06. August 2003
Prüfung des
Passivhausstandards für den Verwaltungsneubau Anfrage nach § 13 GeschO
Sehr geehrter Herr Schwerhoff,
im Zusammenhang mit der Planung des Rathausneubaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in
seiner Sitzung am 14.07.03 u.a. beschlossen, "falls wirtschaftlich darstellbar und
rechtlich machbar, optional den Passivhausstandard auszuschreiben". Dieses Vorhaben
ist ambitioniert, wäre aber vorbildlich, weil es überregional zeigen könnte, dass
Wirtschaftlichkeit und ökologischer Anspruch sich auch in einem öffentlichen Gebäude
optimal verbinden lassen.
Vor und während der Sitzung erklärte die Verwaltung allerdings, sie könne eine
Abschätzung der wirtschaftlichen Darstellbarkeit und der rechtlichen Machbarkeit aufgrund
fehlender eigener Kapazitäten nicht leisten. Folgerichtig sollte sie an kompetenter
Beratung interessiert sein.
Wie wir aus unseren intensiven Gesprächen mit dem MSWKS und der Energieagentur NRW
wissen, hat es zwischenzeitlich mehrfach Unterstützungsangebote sowohl des MSWKS als auch
der Energieagentur an die Stadtverwaltung zu exakt dieser Frage gegeben; beide haben
darüberhinaus auch noch die Bereitstellung einer finanziellen Förderung in Aussicht
gestellt.
Unserer Kenntnis nach hat die Verwaltung allerdings KEINES dieser Angebote, die in eine
Einladung an die Stadtverwaltung (und optional an die Fraktionen!) zu einem Gespräch ins
MSWKS am 11.08.03 und zu einer Besichtigung beispielhafter Gebäude zwischen dem 04.08.03
und dem 08.08.03 mündeten, beantwortet, geschweige denn angenommen. Stattdessen hat die
Verwaltung inzwischen mehrfach betont, dass "Kenntnisse bzgl. der Frage
Passivhausstandard nicht zu bekommen" seien.
Um auch in der Öffentlichkeit dem Eindruck, die Stadtverwaltung ignoriere hier bewußt
ein kompetentes und kostenloses Unterstützungsangebot, das möglicherweise auch noch mit
finanziellen Fördermaßnahmen verbunden ist, entgegentreten zu können, bitten wir
kurzfristig um die sicherlich unproblematische Beantwortung der folgenden Fragen:
- Trifft es zu, dass die Verwaltung im
Zusammenhang mit der Planung des Rathausneubaus Unterstützungsangebote der Energieagentur
NRW und des Ministeriums für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW, sowie
eine Einladung zu einer Besichtigung beispielhafter Gebäude und eine Einladung zu einem
Gespräch im Ministerium am 11.08.03 erhalten hat?

- Falls ja: Hat es eine Inanspruchnahme
der Unterstützungsangebote und eine Annahme der Einladungen gegeben?
- Falls nein: Warum ignoriert die
Verwaltung derartige Angebote, während sie in Gesprächen erklärt, exakt das durch diese
Angebote einholbare Wissen nicht erhalten zu können? Wie gedenkt die Verwaltung den
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses - die Prüfung der rechtlichen Machbarkeit UND
der Wirtschaftlichkeit des Passivhausstandards - abzuarbeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Mario Herrmann
Ratsherr

|