26. Februar 2003
Antrag für den Jugendhilfeausschuss:
"Zentrales Vergabeverfahren für Kindergartenplätze"

Antrag nach § 7 GO

Sehr geehrter Herr Watenphul,

namens meiner Fraktion bitte ich Sie, den Punkt "Zentrales Vergabeverfahren für Kindergartenplätze" in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufzunehmen.

In unserem Land gibt es seit einigen Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten für alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Eine Pflicht zum Kindergartenbesuch besteht hingegen nicht. Gleichwohl ist es ein unstrittiges Ziel der Politik und aller gesellschaftlich relevanten Organisationen, dass möglichst alle Kinder eine solche Einrichtung vor der Einschulung besuchen sollten.

In Gladbeck werden Kindergärten sowohl von der Stadt als auch von verschiedenen kirchlichen oder freien Trägern unterhalten. Diese Träger haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen aufgewendet, das Ziel einer annähernd 100prozentigen Deckung mit Kindergartenplätzen zu realisieren. Das Jugendamt legt einen regelmäßig fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplan vor und die politisch Verantwortlichen sowie die Träger haben - z.B. durch die jüngst getroffene Entscheidung zur Einrichtung einer weiteren Gruppe im Gladbecker Süden - gezeigt, dass sie auf unvorhergesehene Bedarfe kurzfristig reagieren.

Dennoch zieht die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf an Plätzen in Gladbeck jedes Jahr aufs neue unergiebige Diskussionen nach sich und führt im Ergebnis zu Eilbeschlüssen wie dem oben erwähnten. Hierfür ist nicht etwa die Bedarfsplanung der Verwaltung verantwortlich zu machen, sondern das derzeitige Verfahren bei der Vergabe von Kindergartenplätzen. Zur Zeit nimmt nämlich jeder Träger bzw. jeder einzelne Kindergarten die Anmeldung und Auswahl dezentral vor. Viele Eltern melden ihre Kinder jedoch in verschiedenen Kindergärten parallel an, um bei Ablehnung in der bevorzugten Einrichtung eine Alternative zu haben. Da es bisher jedoch keine zentrale Stelle gibt, bei der die verschiedenen Anmeldellisten abgeglichen werden, wird ein stadtweiter Überblick unmöglich.

Wir sind daher der Auffassung, dass seitens des Jugendamtes in Kooperation mit den freien Trägern ein zentralisiertes Anmeldeverfahren entwickelt werden sollte. In einem solchen Verfahren schreibt zunächst die Stadt die Erziehungsberechtigten aller Kinder, die zum Beginn des darauffolgenden (Schul-)Jahres das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, an. Die Eltern werden darin aufgefordert, auf einem beigefügten, personalisierten Formular der Stadt ihre präferierten Kindergärten mitzuteilen. Diese werden dann den Kindergärten mitgeteilt, so dass diese beim Vorliegen von mehr Anmeldungen als vorhandenen Plätzen aus den Anmeldungen nach eigenen Kriterien eine Auswahl treffen können. Ein solches Verfahren stellt die gesetzlich garantierte Trägerautonomie sicher.

Kinder, die im Rahmen eines solchen Verfahrens nicht für den Kindergarten ihrer ersten Wahl berücksichtigt werden konnten, erhalten dann einen Platz in der Einrichtung, die bei ihren Eltern die zweite Priorität genießt.

Zwar erfordert ein zentrales Anmeldeverfahren zunächst einen erhöhten Personalaufwand bei der Stadtverwaltung, es entstehen jedoch erhebliche Einspareffekte durch eine frühzeitige Planungssicherheit für das jeweils kommende Kindergartenjahr und die Bedarfsplanung wird nicht nur exakter, sondern auch erheblich vereinfacht.

Ein solches zentralisiertes Verfahren bietet zudem die Möglichkeit auf Eltern, die ihre Kinder gar nicht zu einem Kindergartenbesuch anmelden, zuzugehen, nach ihren Gründen zu fragen und ggfs. über die positiven Auswirkungen eines Kindergartenbesuchs aufzuklären.

Uns ist klar, dass ein solches zentrales Anmeldeverfahren nur mit Einwilligung und Unterstützung der freien und kirchlichen Träger funktionieren kann. Angesichts der Tatsache, dass eine fundierte Planung notwendiger Kindergartenplätze auch im Interesse dieser Träger liegt, und ihre Autonomie bei der Vergabe der Plätze in ihren Einrichtungen nicht berührt wird, erwarten wir hier jedoch eine kooperative Haltung, zumal die Finanzierung der Kindergärten anderer Träger nahezu vollständig durch die öffentliche Hand erfolgt.

Einen Beschlussvorschlag behalten wir uns für die Sitzung vor.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender

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