06. November 2002
Solarsiedlung im Baugebiet Berliner Straße

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Schwerhoff,

der Presse war in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zu entnehmen, dass die seinerzeit von Bündnis90/DIE GRÜNEN angeregte Errichtung einer Solarsiedlung im Baugebiet „Berliner Straße/Uechtmannstraße“ unmittelbar vor einer Realisierung stünde: So seien zwei unterschiedliche Hauskonzepte ausgewählt und investitionswillige Bauträger gefunden worden. Das entsprechende Immobilienangebot sei auf rege Resonanz gestoßen.

Selbstverständlich freut uns als Initiatoren diese Nachricht – uns verwundert allerdings, dass die Landesinitiative „50 Solarsiedlung für NRW“ keine Kenntnis von dem Projekt zu haben scheint: Die Homepage der Initiative () listet die Gladbecker Solarsiedlung nicht einmal als geplantes Vorhaben auf. Ein Anruf bestätigte den Eindruck, die Initiative habe keine Kenntnis vom Fortgang des Gladbecker Verfahrens.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.) Ist die Gladbecker Solarsiedlung nach wie vor Bestandteil des der Landesinitiative geführten Projekts „50 Solarsiedlung für NRW“?

2.) Falls nein: Seit wann und warum ist die geplante Gladbecker Solarsiedlung nicht mehr Bestandteil des Verfahrens der Landesinitiative? Warum sind weder die zuständigen Gremien noch die Öffentlichkeit davon informiert worden? Ist die Stadt Gladbeck trotzdem berechtigt, mit dem Gütesiegel „Solarsiedlung“ für dieses Teilbaugebiet zu werben?

3.) Falls ja: Warum scheint die Landesinitiative im Gegensatz zu allen anderen Solarsiedlungsprojekten keine Kenntnis vom aktuellen Realisierungsstand der Gladbecker Siedlung zu haben?

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Ratsherr

 

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