06. November 2002
Solarsiedlung
im Baugebiet Berliner Straße Anfrage nach § 13 GeschO
Sehr geehrter Herr Schwerhoff,
der Presse war in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zu entnehmen, dass die seinerzeit
von Bündnis90/DIE GRÜNEN angeregte Errichtung einer Solarsiedlung im Baugebiet
Berliner Straße/Uechtmannstraße unmittelbar vor einer Realisierung stünde:
So seien zwei unterschiedliche Hauskonzepte ausgewählt und investitionswillige Bauträger
gefunden worden. Das entsprechende Immobilienangebot sei auf rege Resonanz gestoßen.
Selbstverständlich freut uns als Initiatoren diese Nachricht uns verwundert
allerdings, dass die Landesinitiative 50 Solarsiedlung für NRW keine Kenntnis
von dem Projekt zu haben scheint: Die Homepage der Initiative () listet die Gladbecker
Solarsiedlung nicht einmal als geplantes Vorhaben auf. Ein Anruf bestätigte den Eindruck,
die Initiative habe keine Kenntnis vom Fortgang des Gladbecker Verfahrens.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1.) Ist die Gladbecker Solarsiedlung
nach wie vor Bestandteil des der Landesinitiative geführten Projekts 50
Solarsiedlung für NRW?
2.) Falls nein: Seit wann und warum
ist die geplante Gladbecker Solarsiedlung nicht mehr Bestandteil des Verfahrens der
Landesinitiative? Warum sind weder die zuständigen Gremien noch die Öffentlichkeit davon
informiert worden? Ist die Stadt Gladbeck trotzdem berechtigt, mit dem Gütesiegel
Solarsiedlung für dieses Teilbaugebiet zu werben?
3.) Falls ja: Warum scheint die
Landesinitiative im Gegensatz zu allen anderen Solarsiedlungsprojekten keine Kenntnis vom
aktuellen Realisierungsstand der Gladbecker Siedlung zu haben?
Mit freundlichen Grüßen
Mario Herrmann
Ratsherr
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