17. September 2003

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Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Verwaltungsneubau: Variantenausschreibung des Passivhausstandards

Antrag nach § 7 GO

Sehr geehrter Herr Schwerhoff,

namens meiner Fraktion beantrage ich, das Thema "Verwaltungsneubau - Variantenausschreibung des Passivhausstandards" auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am zu setzen. Wir bitten in diesem Zusammenhang ausdrücklich darum, zur Sitzung auch Vertreter des NRW-Bauministeriums und der Energieagentur NRW einzuladen!

Begründung:

Am 14. Juli beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, innerhalb des Vergabeverfahrens für den geplanten Verwaltungsneubau optional auch den Passivhaus-Standard auszuschreiben, soweit dies rechtlich möglich und wirtschaftlich darstellbar ist.

Die Passivhaus-Bauweise ist die konsequente Fortentwicklung des heute vorgeschriebenen Niedrigenergie-Standards. Passivhäuser verbrauchen nur noch ein Viertel der Energie von konventionellen Bauten und tragen damit sowohl zur Entlastung angespannter Haushalte als auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei.

In Kenntnis des Beschlusses bot der NRW-Bauminister der Verwaltung eine umfäng­liche Beratung an und ließ darüber hinaus in seinem Haus die Frage klären, ob die Passivhaus-Bauweise nach dem EU-Vergaberecht als Option zur konventionellen Bauweise ausgeschrieben werden kann. Das Ministerium kommt hierbei zu dem Schluss, dass im Rahmen einer Programmausschreibung durchaus von den Bietern verlangt werden könne, beide Varianten zu offerieren.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Anforderungen für jede Variante im Leis­tungsprogramm dargestellt werden. Die Wertungskriterien, die für eine Entscheidung zugunsten der einen oder der anderen Variante maßgeblich sind, müssten spätestens in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes aufgeführt werden.

In seiner Antwort auf ein diesbezügliches Schreiben der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 26. Juli stellt Bauminister Dr. Vesper daher fest, dass die Schwierigkeiten bei einer Variantenausschreibung nicht im juristischen Bereich liegen, sondern in der Erstellung des Leistungsprogramms sowie in der Auf­stellung und Reihung der Bewertungskriterien.

Damit wurde eine der beiden Einschränkungen des HFA-Beschlusses, nämlich die rechtliche Machbarkeit einer optionalen Ausschreibung, geklärt. Damit bleibt nur noch der zweite Aspekt des HFA-Beschlusses zu klären, indem aufgezeigt wird, wie sich die energieeffiziente Passivhaus-Bauweise wirtschaftlich für den Verwaltungsneubau darstellt.

Sollte es hierfür erforderlich sein, Prüfaufträge oder eine Machbarkeitsstudie an externe Berater zu vergeben, stehen dafür nach wie vor selbstverständlich die Mittel zur Verfügung, die der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatung für die Projektkoordination zubilligte. Mit diesen Mittel wurde u.a. bereits die Machbarkeitsstudie für ein PPP-Model finanziert.

Da der Haupt- und Finanzausschuss bereits in dieser Sitzung über den Ausschreibungs- / Vergabetext beraten soll, erwarten wir von der Verwaltung eine ausführliche Darstellung Ihrer bisherigen Ergebnisse zu diesem Aspekt und bitten darum, diese den Fraktionen vor der Haupt- und Finanzausschusssitzung schriftlich zukommen zu lassen, um eine sinnvolle Beratung zu ermöglichen.

Beschlussentwurf:

Einen eventuellen Beschlussentwurf behalten wir uns für die Sitzung vor.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

3eck-li.gif (855 Byte)space.gif (852 Byte)Reaktion des Bürgermeisters auf diesen Antrag vom 23.09.2003

 

 

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