14. Febraur 2004

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Umgang mit Versorgungsträgern bei Privatisierung der Bergarbeitersiedlungen

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Stojan,

nachdem die Grundstücke der Bergarbeitersiedlungen im Bereich Schultendorf und Zweckel für den Verkauf neu parzelliert wurden, werden momentan für jede Wohnungseinheit neue Anschlüsse an die öffentliche Ver- und Entsorgung hergestellt (vermutlich Wasser und Gas). Mit der Folge, dass ganze Straßenzüge in beiden Stadtteilen zur Zeit aufgerissen und Leitungen verlegt werden.

So konnten wir zwar mit Hilfe der Gestaltungssatzung die neuen Privateigentümer motivieren, sich bestimmten Gestaltungsregeln zu unterwerfen und damit das einheitliche Erscheinungsbild der Siedlung bewahren. Unsere eigenen städtischen Flächen gleichen jedoch längst einem Flickenteppich, der den ästhetischen Ansprüchen, die wir dem Bürger abverlangen, in keiner Weise gerecht wird. Durch die vielen, regelmäßigen Aufbrüche gibt das Straßenbild einen desolaten, unästhetischen Zustand wieder.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

(1) Hat sich die Verwaltung im Rahmen der anstehenden Privatisierungen (u.a. Brauck A) mit der Frage der notwendigen Ver- und Entsorgungsanschlüsse auseinander gesetzt? Wie wird die Verwaltung in Zukunft damit umgehen?

(2) Ist es nicht möglich, die Ver- und Entsorgungsanschlüsse auf den Privatgrundstücken zu verteilen, so dass ein Aufbruch der Gehwege und Straßen vermieden werden kann (Leitungsrechte, Baulasten)?

(3) Müssen Straßenzüge im Bereich Brauck A ohnehin auf absehbare Zeit er­neuert werden, so dass die Ver- und Entsorgungsträger sich an den Um- / Neubaukosten beteiligen könnten?

(4) Kann sich die Stadt andere Finanzierungsmodelle vorstellen, die das Erscheinungsbild des öffentlichen Straßenraums in den erhaltenswerten Siedlungsbereichen unter (finanzieller) Beteiligung der Viterra und/oder der Ver- und Entsorgungsträger bewahren?

(5) Ist abschätzbar, ob der nicht unerhebliche Aufwand der Ver- und Entsorgungsträger, der sich zur Zeit anschaulich in den Gebieten Schultendorf und Zweckel beobachten lässt, relevante Auswirkungen auf die Gebührenentwicklung bei der Ver- und Entsorgung hat?

Abschließend sei erwähnt, dass die Straßenaufbrüche entlang der Frentroper Straße vor dem Hintergrund, dass wir die Fahrbahndecke erst vor kurzem erneuert haben, äußerst ärgerlich sind. Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns bereits im Vorfeld und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Theodor Schulte
Ratsherr

3eck-li.gif (855 Byte)Antwort der Verwaltung vom 25. März 2004

 

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