06. August 2003
Prüfung des Passivhausstandards für den Verwaltungsneubau

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Schwerhoff,

im Zusammenhang mit der Planung des Rathausneubaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14.07.03 u.a. beschlossen, "falls wirtschaftlich darstellbar und rechtlich machbar, optional den Passivhausstandard auszuschreiben". Dieses Vorhaben ist ambitioniert, wäre aber vorbildlich, weil es überregional zeigen könnte, dass Wirtschaftlichkeit und ökologischer Anspruch sich auch in einem öffentlichen Gebäude optimal verbinden lassen.

Vor und während der Sitzung erklärte die Verwaltung allerdings, sie könne eine Abschätzung der wirtschaftlichen Darstellbarkeit und der rechtlichen Machbarkeit aufgrund fehlender eigener Kapazitäten nicht leisten. Folgerichtig sollte sie an kompetenter Beratung interessiert sein.

Wie wir aus unseren intensiven Gesprächen mit dem MSWKS und der Energieagentur NRW wissen, hat es zwischenzeitlich mehrfach Unterstützungsangebote sowohl des MSWKS als auch der Energieagentur an die Stadtverwaltung zu exakt dieser Frage gegeben; beide haben darüberhinaus auch noch die Bereitstellung einer finanziellen Förderung in Aussicht gestellt.

Unserer Kenntnis nach hat die Verwaltung allerdings KEINES dieser Angebote, die in eine Einladung an die Stadtverwaltung (und optional an die Fraktionen!) zu einem Gespräch ins MSWKS am 11.08.03 und zu einer Besichtigung beispielhafter Gebäude zwischen dem 04.08.03 und dem 08.08.03 mündeten, beantwortet, geschweige denn angenommen. Stattdessen hat die Verwaltung inzwischen mehrfach betont, dass "Kenntnisse bzgl. der Frage Passivhausstandard nicht zu bekommen" seien.

Um auch in der Öffentlichkeit dem Eindruck, die Stadtverwaltung ignoriere hier bewußt ein kompetentes und kostenloses Unterstützungsangebot, das möglicherweise auch noch mit finanziellen Fördermaßnahmen verbunden ist, entgegentreten zu können, bitten wir kurzfristig um die sicherlich unproblematische Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Trifft es zu, dass die Verwaltung im Zusammenhang mit der Planung des Rathausneubaus Unterstützungsangebote der Energieagentur NRW und des Ministeriums für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW, sowie eine Einladung zu einer Besichtigung beispielhafter Gebäude und eine Einladung zu einem Gespräch im Ministerium am 11.08.03 erhalten hat?
  2. Falls ja: Hat es eine Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote und eine Annahme der Einladungen gegeben?
  3. Falls nein: Warum ignoriert die Verwaltung derartige Angebote, während sie in Gesprächen erklärt, exakt das durch diese Angebote einholbare Wissen nicht erhalten zu können? Wie gedenkt die Verwaltung den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses - die Prüfung der rechtlichen Machbarkeit UND der Wirtschaftlichkeit des Passivhausstandards - abzuarbeiten?

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Ratsherr

 

 

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