Jugendhilfeausschusses
Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

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