26. Februar 2003
Antrag für
den Jugendhilfeausschuss:
"Zentrales Vergabeverfahren für Kindergartenplätze" Antrag nach § 7 GO
Sehr geehrter Herr Watenphul,
namens meiner Fraktion bitte ich Sie, den Punkt "Zentrales Vergabeverfahren für
Kindergartenplätze" in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses aufzunehmen.
In unserem Land gibt es seit einigen Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz im
Kindergarten für alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Eine Pflicht zum
Kindergartenbesuch besteht hingegen nicht. Gleichwohl ist es ein unstrittiges Ziel der
Politik und aller gesellschaftlich relevanten Organisationen, dass möglichst alle Kinder
eine solche Einrichtung vor der Einschulung besuchen sollten.
In Gladbeck werden Kindergärten sowohl von der Stadt als auch von verschiedenen
kirchlichen oder freien Trägern unterhalten. Diese Träger haben in den vergangenen
Jahren erhebliche Anstrengungen aufgewendet, das Ziel einer annähernd 100prozentigen
Deckung mit Kindergartenplätzen zu realisieren. Das Jugendamt legt einen regelmäßig
fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplan vor und die politisch Verantwortlichen sowie die
Träger haben - z.B. durch die jüngst getroffene Entscheidung zur Einrichtung einer
weiteren Gruppe im Gladbecker Süden - gezeigt, dass sie auf unvorhergesehene Bedarfe
kurzfristig reagieren.
Dennoch zieht die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf an Plätzen in Gladbeck jedes Jahr
aufs neue unergiebige Diskussionen nach sich und führt im Ergebnis zu Eilbeschlüssen wie
dem oben erwähnten. Hierfür ist nicht etwa die Bedarfsplanung der Verwaltung
verantwortlich zu machen, sondern das derzeitige Verfahren bei der Vergabe von
Kindergartenplätzen. Zur Zeit nimmt nämlich jeder Träger bzw. jeder einzelne
Kindergarten die Anmeldung und Auswahl dezentral vor. Viele Eltern melden ihre Kinder
jedoch in verschiedenen Kindergärten parallel an, um bei Ablehnung in der bevorzugten
Einrichtung eine Alternative zu haben. Da es bisher jedoch keine zentrale Stelle gibt, bei
der die verschiedenen Anmeldellisten abgeglichen werden, wird ein stadtweiter Überblick
unmöglich.
Wir sind daher der Auffassung, dass seitens des Jugendamtes in Kooperation mit den freien
Trägern ein zentralisiertes Anmeldeverfahren entwickelt werden sollte. In einem solchen
Verfahren schreibt zunächst die Stadt die Erziehungsberechtigten aller Kinder, die zum
Beginn des darauffolgenden (Schul-)Jahres das dritte Lebensjahr vollendet haben werden,
an. Die Eltern werden darin aufgefordert, auf einem beigefügten, personalisierten
Formular der Stadt ihre präferierten Kindergärten mitzuteilen. Diese werden dann den
Kindergärten mitgeteilt, so dass diese beim Vorliegen von mehr Anmeldungen als
vorhandenen Plätzen aus den Anmeldungen nach eigenen Kriterien eine Auswahl treffen
können. Ein solches Verfahren stellt die gesetzlich garantierte Trägerautonomie sicher.
Kinder, die im Rahmen eines solchen Verfahrens nicht für den Kindergarten ihrer ersten
Wahl berücksichtigt werden konnten, erhalten dann einen Platz in der Einrichtung, die bei
ihren Eltern die zweite Priorität genießt.
Zwar erfordert ein zentrales Anmeldeverfahren zunächst einen erhöhten Personalaufwand
bei der Stadtverwaltung, es entstehen jedoch erhebliche Einspareffekte durch eine
frühzeitige Planungssicherheit für das jeweils kommende Kindergartenjahr und die
Bedarfsplanung wird nicht nur exakter, sondern auch erheblich vereinfacht.
Ein solches zentralisiertes Verfahren bietet zudem die Möglichkeit auf Eltern, die ihre
Kinder gar nicht zu einem Kindergartenbesuch anmelden, zuzugehen, nach ihren Gründen zu
fragen und ggfs. über die positiven Auswirkungen eines Kindergartenbesuchs aufzuklären.
Uns ist klar, dass ein solches zentrales Anmeldeverfahren nur mit Einwilligung und
Unterstützung der freien und kirchlichen Träger funktionieren kann. Angesichts der
Tatsache, dass eine fundierte Planung notwendiger Kindergartenplätze auch im Interesse
dieser Träger liegt, und ihre Autonomie bei der Vergabe der Plätze in ihren
Einrichtungen nicht berührt wird, erwarten wir hier jedoch eine kooperative Haltung,
zumal die Finanzierung der Kindergärten anderer Träger nahezu vollständig durch die
öffentliche Hand erfolgt.
Einen Beschlussvorschlag behalten wir uns für die Sitzung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Mario
Herrmann
Fraktionsvorsitzender |
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