17. September 2003 |
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Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Verwaltungsneubau:
Variantenausschreibung des Passivhausstandards |
Antrag nach § 7 GO
Sehr geehrter Herr Schwerhoff,
namens meiner Fraktion beantrage ich, das Thema "Verwaltungsneubau -
Variantenausschreibung des Passivhausstandards" auf die Tagesordnung der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am zu setzen. Wir bitten in diesem Zusammenhang ausdrücklich
darum, zur Sitzung auch Vertreter des NRW-Bauministeriums und der Energieagentur NRW
einzuladen!
Begründung:
Am 14. Juli beschloss der Haupt- und
Finanzausschuss, innerhalb des Vergabeverfahrens für den geplanten Verwaltungsneubau
optional auch den Passivhaus-Standard auszuschreiben, soweit dies rechtlich möglich und
wirtschaftlich darstellbar ist.
Die Passivhaus-Bauweise ist die konsequente Fortentwicklung des heute vorgeschriebenen
Niedrigenergie-Standards. Passivhäuser verbrauchen nur noch ein Viertel der Energie von
konventionellen Bauten und tragen damit sowohl zur Entlastung angespannter Haushalte als
auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei.
In Kenntnis des Beschlusses bot der NRW-Bauminister der Verwaltung eine umfängliche
Beratung an und ließ darüber hinaus in seinem Haus die Frage klären, ob die
Passivhaus-Bauweise nach dem EU-Vergaberecht als Option zur konventionellen Bauweise
ausgeschrieben werden kann. Das Ministerium kommt hierbei zu dem Schluss, dass im Rahmen
einer Programmausschreibung durchaus von den Bietern verlangt werden könne, beide
Varianten zu offerieren.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Anforderungen für jede Variante im
Leistungsprogramm dargestellt werden. Die Wertungskriterien, die für eine Entscheidung
zugunsten der einen oder der anderen Variante maßgeblich sind, müssten spätestens in
der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes aufgeführt werden.
In seiner Antwort auf ein diesbezügliches Schreiben der Fraktion Bündnis 90 / DIE
GRÜNEN vom 26. Juli stellt Bauminister Dr. Vesper daher fest, dass die Schwierigkeiten
bei einer Variantenausschreibung nicht im juristischen Bereich liegen, sondern in der
Erstellung des Leistungsprogramms sowie in der Aufstellung und Reihung der
Bewertungskriterien.
Damit wurde eine der beiden Einschränkungen des HFA-Beschlusses, nämlich die rechtliche
Machbarkeit einer optionalen Ausschreibung, geklärt. Damit bleibt nur noch der zweite
Aspekt des HFA-Beschlusses zu klären, indem aufgezeigt wird, wie sich die
energieeffiziente Passivhaus-Bauweise wirtschaftlich für den Verwaltungsneubau darstellt.
Sollte es hierfür erforderlich sein, Prüfaufträge oder eine Machbarkeitsstudie an
externe Berater zu vergeben, stehen dafür nach wie vor selbstverständlich die Mittel zur
Verfügung, die der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatung für die
Projektkoordination zubilligte. Mit diesen Mittel wurde u.a. bereits die
Machbarkeitsstudie für ein PPP-Model finanziert.
Da der Haupt- und Finanzausschuss bereits in dieser Sitzung über den Ausschreibungs- /
Vergabetext beraten soll, erwarten wir von der Verwaltung eine ausführliche Darstellung
Ihrer bisherigen Ergebnisse zu diesem Aspekt und bitten darum, diese den Fraktionen vor
der Haupt- und Finanzausschusssitzung schriftlich zukommen zu lassen, um eine sinnvolle
Beratung zu ermöglichen.
Beschlussentwurf:
Einen eventuellen Beschlussentwurf
behalten wir uns für die Sitzung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Mario
Herrmann
Fraktionsvorsitzender |
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 Reaktion des Bürgermeisters auf diesen
Antrag vom 23.09.2003
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