26. Januar 2005 |
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Antrag für den Rat der Stadt Gladbeck:
Rauchfreie Sitzungen
des Rates und seiner Ausschüsse |
Antrag nach § 7 GeschO
Sehr geehrter Herr Roland,
ich bitte Sie, den Punkt "Änderung der Geschäftsordnung: § 17 Ordnung in den
Sitzungen" auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 09.02.2005 zu setzen.
Begründung:
Noch immer ist es nicht in allen Ausschüssen selbstverständlich, dass die Sitzungen
rauchfrei sind. In den Sitzungen des Rates der Stadt ist dies für Mitglieder und
BesucherInnen mittlerweile seit langem klar. Das sollte auch für alle Ausschüsse gelten,
ohne dass z. T. immer wieder die Selbstverständlichkeit einer rauchfreien Sitzungen
eingefordert oder beantragt werden müsste. In Zeiten, in denen sich ganze Schulen zu
rauchfreien Zonen erklären, Nichtraucherschutz in vielen Bereichen für die
Gesetzgebung (Gaststätten, Büros) immer selbstverständlicher wird, die Zahl der
EinsteigerInnen bei Jugendlichen zuletzt erstmals rückläufig war, sollte der Rat der
Stadt durch die Änderung der GeschO ebenfalls ein Zeichen setzen. Für die Rauchfreiheit
in den Sitzungen haben - wie ja auch schon für die Ordnung sonst in den Sitzungen - die
Vorsitzenden zu sorgen.
Beschlussentwurf:
§ 17 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse wird ergänzt durch den
Satz: "Rauchen ist in den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse nicht
gestattet."
Mit freundlichen Grüßen
Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender |
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Links zu diesem Thema:
Beschlussprotokoll vom 10.02.2005 (pdf, 36
KB)
Geschäftsordnung
für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse (pdf)



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